Fertigpackungen: Eichämter können Untergewicht beanstanden

Stand:
Rechtliche Regelungen erlauben gewisse Abweichungen der Füllmenge. Das gilt etwa für Schokolade und Müsli ebenso wie zum Beispiel für abgepacktes Obst und Fleisch. Doch Hersteller nehmen es beim Befüllen nicht immer so genau. Diese Tipps helfen Ihnen beim täglichen Einkauf.
Waage mit Skale in Gramm

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gewisse Abweichungen von der auf der Verpackung angegebenen Nennfüllmenge sind erlaubt.
  • Eichämter können Unterfüllungen beanstanden, wenn Toleranzgrenzen überschritten werden.
  • Die Verbraucherzentralen fordern das sogenannte Mindestmengenprinzip. Das heißt, dass in jeder Packung mindestens das drin sein muss, was drauf steht.
On

Nennfüllmenge und Füllmenge: Das ist der Unterschied

Der Hersteller muss auf einer Fertigpackung die Nennfüllmenge angeben - so ist es vorgeschrieben. Das heißt, er muss Kund:innen informieren, welche Menge des Erzeugnisses in der Packung enthalten sein soll, wenn sie aus der Herstellung in den Handel geht und nicht im Beisein des Kunden befüllt wurde.

Die Füllmenge hingegen ist die Menge, die tatsächlich in der Fertigpackung enthalten ist.

Übrigens: Kund:innen müssen - nach Gewicht, Volumen, Länge, Fläche oder Stückzahl - deutlich, leicht erkennbar und unverwischbar auf der Packung ablesen können, wie viel in ihr steckt.

Abweichungen sind erlaubt

Der Hersteller darf die Füllmenge innerhalb einer Charge bei Produkten mit gleicher Nennfüllmenge im Mittel nicht unterschreiten. Das bedeutet, dass einzelne Packungen innerhalb von rechtlich vorgegebenen Abweichungen weniger enthalten dürfen, wenn dies durch andere Packungen mit mehr Gewicht ausgeglichen wird. Der Mittelwert muss stimmen.

Minusabweichungen einzelner Packungen sind also innerhalb bestimmter Toleranzgrenzen erlaubt: So darf beispielsweise eine 100-Gramm-Tafel Schokolade 4,5 Gramm leichter sein. Bei einer 500-Gramm-Packung Müsli werden 485 Gramm toleriert. Erst wenn das Müsli unter 470 Gramm wiegen würde, wäre die Packung nicht mehr verkehrsfähig und dürfte in dieser Form nicht mehr verkauft werden.

Produkte mit ungleicher und gleicher Nennfüllmenge

Eichämter können Unterfüllungen, also Abweichungen, die über die rechtlich tolerierten Abweichungen hinausgehen, beanstanden. Das kann sowohl Packungen mit unterschiedlicher als auch mit gleicher Nennfüllmenge betreffen.

Produkte mit unterschiedlicher Nennfüllmenge sind beispielsweise abgepackte, unterschiedlich große Käsestücke an der Selbstbedienungstheke. Weil nicht jedes Käsestück oder jede Wurstscheibe gleich groß ist, können diese Produkte grammgenau gewogen und verpackt werden: Das jeweilige Gewicht bestimmt den Preis.

Produkte mit gleicher Nennfüllmenge sind zum Beispiel vorverpackte Schokoladentafeln, Haferflocken, Joghurtbecher oder andere Fertigpackungen.

Für Obst in Schalen gelten übrigens die gleichen Anforderungen wie für Fertigpackungen, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind:

  • Eine Nennfüllmenge sowie ein Gesamt- und Grundpreis ist angegeben.
  • Die Füllmenge und der Gesamtpreis des Obstes können nicht als lose Ware durch Verbraucher:innen selbst abgewogen werden.

Händler müssen dann die Mittelwerte der angegebenen Füllmenge einhalten und können die Ware nicht nachträglich, etwa an der Kasse, wiegen. So müssen diese Schalen mit 500 Gramm Erdbeeren mit entsprechenden Toleranzen im Mittel 500 Gramm enthalten, wenn sie abgefüllt werden. Ist nur der Grundpreis angegeben, können Sie das Gewicht und damit den Kaufpreis des Obstes über die Waage selbst bestimmen.

Mitwiegen von Verpackungen ist verboten

Das Verkaufspersonal an Bedientheken darf beim Wiegen von Käse, frischem Fleisch, Aufschnitt oder Feinkostsalaten das Verpackungsmaterial nicht mitwiegen und berechnen.

Sie sollten beim Einkauf darauf achten, dass die so genannte Tara-Taste (für Verpackungsgewicht) beim Abwiegen gedrückt wird. Im Zweifel machen Sie das Verkaufspersonal darauf aufmerksam. Haben Sie das Gefühl, dass Sie nicht ernst genommen werden oder das Mitwiegen von Verpackungsmaterial häufiger stattfindet, sollten Sie das Eichamt informieren.

Gewichtsverlust durch Austrocknung

Die Angabe der Nennfüllmenge auf der Verpackung bezieht sich immer auf den Zeitpunkt der Herstellung des Lebensmittels. Das ist der Zeitpunkt, an dem das Lebensmittel verpackt und verschlossen wird. Bei einigen Lebensmitteln wie beispielsweise Brot, Obst oder Gemüse kann Austrocknung während der Lagerung dazu führen, dass sich das Gewicht verringert. Tiefgekühlte Produkte verlieren während der Zubereitung in der Pfanne oder dem Backofen Wasser. Die zubereitete Menge entspricht in diesen Fällen daher nicht der Nennfüllmenge auf der Packung. 

Reklamieren und beschweren

Damit Sie als Verbraucher:in sicher sein können, dass die Nennfüllmenge auf Verpackungen richtig angegeben wurde, überwachen Eichämter die Abfüllbetriebe. Sie sind zuständig bei Beanstandungen, zum Beispiel über unzureichend gefüllte Fertigpackungen oder das Mitwiegen von Verpackungsmaterialien. Bestätigt sich der Verdacht, kann die Eichbehörde den Unternehmer überprüfen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Hier finden Sie die Adressen der Eichbehörden.

Das fordern die Verbraucherzentralen

Statt des jetzigen undurchsichtigen Mittelwertprinzips sollte das sogenannte Mindestmengenprinzip eingeführt werden. Das besagt, dass in jeder Packung mindestens das drin sein muss, was drauf steht. Mit dieser leicht nachvollziehbaren Regelung wäre ein andauerndes Verbraucherärgernis mit einem Schlag vom Tisch, und die Eichbehörden könnten wesentlich schneller und problemloser kontrollieren. Außerdem sollte es den Herstellern von Fertigpackungen dank hochentwickelter Technik und ausgefeilten Abfüllanlagen heute durchaus möglich sein, ihre Produkte mit geringen Schwankungsbreiten abzufüllen.

Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Fokuswoche Ziele

Auslandspraktikum während Ausbildung - jetzt zu Online-Vortrag anmelden!

Auslandsaufenthalt während der Berufsausbildung: Wie geht das? Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.