Warum wir zentrale Nutzerprofile kritisch sehen
Kaum ein Internetkonzern weiß so viel über das digitale Leben der Menschen wie Facebook. Das liegt nicht nur daran, dass das soziale Netzwerk Milliarden Nutzer hat, sondern auch an seinen weiteren Diensten wie Instagram und WhatsApp. Selbst wer gar kein Kunde von Facebook ist, über den erhält das Unternehmen Daten: Like- und Share-Buttons auf zahlreichen Internetseiten übermitteln Informationen schon beim Aufrufen einer Seite, ohne Nutzer nach ihrer Zustimmung zu fragen.
Facebook kann all das bisher zu großen Nutzerprofilen zusammenführen und verdient Geld damit, Informationen an Partner zu verkaufen bzw. zielgenaue Werbung zu schalten. Wer sich wofür interessiert, was er kauft, welche Internetseiten er besucht – je umfassender die Datensammlung über einzelne Menschen ist, desto mehr lässt sich damit verdienen. Und je weiter verbreitet Dienste eines Unternehmens sind, desto schwieriger ist es für den einzelnen, sich deren Reichweite zu entziehen.
Warum das Bundeskartellamt einschreitet
Für das Bundeskartellamt ist das ein Fall von Ausbeutung. Die Behörde hat Facebook deshalb nun verboten, Daten aus den verschiedenen Quellen weiterhin zusammenzuführen. "Der Nutzer hat ja nur die Wahl, entweder eine umfassende Datenzusammenführung zu akzeptieren oder aber auf die Nutzung des sozialen Netzwerkes zu verzichten. Von einer freiwilligen Einwilligung in die Datenverarbeitungsbedingungen kann in einer solchen Zwangssituation des Nutzers keine Rede sein", sagt entsprechend der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt.
Das Kartellamt hat darum entschieden:
- Künftig dürfen die zum Facebook-Konzern gehörenden Dienste wie WhatsApp und Instagram die Daten zwar weiterhin sammeln. Eine Zuordnung der Daten zum Nutzerkonto bei Facebook ist aber nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers möglich. Wenn die Einwilligung nicht erteilt wird, müssen die Daten bei den anderen Diensten verbleiben und dürfen nicht kombiniert mit den Facebook-Daten verarbeitet werden.
- Eine Sammlung und Zuordnung von Daten von Drittwebseiten zum Facebook-Nutzerkonto ist in der Zukunft ebenfalls nur noch dann möglich, wenn der Nutzer freiwillig in die Zuordnung zum Facebook-Nutzerkonto einwilligt.
Sollte Facebook dagegen Beschwerde einlegen, würde der Fall vor das Oberlandesgericht Düsseldorf gehen.