Bei Pauschalreisen steht der Veranstalter für Kosten und Ersatz ein
Etwas besser ist Ihre Situation, wenn Ihr Ryanair-Flug Teil einer Pauschalreise ist – Sie also Flug, Unterkunft, Mietwagen oder andere Bestandteile bei einem Anbieter als Paket gekauft haben. Ist das der Fall, dann wenden Sie sich statt an Ryanair an Ihren Reiseveranstalter und drängen Sie auf eine Lösung mit einer anderen Airline, Zügen oder späteren Ryanair-Flügen!
Veranstalter einer Pauschalreise sind auch bei Streiks in der Verantwortung für Kosten, die bei Ihnen durch eine Verspätung entstehen. Das können zum Beispiel Verpflegung, Unterkunft, Taxifahrten und Telefonate sein. Bleiben Sie im Kontakt mit Ihrem Veranstalter und drängen Sie z.B. auf eine Unterkunft für die Nacht, wenn nicht am selben Tag eine Ersatzmaschine für Sie startet!
Sie können bei langen Verspätungen außerdem den Reisepreis mindern. Dafür gibt es Rechentabellen: Ab fünf Stunden Verspätung dürfen Sie pro Stunde Verspätung 5 Prozent des Tagespreises zurückfordern. Sollten Sie sich durch den ausgefallenen Flug so sehr verspäten, dass sich die sich die ganze Reise nicht mehr lohnt (insbesondere bei Kurzreisen), dann können Sie gleich den ganzen Urlaub stornieren.
Auch bei Pauschalreisen kommen Ausgleichszahlungen der Airline in Frage, sollte der EuGH sie für Streiks ermöglichen. Es gilt dasselbe wie weiter oben geschildert: Um die Ausgleichszahlung können Sie sich nach den Flügen in Ruhe zu Hause kümmern. Die Forderungen können Sie dann an Ryanair stellen. Sie können sich nach der Länge des Flugs richten und wie lange Sie verspätet ans Ziel gekommen sind.