SZ-Interview: Was Reisende in der Coronakrise wissen müssen

Pressemitteilung vom
We­gen der Co­ro­na­kri­se fällt der Os­ter­ur­laub in die­sem Jahr aus. Ob sich die La­ge bis zum Som­mer be­ru­higt, lässt sich der­zeit noch nicht ab­schät­zen. Eva Lud­wig von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Saar­lan­d gibt Ant­wor­ten auf die wich­tigs­ten Fra­gen der Rei­sen­den.
Reisen und Corona
Reisen in Zeiten der Coronakrise
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Ei­ne Ver­brau­cher­schüt­ze­rin er­klärt, wel­che Rech­te Ur­lau­ber jetzt ha­ben, wann sie kos­ten­los stor­nie­ren dür­fen und was da­bei zu be­ach­ten ist.

SAAR­BRÜ­CKEN | (ath) We­gen der Co­ro­na­kri­se fällt der Os­ter­ur­laub in die­sem Jahr aus. Ob sich die La­ge bis zum Som­mer be­ru­higt, lässt sich der­zeit noch nicht ab­schät­zen. Eva Lud­wig von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Saar­lan­d gibt Ant­wor­ten auf die wich­tigs­ten Fra­gen der Rei­sen­den.

Darf man über­haupt noch in an­de­re Län­der rei­sen?

Eva Lud­wig: In vie­le Län­der ist die Ein­rei­se zu tou­ris­ti­schen Zwe­cken der­zeit nicht er­laubt. In man­che Län­der darf man zwar noch ein­rei­sen, muss sich dann aber in zwei­wö­chi­ge Qua­ran­tä­ne be­ge­ben. Ak­tu­el­le In­for­ma­tio­nen zu den ein­zel­nen Län­dern fin­det man auf der In­ter­net­sei­te des Aus­wär­ti­gen Amts. In­for­mie­ren kann man sich auch bei den Bot­schaf­ten oder Kon­su­la­ten der je­wei­li­gen Rei­se­län­der.
Das Aus­wär­ti­ge Amt hat vor nicht not­wen­di­gen Rei­sen ins Aus­land bis min­des­tens En­de April ge­warnt, da mit Ein­rei­se­be­schrän­kun­gen so­wie zu­neh­men­den dras­ti­schen Ein­schrän­kun­gen des öf­fent­li­chen Le­bens in vie­len Län­dern zu rech­nen ist. Das Ri­si­ko, die Rück­rei­se nicht mehr an­tre­ten zu kön­nen, ist der­zeit hoch. Die­ser War­nung soll­ten Ver­brau­cher da­her un­be­dingt fol­gen.

Fin­den ge­buch­te Rei­sen statt?

Lud­wig: Das muss man bei sei­nem Rei­se­ver­an­stal­ter er­fra­gen. Pau­schal­rei­sen im April ha­ben die Ver­an­stal­ter viel­fach be­reits ab­ge­sagt und ih­re Kun­den dar­über in­for­miert. Wie es um Rei­sen steht, die zu ei­nem spä­te­ren Zeit­punkt ge­plant sind, bleibt ab­zu­war­ten.

Kann man ei­ne ge­buch­te Pau­schal­rei­se we­gen des Co­ro­na­vi­rus jetzt kos­ten­los stor­nie­ren?

Lud­wig: Ei­ne Rei­se­war­nung des Aus­wär­ti­gen Amts war bis­her für die Ge­rich­te ein star­kes In­diz da­für, dass die Rei­sen­den be­rech­tigt wa­ren, vom Ver­trag zu­rück­zu­tre­ten, oh­ne Stor­no­kos­ten tra­gen zu müs­sen. Kurz be­vor­ste­hen­de Pau­schal­rei­sen ins Aus­land kön­nen der­zeit kos­ten­los ab­ge­sagt wer­den.
Ei­ne kos­ten­lo­se Stor­nie­rung von Rei­sen, die erst in ei­ni­gen Wo­chen oder Mo­na­ten statt­fin­den sol­len, ist da­mit aber nicht in je­dem Fall ge­recht­fer­tigt, denn es kommt auf die Um­stän­de zum Zeit­punkt der Rei­se an.

Muss ich für die aus­ge­fal­le­ne Rei­se ei­nen Gut­schein an­neh­men?

Lud­wig: Recht­lich ge­se­hen sind Ver­brau­cher hier­zu nicht ver­pflich­tet. Je­der Ein­zel­ne soll­te sich je­doch über­le­gen, ob er sei­ne Rei­se nicht ver­schie­ben kann statt ab­zu­sa­gen, um der Rei­se­bran­che nicht noch mehr zu­zu­set­zen. Dies setzt al­ler­dings Ver­trau­en vor­aus. Hier wä­re es wich­tig, dass das fi­nan­zi­el­le Ri­si­ko der Ver­brau­cher ab­ge­si­chert wird.

Wel­che Re­geln gel­ten für In­di­vi­du­al­rei­sen­de?

Lud­wig: Kann der Ver­trags­part­ner die Leis­tung nicht er­brin­gen, et­wa wenn das Ho­tel kei­ne Be­su­cher mehr auf­neh­men darf, be­kom­men Ver­brau­cher ihr Geld zu­rück – so ist die Rechts­la­ge in Deutsch­land.
Bei grenz­über­schrei­ten­den Ver­trä­gen müs­sen Ur­lau­ber in ih­rem Ver­trag nach­se­hen, wel­ches Recht gilt. Wer Ver­trä­ge in­ner­halb der EU ge­schlos­sen hat, kann sich hier­zu beim Eu­ro­päi­schen Ver­brau­cher­zen­trum in­for­mie­ren.

Wann zahlt die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung?

Lud­wig: Die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung leis­tet, wenn die ge­buch­te Rei­se aus ei­nem ver­si­cher­ten Grund nicht an­ge­tre­ten wer­den kann, et­wa wenn der Rei­sen­de un­er­war­tet er­krankt. Ist die Er­kran­kung aber auf das Co­ro­na­vi­rus zu­rück­zu­füh­ren, greift die Ver­si­che­rung in der Re­gel nicht. Denn vie­le Ver­si­che­rer se­hen vor, dass „Schä­den, Er­kran­kun­gen und Tod in­fol­ge von Pan­de­mi­en“ nicht ver­si­chert sind. Die Angst da­vor, sich an­zu­ste­cken, reicht nicht, um die Ver­si­che­rung in An­spruch neh­men zu kön­nen.

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Saar­lan­d bie­tet kos­ten­lo­se te­le­fo­ni­sche Be­ra­tung un­ter der Te­le­fon­num­mer:
0681/ 500 8950.

www.​aus​waer​tige​s-​amt.​de/aus­sen­po­li­tik/la­en­der

www.​aus​waer​tige​s-​amt.​de/Rei­se­Und­Si­cher­heit/lb-vertretungen-fremder-­staaten-a-z/239728

www.​evz.​de/​index.​html

 

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