Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen EOS Investment GmbH

Stand:
Die EOS Investment GmbH lässt eigene Forderungen an Verbraucher:innen durch die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (DID) eintreiben und verlangt von Betroffenen die Erstattung dieser Kosten. Der vzbv wirft dem Unternehmen vor, Inkassokosten so künstlich in die Höhe zu treiben und klagte dagegen. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg urteilte jetzt, dass EOS Investment die Kosten für die Beauftragung der Inkassotätigkeit Verbraucher:innen nicht berechnen darf.
Stapel Inkassobriefe

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Der vzbv hatte Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH wegen künstlich erhöhter Inkassokosten eingereicht.
  • Das OLG Hamburg urteilte, dass EOS Investment die Kosten durch Beauftragung des Inkassobüros gegenüber Verbraucher:innen nicht berechnen darf.
  • Wenn das Urteil rechtskräftig wird, können sich Verbraucher:innen, die an der Klage beteiligt sind, auf das Urteil berufen und geleistete Zahlungen zurückfordern.
Off

Unternehmen berechnet fiktiven Schaden

Das OLG Hamburg erklärte, dass es sich bei der Position, die die EOS Investment GmbH für die Beauftragung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH verlangt, um einen rein fiktiven Schaden handele. Diesen müssen die Verbraucher:innen nicht erstatten. Nach Auffassung des vzbv sollte das Unternehmen auf eine Geltendmachung der Inkassokosten verzichten und schon geleistete Zahlungen erstatten.

Wenn das Urteil rechtskräftig wird, profitieren Verbraucher:innen, die sich ins Klageregister eingetragen und so an der Klage beteiligt haben. Sie können sich auf das Urteil berufen und geleistete Zahlungen zurückfordern. Das Urteil im Volltext finden Sie hier.

Bundesgerichtshof kann Urteil prüfen

Betroffene müssen sich noch gedulden. Die Beklagte kann das Urteil vom Bundesgerichtshof prüfen lassen. Das OLG-Urteil bleibt ein Erfolg der Verbraucherschützer:innen. „Inkasso ist ein Thema, das Verbraucher:innen immer wieder belastet. Das Urteil ist ein Signal für die gesamte Branche: Auch andere Unternehmen müssen sich daran orientieren“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Sachversicherer Element Insurance: Insolvenzverfahren ist eröffnet

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das Insolvenzverfahren gegen die Element Insurance AG eröffnet. Damit entfällt zum 2. April 2025 der Versicherungsschutz der meisten Verträge, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Was das für Kund:innen bedeutet, erfahren Sie hier.
Zwei Frauen liegen vor einem Laptop, der die Internetseite der Firma Giga Fiber zeigt.

Gratis-Glasfaser gegen Zahlungsdaten: Giga Fiber abgemahnt wegen Werbung

Schnelles Internet dank Glasfaser-Anschluss ganz ohne Kosten? Damit wirbt der Anbieter Giga Fiber. Als Bedingung nennt er, dass Sie regelmäßige Zahlungen wie Miete, Mobilfunkrechnung und sogar Kredittilgung über einen noch unbekannten Dienstleister abwickeln sollen.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.