Wie schütze ich mich vor einer Ansteckung?
Nach bisherigen Erkenntnissen wird SARS-CoV-2 bei direktem Kontakt über Sprechen, Husten oder Niesen übertragen. Auch Aerosole (feinste luftgetragene Partikel) spielen eine Rolle. Am besten schützen daher
- Husten- und Nies-Etikette,
- Händehygiene,
- Mund-Nase-Bedeckungen und
- ein bis zwei Meter Abstand zu krankheitsverdächtigen Personen.
Diese Maßnahmen sind übrigens immer sinnvoll: Sie schützen gerade in Erkältungs- und Grippezeiten auch vor einer Infektion mit anderen Erregern.
Viele Verbraucher:innen waren beunruhigt, weil sowohl in den Apotheken, als auch in den Drogerien Händedesinfektionsmittel knapp wurden. Aber: Händewaschen ist eine ebenfalls sehr wirksame und einfache Methode, um sich und andere vor Infektionen zu schützen. Allerdings waschen viele Menschen ihre Hände zu kurz und reduzieren damit die Anzahl der Keime auf der Haut nicht wirksam. Gründliches Händewaschen sollte 20 bis 30 Sekunden dauern und fünf Schritte umfassen:
- Halten Sie Ihre Hände unter fließendes Wasser und wählen Sie die Temperatur so, wie es Ihnen angenehm ist.
- Seifen Sie Ihre Hände gründlich ein: Handaußen- und -innenflächen, Fingerspitzen, Daumen und Fingerzwischenräume sowie Fingernägel.
- Reiben Sie die Seife 20 bis 30 Sekunden gründlich ein.
- Spülen Sie die Hände unter fließendem Wasser ab. In öffentlichen Toiletten schließen Sie den Wasserhahn am besten mit einem Einweghandtuch oder dem Ellbogen.
- Trocken Sie die Hände gründlich ab, in öffentlichen Toiletten am besten mit einem Einmalhandtuch.
Wenn Sie keine Waschmöglichkeiten haben, achten Sie darauf, mit Ihren nicht Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren und Speisen nicht mit den Händen zu essen.
Normale Seife ist ausreichend. Bisher gibt es keine Studien, nach denen die Verwendung von Seifen mit antimikrobiellen Zusätzen einen Nutzen bringt. Sogar ohne Seife reduziert allein das Waschen mit Wasser die Anzahl der Krankheitserreger.
Gut zu wissen: Infos, dass Nahrungsergänzungsmittel vor Corona schützen, sind übrigens falsch.
Weitere Informationen rund um die Corona-Pandemie bekommen Sie auf den Internetseiten des Gesundheitsministeriums und der Bundesregierung.
Wann kann ich einen Bürgertest machen?
Sie können sich einmal pro Woche im Rahmen der Bürgertestung kostenlos testen lassen. Das geht in Testzentren sowie in Apotheken. Es handelt sich dabei um Antigen-Schnelltests, nicht um PCR-Tests. Mehr Informationen zur aktuellen Teststrategie finden Sie auf dieser Seite.
Die aktuelle Testverordnung gilt noch bis zum 30. Juni 2022.
Wann sollte ich mich per PCR-Test auf das Coronavirus testen lassen?
Der PCR-Test (auch Labortest genannt) gilt als der zuverlässigste Corona-Test. Dabei wird Erbmaterial des Erregers vervielfältigt. Dadurch kann man Coronaviren auch in geringen Mengen nachweisen.
Um die Labore zu entlasten, sollen PCR-Tests künftig nur noch in den Fällen gemacht werden, in denen man bei hoher Inzidenz davon ausgehen kann, dass sie positiv ausfallen.
Grundsätzlich gilt nun: Einem PCR-Test sollte erst ein korrekt durchgeführter, qualitativ hochwertiger SARS-CoV-2-Antigen-Test vorausgegangen sein.
Näheres regelt die Test-Verordnung, die noch bis zum 30. Juni 2022 gültig ist. Demnach gilt weiterhin:
- Der grundsätzliche Anspruch auf einen PCR-Test bleibt zwar bestehen. PCR-Tests wird es künftig aber nur noch nach positivem Antigen-Schnelltest geben.
- Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatient:innen, Personen in verletzlichen Bereichen wie stationäre Pflege, Pflege zu Hause, Eingliederungshilfe und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) bevorzugt.
- Die rote Warnmeldung auf der Corona-Warn-App reicht nicht mehr aus, um einen PCR-Test zu bekommen. Ein Anspruch muss zunächst mit einem Antigentest abgeklärt werden.
- Zum Freitesten - dem vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne - reicht der Antigen-Schnelltest.
- Auch Kinder haben weiterhin Zugang zu PCR-Tests. Labor-basierte PCR-Tests für Pool-Testungen bleiben für Bildungseinrichtungen wie Schulen oder Kindertageseinrichtungen grundsätzlich möglich, ebenso aber auch der Einsatz von Antigen-Tests. Auch ein negativer zertifizierter Antigentest ist für Kinder und Jugendliche ausreichend, wenn sie die Isolierung und Quarantäne vorzeitig beenden wollen. Voraussetzung: Die Einrichtung verfolgt ein "Test-to-Stay-Ansatz".
- Die besonderen Belange von Kindern müssen im Einzelfall geprüft werden.
Wer übernimmt die Kosten für einen PCR-Test?
Für die genannten Personengruppen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung/Pflegeversicherung die Kosten für die Tests. Das gilt unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus, und damit auch für Personen ohne Versicherungsschutz. Dabei handelt es sich um eine versicherungsfremde Leistung, für die der Bund einen Zuschuss aus Steuermitteln leistet.
Wenden Sie sich als Privatversicherte mit Symptomen an Ihren Arzt und wird der Test ärztlich verordnet, so handelt es sich um einen Versicherungsfall Ihrer privaten Krankenversicherung. Sie bekommen eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Wird der Test vom Gesundheitsamt durchgeführt oder beauftragt, übernimmt der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) die Kosten. Sie werden aus dem Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Rückkehrer aus Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten (sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte) tragen die Kosten der Tests selbst. Die aktuell geltenden Regelungen zur Einreise nach Deutschland enden zum 28. April 2022, denn dann tritt die Verordnung außer Kraft.
Was tun, wenn Praxen PCR-Tests als vertragsärztliche Leistung verweigern?
Mehrfach haben sich Verbraucher:innen aus verschiedenen Bundesländern beschwert, dass sie trotz klarer Rechtslage keine Ärzt:innen gefunden haben, die den PCR-Test mit der Kassenärztlichen Vereinigung in bestimmten, in der Corona-Test-Verordnung festgelegten Konstellationen abrechnen. Meist ging es um Tests, die vor Antritt einer stationären Reha oder vor einer Krankenhausaufnahme verlangt werden – und die die Praxen nur als Selbstzahlerleistung erbringen wollten.
Vor einer stationären Reha oder einem Krankenhausaufenthalt sind PCR-Tests eine Leistung, die die Kassenärztliche Vereinigung erstatten muss. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen bestätigt.
Wenn Sie den Krankenhausaufenthalt oder Reha-Maßnahme noch vor sich haben, gelten aufgrund des Risikos, das Virus von außen in die Einrichtung zu tragen, aber strengere Vorsichtsmaßnahmen. So sieht es auch die nationale Teststrategie des Robert Koch-Instituts vor.
Anders verhält es sich, wenn Sie bereits aufgenommen wurden. Sie können auf den Antigen-Schnelltest verwiesen werden, bekommen also keinen kostenfreien PCR-Test.

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Welche Behandlungsmöglichkeiten gegen das Coronavirus stehen mir zur Verfügung?
Im Zentrum der Behandlung stehen - je nach Schweregrad - unterstützende Maßnahmen. Dazu gehören die Gabe von Sauerstoff, Flüssigkeit und Antibiotika bei bakteriellen Begleitinfektionen.
Inzwischen wurden mehrere Wirkstoffe und Medikamente zugelassen, um COVID-19-Erkrankungen zu behandeln:
- Remdesivir,
- das Kortisonpräparat Dexamethason,
- die monoklonalen Antikörpermedikamente Ronapreve® und RoActemra® sowie
- seit Januar 2022 das Arzneimittel Lagevrio®.
Seit dem 25. Februar 2022 ist außerdem das antivirale Medikament Paxlovid® verfügbar und kann künftig verordnet werden. Damit gibt es ein weiteres Präparat, das schwere Krankheits- und Todesfälle bei Risikopatient:innen verhindern kann. Mit dem Medikament sollen Patient:innen behandelt werden, die
- Symptome haben,
- nicht im Krankenhaus sind,
- nicht künstlich beatmet werden müssen,
- ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben.
Paxlovid® sollte so früh wie möglich und innerhalb der ersten fünf Tage, nachdem die Symptome beginnen, verabreicht werden.
Corona-Selbsttest: Eignen sich Do-it-yourself-Tests für zu Hause?
Mit der Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte inzwischen Corona-Schnelltests zur Eigenanwendung für Privatpersonen zugelassen.
Die Abstriche können Sie eigenständig aus der vorderen Nase entnehmen. Ein tiefes Eindringen in den Nasenrachenbereich ist nicht notwendig. Der Test weist das Virus-Protein im Sekret nach, sofern eine ausreichende Virusmenge vorhanden ist. Ist das Ergebnis positiv, erscheint nach rund 15 Minuten im Sichtfeld ein zweiter farbiger Strich, ähnlich wie bei einem Schwangerschaftstest.
Bei den Corona-Speicheltests, auch "Spucktests" genannt, handelt es sich um Antigen-Tests, bei denen der Speichel auf Virusbestandteile getestet wird. Hierbei spucken Sie in einen Speichelsammler. Anschließend tragen Sie die Probe mit einer Pipette auf eine Testkassette auf oder geben sie je nach Hersteller in ein Röhrchen. Nach etwa 15 Minuten können Sie das Testergebnis ablesen.
Schnelltests zeigen eine Infektion erst ab einer bestimmten Anzahl Viren an. PCR-Tests dagegen (Labortests) sind wesentlich empfindlicher und zuverlässiger. Einen positiven Selbsttest müssen Sie mit einem PCR-Test bestätigen lassen.