Veganes Eis ohne Milch: Worauf Sie beim Kauf achten sollten

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Speiseeis wird häufig mit Milchbestandteilen hergestellt. Supermärkte bieten aber auch vegane Alternativen an. Wer also auf tierische Inhaltsstoffe verzichten möchte, muss nicht nur Sorbet oder Wassereis essen. Wir zeigen, worauf Sie beim Kauf von veganen, cremigen Eisprodukten achten können.
53 Becher veganer Eisprodukte

Das Wichtigste in Kürze:

  • In einer Marktstichprobe hat die Verbraucherzentrale NRW im März 2022 insgesamt 53 vegane, cremige Eisprodukte verglichen. Auf den veganen Charakter weist die Mehrheit der Eisprodukte auf der Vorderseite hin. Es gibt aber auch Ausnahmen, die diese Information nur auf der Rückseite oder durch rechtlich undefinierte Begriffe wie "plant based" angeben.
  • Ersatzweise verwendete Zutaten wie Mandeln oder Kokosmilch werden bei mehr als der Hälfte der veganen Eisprodukte auf der Schauseite angegeben. Diese ausgelobten Zutaten sind jedoch mitunter nur in geringen Mengen und dafür mehr pflanzliche Fette und Öle, z.B. von Kokos- oder Ölpalme, enthalten. Über die Herkunft der Zutaten gibt es mit Ausnahme von 2 Produkten keine Informationen.
  • Wer auf Zusatzstoffe verzichten möchte, wird nur bei drei Bio-Produkten fündig.
  • Auch veganes Eis zählt zu den Süßigkeiten und sollte in Maßen genossen werden. Die Produkte und Nährwerte sind sehr unterschiedlich, ein Blick in die Zutatenliste und Nährwerttabelle lohnt sich.
  • Veganes Eis kann im Gegensatz zu Eis mit Sahne und Milch durchaus eine bessere Klimabilanz aufweisen. Zwar werden 4 Produkte als klimaneutral und einmal sogar eine "negative CO2-Bilanz" ausgelobt, jedoch bleibt unklar, wie das erreicht wird und worauf sich die Angabe konkret bezieht.
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Neben Schokoladen, Keksen und anderen Zuckerwaren gehört Speiseeis zu den beliebtesten Süßwaren. Im Jahr 2021 konsumierten deutsche Verbraucher:innen pro Kopf rund 8 Liter Speiseeis. Gerade an heißen Sommertagen können Konsument:innen innerhalb einer breiten Produktpalette zwischen verschiedenen Speiseeissorten, ob vorverpackt aus dem Supermarkt oder lose direkt an der Eisdiele, auswählen.

Da der Markt für vegane und vegetarische Lebensmittel in den vergangen Jahren eine starke Entwicklung hingelegt hat, können sich Verbraucher:innen an einem Angebot von vielfältigen veganen Eissorten erfreuen. Vom klassischen Vanille- und Schokoladeneis bis hin zu Salzkaramell-Brownie- und Erdnussbutter-Cookie-Eis sind beinahe alle Eissorten auch in veganer Form im Supermarkt zu finden. Wir haben insgesamt 53 Becher cremige vegane Eis-Alternativen, deren Milchbestandteile ersetzt wurden, von 22 unterschiedlichen Herstellern aus Supermärkten, Discountern und Biomärkten überprüft. Rund ein Drittel der Marktstichprobe sind Bioprodukte. Um den Markt an veganen Eisalternativen unter die Lupe zu nehmen, haben wir insbesondere ihre Zusammensetzung, Kennzeichnung, Nachhaltigkeitsaussagen und den Preis erfasst.

Veganes Eis oft hoch verarbeitet: Viel pflanzliches Fett und Zusatzstoffe

Eis ist nicht gleich Eis – je nach Fettgehalt, Fettquelle und Fruchtanteil gibt es unterschiedliche Bezeichnungen für Eissorten mit tierischen oder pflanzlichen Zutaten. Die Bezeichnungen "Milcheis", "Cremeeis" oder "Eiscreme" stehen zum Beispiel für Speiseeis, das ausschließlich mit Milch und Milchfett hergestellt wird. Vegane Eissorten ohne tierische (Milch-)Bestandteile werden meist als "Eis" bezeichnet und enthalten oft zugesetztes pflanzliches Fett. Sorbet und Wassereis können auch ohne tierische Bestandteile und damit vegan sein, wurden in dieser Marktstichprobe jedoch nicht berücksichtigt.

Eis ist nicht gleich Eis

Generell kann Speiseeis mit vielfältigen Zutaten wie Milch und Milchbestandteilen, Sahne, Ei, Zucker, Honig, Trinkwasser, Früchten, Butter, pflanzlichen Fetten, Aromen oder färbenden Lebensmitteln hergestellt werden. Je nach Rezeptur und Bezeichnung des Eisprodukts gibt es verschiedene Mindestanforderungen und Verkehrsauffassungen durch die Leitsätze für Speiseeis der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission. Sie sind nicht rechtsverbindlich, aber dienen als ausdrückliche Empfehlung:

  • "Cremeeis" enthält mindestens 50 Prozent Milch und auf einen Liter Milch mindestens 270 Gramm Vollei oder 90 Gramm Eigelb sowie kein zusätzliches Wasser.
  • "Sahneeis/Rahmeis" enthält mindestens 18 Prozent Milchfett aus der bei der Herstellung verwendeten Sahne (Rahm).
  • "Milcheis" enthält mindestens 70 Prozent Milch.
  • "Eiscreme" enthält mindestens 10 Prozent der Milch entstammendes Fett.
  • "Fruchteis" muss einen Anteil von mindestens 20 Prozent an Frucht haben, es darf kein Fett zugesetzt werden.
  • "Fruchteiscreme" enthält mindestens 8 Prozent des Milch entstammenden Fetts und einen deutlich wahrnehmbaren Fruchtgeschmack.
  • "Sorbet" enthält weder Milch und Milchbestandteile noch zugesetztes Fett.
  • "Fruchtsorbet" enthält mindestens 25 Prozent Frucht (außer bei Zitrusfrüchten, anderen sehr sauren Früchten oder Fruchtarten mit sehr intensivem Geschmack oder einer dichten Konsistenz wie Mango, Passionsfrucht oder Guave).
  • "Wassereis" enthält hauptsächlich Wasser, Zucker, sowie geschmackgebende und
    färbende Zutaten.
  • "Eis" darf auch pflanzliches Fett enthalten.

Neben einer Vielzahl verschiedener Zuckerzutaten enthielt die Mehrheit der überprüften veganen cremigen Eissorten (zum Teil reichlich) zugesetzte pflanzliche Fette und Öle. Das betraf bei 34 Produkten vor allem Kokosfett und -öl. Auch pflanzliche Fette und Öle aus der Ölpalme sowie aus Raps, Sonnenblumen und Soja wurden mitunter hinzugefügt oder zusätzlich verwendet.

Anstelle von Milchbestandteilen wurden außerdem weitere pflanzliche Ersatzzutaten verwendet, die überwiegend auch auf der Vorderseite ausgelobt oder bildlich dargestellt wurden. Das sind vor allem Mandeln in 23 und Kokosmilch in 15 Eisprodukten. Hier lohnt sich ein Blick ins Zutatenverzeichnis, da diese ersatzweise verwendeten Zutaten in vielen Fällen nicht mengenmäßig am meisten enthalten waren. Zum Beispiel wiesen einige Produkte, die eine Mandelbasis auf der Vorderseite angaben, nur rund 3 Prozent Mandelmark oder -paste, dafür aber viel Kokosfett auf. Auch Erdnüsse, Hafer, Reis, Lupinen, Cashew- oder Haselnüsse wurden als pflanzliche Ersatzzutaten verwendet. Ebenso spielten pflanzliche Proteine vor allem aus Erbsen, mitunter auch aus Fava- und Ackerbohnen, bei der Herstellung dieser Produkte eine Rolle.

Häufig wurden neben Stärke und Mehlen zudem lösliche Nahrungsfasern wie Mais-Ballaststoffe, Inulin oder Oligofruktose eingesetzt. Neben Bindung und Verdickung durch stärkereiche Zutaten können lösliche Nahrungsfasern den Ballaststoffgehalt erhöhen, erfüllen aber auch Prozess-, Lager-, Verdickungs- oder Füllstofffunktionen. Inulin kann beispielsweise eine erhöhte Cremigkeit und ein entsprechendes Mundgefühl des Eisprodukts erzeugen.

Die veganen Eissorten enthielten in der Spitze bis zu 9 Zusatzstoffe und 3 Aromen pro Produkt. Aber auch nicht-vegane Eissorten können viele Zusatz- und Aromastoffe enthalten. Häufig wurden Emulgatoren, Stabilisatoren und Verdickungsmittel, teilweise auch Backtrieb-, Süßungs- und Säuerungsmittel eingesetzt. Bei der Farbe eines Vanille- sowie Karamell- und Pekannusseises wurde zudem mit dem orange-färbenden Farbstoff Beta Carotin nachgeholfen. Andere Produkte setzten auf färbende Lebensmittel wie Karottenextrakt. Wer auf Aromen verzichten möchte, wurde bei 21 veganen Eis-Produkten fündig. Die anderen setzen meist natürliches Vanille-, Bananen oder Schokoladenaroma ein.

Gut zu wissen: Zusatzstoffe müssen unbedenklich sein und ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie in Lebensmitteln eingesetzt werden dürfen.

Ausnahmeregelung macht Preise schwerer vergleichbar

Luft im Eis sorgt für Cremigkeit: Kennzeichnung in Volumen erschwert jedoch den Preis- und Nährwertvergleich

Einer Vorgabe der Fertigverpackungsverordnung zufolge muss die Füllmenge von Speiseeis nur in Volumen gekennzeichnet werden. Dementsprechend wird am Supermarktregal der Grundpreis in Euro pro Liter angegeben. Eis kann laut den Leitsätzen für Speiseeis mit Luft aufgeschlagen werden. Dabei kann ein Luftaufschlag von bis zu 150 Prozent vorgenommen werden, der das Volumen des Eisproduktes erheblich erhöht.

Verbraucher:innen können die Höhe des Aufschlags aber nur aus dem Vergleich des Gewichts (wenn überhaupt zusätzlich gekennzeichnet) mit dem Volumen des Speiseeises ableiten: je größer die Differenz zwischen beiden Angaben, desto höher der Lufteinschlag. Das führt dazu, dass Eis mit einem hohen Lufteinschlag günstiger wirken kann als ein eher kompakteres Eis.

Dabei ist der Lufteinschlag an sich nicht das Problem, denn er kann dem Eis eine gewisse Cremigkeit verleihen und macht es in tiefgekühltem Zustand leichter portionierbar. Problematisch ist hingegen, wenn bei kompakteren Eissorten mit geringem Lufteinschlag durch die aktuelle Füllmengen- und Preisangabenregelung der derzeit auf das Volumen bezogene Grundpreis vergleichsweise höher erscheint, da sie bei gleichem Gewicht ein geringeres Volumen aufweisen. Eine Füllmengenkennzeichnung und Grundpreisangabe nach Gewicht oder mindestens eine kombinierte Angabe von Volumen und Gewicht würden Verbraucher:innen eine bessere Vergleichbarkeit der Produkte ermöglichen und für Klarheit sorgen.

Bei 37 der überprüften veganen Eisprodukte wurde die Füllmenge sowohl in Volumen in Liter und Milliliter als auch in Gewicht in Kilogramm und Gramm, bei 16 Produkten nur in Volumen angegeben. Insgesamt war der Lufteinschlag der betrachteten pflanzlichen Eisalternativen im Schnitt moderat. Das Eis mit dem höchsten Lufteinschlag enthielt fast so viel Luft wie Eis, was einem Lufteinschlag von fast 100 Prozent entspricht.

Die veganen Eisprodukte kosteten im Schnitt 10 Euro pro Liter und durchschnittlich 14 Euro pro Kilogramm (mit Ausnahme der 16 Becher, deren Füllmengen nicht in Gewicht angegeben wurden). Der Preis pro Kilogramm variierte stark und reichte von rund 6 Euro bis zu 26 Euro. Das teuerste Eis war mit Blick auf den Preis in Kilogramm das Eis mit dem höchsten Lufteinschlag. Leider war der Vergleich des Preises, bezogen auf das Gewicht, nur unter den Produkten möglich, die neben der Füllmengenangabe in Volumen zusätzlich die Füllmenge in Gramm auszeichneten. Die mitunter starke Verschiebung des Preises je Bezug und die teils fehlende oder erschwerte Möglichkeit die Produkte miteinander zu vergleichen, bestätigen wie notwendig eine bessere Füllmengenkennzeichnung von Speiseeis ist.

Wie vegane Eisprodukte gekennzeichnet sind

Die Gestaltung der Eisbecher unterschied sich nicht bemerkenswert von ihren nicht veganen Gegenstücken. Auch hier fanden sich Werbeaussagen über einen besonders cremigen Genuss oder den unwiderstehlichen Geschmack – teilweise im Zusammenhang mit der Angabe einer pflanzlichen Basis.

Auf den veganen Charakter wies die Mehrheit der Eisprodukte hin – in erster Linie durch den Hinweis "vegan", aber auch durch die Angabe des V-Labels, der Veganblume oder durch eigens gestaltete Siegel und Abbildungen auf der Vorderseite. 9 Eisprodukte gaben leider nur auf der Rückseite des Produkts an, dass es sich um ein veganes Eis handelt. Ein Hersteller bezeichnete seine 3 Produkte auf der Verpackung sogar nur als "plant based". Achtung: Dieser Begriff und andere Hinweise wie "pflanzlich", "100 % pflanzlich" oder "rein pflanzlich" sind lebensmittelrechtlich nicht geschützt. Die Begriffe "vegan" und "vegetarisch" sind hingegen über einen Beschluss der Verbraucherministerkonferenz und die Leitsätze definiert. Vegane Lebensmittel und auch als vegan bezeichnetes Eis dürfen keine Zutaten, Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen, Enzyme, Verarbeitungshilfsstoffe und vergleichbare Stoffe enthalten, die tierischen Ursprungs sind. Mit "pflanzlich" oder "plant based" gekennzeichnete Lebensmittel enthalten zwar oft keine tierischen Zutaten, der Ursprung der verwendeten Zusatzstoffe, Aromen und Verarbeitungshilfsstoffe bleibt aber unklar.

Ersatzzutaten wie Mandeln, Kokosmilch, Süßlupinen, Cashews oder Soja wurden bei 31 Produkten durch Schriftzüge oder Abbildungen auf der Vorderseiteseite angegeben. Der prozentuale Anteil der maßgeblich ersetzenden Zutaten wie "mit 72 % Kokosmilch" war jedoch selten und nur bei 2 Produkten auf der Schauseite zu finden. Bei 3 Produkten war durch die zusätzliche Angabe der Zutatenliste auf dem Deckel der Anteil an Cashews und Mandeln direkt ersichtlich. Das Fehlen des prozentualen Anteils der maßgeblichen Zutaten ist vor allem bei den Eisprodukten ärgerlich, die zum Beispiel eine Mandelbasis auf der Vorderseite angeben, Mandelmark aber im Schnitt nur zu rund 3 Prozent beinhalten und das Produkt vor allem viel Kokosfett enthält.

Darüber hinaus wird auf einigen Eisprodukten mit einer besonderen Natürlichkeit geworben – ebenso mit englischsprachigen Aussagen zu speziellen Zutaten oder "dairy free" und "gluten free", die nicht für jeden leicht verständlich sind.

Werbung mit "natürlichen" Eisprodukten

Begriffe wie "natürlich", "naturell" und "natural" sind lebensmittelrechtlich nicht geschützt. Somit gibt es keine Anforderungen an eine bestimmte Herstellungsweise oder die Verwendung bestimmter Zutaten. So können "natürliche" Eisprodukte trotzdem lange Zutatenlisten, zugesetzten Zucker, Zusatzstoffe oder Aromen enthalten.

5 Produkte warben auf ihren Verpackungen mit "natürlich" oder "natürlichen Zutaten" und wiesen trotzdem lange Zutatenlisten und zum Beispiel Zusatzstoffe auf. Einige andere Eisprodukte warben außerdem mit "natürlich" oder "100 % natürlich" in Verbindung mit dem Hinweis auf den fehlenden Zusatz von bestimmten Zusatzstoffen. Sie können dann aber trotzdem andere Zusatzstoffklassen enthalten.

Kennzeichnung sollte leicht verständlich in deutscher Sprache erfolgen

Eis mit Keksen ist im Trend: Viele Sorten aus unserer Marktstichprobe beeindrucken mit phantasievollen Kreationen – und leider auch mit ebenso kreativen, teilweise englischsprachigen Bezeichnungen für den Keksanteil ("dough") und anderen speziellen Zutaten im Eis, die auf der Vorderseite in englischer Sprache beworben werden.

Etwa 30 Prozent der untersuchten Eissorten wurden als "laktosefrei" gekennzeichnet. In den meisten Fällen mit dem Zusatz "von Natur aus", teilweise aber auch in englischer Sprache mit "non dairy" und "dairy free".

Lebensmittelvorschriften regeln, dass Pflichtkennzeichnungen wie zum Beispiel das Zutatenverzeichnis oder die offizielle Bezeichnung des Produkts beim Inverkehrbringen in Deutschland auf Deutsch gekennzeichnet werden müssen. "Glutenfrei", "laktosefrei" und Werbebotschaften zu speziellen Eiszutaten auf der Vorderseite zählen zwar nicht zu den Pflichtkennzeichnungen. Dennoch sind diese Informationen für manche Verbraucher:innen hilfreich und sollten deshalb leicht verständlich sein.

Große Vielfalt: Unterschiedliche Zutaten und Nährwerte

Eis zählt zu den sogenannten Extras, die sich in der Spitze der Ernährungspyramide befinden. Dazu gehören neben Eis auch Kuchen, Süßigkeiten und salzige Snacks. Diese Produkte enthalten meist viele Kalorien, Fett, Zucker und oft viel Salz. Der Genuss einer Portion solcher Extras am Tag ist im Rahmen einer ausgewogenen und abwechslungsreichen Ernährung aber völlig in Ordnung. Das gilt auch für veganes Eis.

Wer Wert darauf legt, aus der großen Vielfalt der angebotenen Eissorten diejenigen auszuwählen, die aus gesundheitlicher Sicht die bessere Wahl sind, sollte einen Blick auf die Zutatenliste und die Nährwerttabelle werfen. In der Zutatenliste sind die enthaltenen Zutaten anhand ihres Gewichtsanteils in absteigender Reihenfolge aufgeführt. Eine kurze Zutatenliste kann ein Hinweis auf weniger hoch verarbeitete Produkte sein und ist daher von Vorteil. Ein Blick auf die Nährwerttabelle gibt zusätzlich Aufschluss über den tatsächlichen Gehalt an Zucker, Fett und Kilokalorien.

Ungünstig und ärgerlich für Verbraucher:innen ist auch hier, dass bei 9 Eisprodukten Nährwerte wie Zucker und Fett nur pro 100 Milliliter angegeben wurden. Diese lassen sich mit den Angaben pro 100 Gramm auf anderen Produkten nicht vergleichen. Außerdem erwecken sie den Eindruck, dass weniger Kalorien, Zucker und Fett enthalten sind, da in den Milliliter-Angaben auch der Luftaufschlag enthalten ist.

Die große Vielfalt der verglichenen Eisbecher bringt sehr unterschiedliche Zutaten und damit auch sehr unterschiedliche Nährwerte mit sich. Die Kaloriengehalte der 44 Sorten, deren Nährwerte in Gramm angegeben wurden, schwankten von 113 bis 296 Kilokalorien pro 100 Gramm Eis.

Welches Fett steckt in welchem veganen Eis?

Die Spanne beim Fettgehalt der veganen Eissorten ist groß und lag in der Stichprobe zwischen 1,9 und 18,1 Gramm pro 100 Gramm. Bei der gesundheitlichen Beurteilung spielt neben dem Gesamtfettgehalt aber auch der Anteil an gesättigten und ungesättigten Fettsäuren eine Rolle. Gesättigte Fettsäuren sind aus gesundheitlicher Sicht ungünstig, denn sie wirken sich negativ auf die Blutfette aus. Wer pflanzliche Produkte bevorzugt, nimmt in der Regel weniger gesättigte Fettsäuren auf, da diese vor allem in tierischen Lebensmitteln stecken.

Es gibt allerdings auch pflanzliche Fette und Öle, die reich an gesättigten Fettsäuren sind. Dazu zählen Palmfett und Kokosprodukte, also Kokosfett, Kokosöl und Kokosmilch. Eben diese Fette und Öle sind jedoch in einem Großteil der untersuchten veganen Eissorten enthalten. Kokosfett findet sich aber auch häufig in nicht veganen cremigen Eissorten, in denen tierische Zutaten wie Milch und Sahne bereits gesättigte Fettsäuren mit sich bringen.

Nur 8 vegane Eissorten aus der Marktstichprobe kommen ganz ohne Kokosprodukte und Palmfett aus und haben erwartungsgemäß einen sehr niedrigen Anteil gesättigter Fettsäuren. Als fetthaltige Zutaten wurden bei diesen Produkten vor allem verschiedene Nussbestandteile, -pasten, -mark und -muse eingesetzt, in einigen Fällen zusätzlich zu Sonnenblumen- oder Rapsöl. Nüsse haben ein günstiges Fettsäuremuster, da sie viele einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren enthalten. Ein hoher Nussanteil im Eis ist daher positiv zu bewerten.

Wie viel Zucker enthält veganes Eis?

Laut Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) sollten maximal 10 Prozent der pro Tag benötigten Energie in Form von freien Zuckern aufgenommen werden. Als freie Zucker werden zugesetzte Zucker sowie der in Honig, Sirup und Saftkonzentraten enthaltene Zucker bezeichnet. Das entspricht bei einem Energiebedarf von circa 2.000 Kilokalorien maximal rund 50 Gramm Zucker pro Tag.

Die Spanne der Zuckergehalte der betrachteten Eissorten war groß und lag zwischen 1,4 und 28 Gramm pro 100 Gramm. Der enthaltene Zucker stammt dabei häufig aus verschiedenen Zuckerarten. Da Zucker viele Namen hat, sind verschiedene Zuckerzutaten für Verbraucher:innen nicht immer leicht zu erkennen. Vereinzelt bewerben Hersteller zudem ihre Eisprodukte mit nährwertbezogenen Werbeaussagen zum reduzierten Zucker- oder Energiegehalt.

Eine Portion Eis von 100 Gramm (ein bis zwei Kugeln, je nach Größe) kann schon rund die Hälfte der maximal empfohlenen Zuckermenge (bezogen auf einen Energiebedarf von 2000 Kilokalorien am Tag) enthalten. Zu beachten ist allerdings, dass Kinder und auch viele Erwachsene einen geringeren täglichen Energiebedarf haben und die Menge Zucker, die 10 Prozent der täglich benötigten Energie entspricht, dann kleiner ist.

Nachhaltigkeit? Klimavorteile und Herkunft der Rohstoffe nicht nachvollziehbar

Der Ersatz der bei Eiscreme häufig verwendeten Sahne oder Kuhmilch durch vegane Zutaten kann durchaus zu einer verbesserten Klimabilanz der veganen Eisprodukte führen. Auf den Produkten sind nur wenige Aussagen zum Thema Nachhaltigkeit zu finden. Nachhaltigkeitsaspekte zählen mit zu den wichtigsten Motiven, vegane Ersatzprodukte auszuwählen.

Die Herkunft der maßgeblich ersetzenden oder mengenmäßig bedeutenden Zutaten im Produkt bleibt fast immer unklar. Lediglich auf 2 veganen Eisprodukten war angegeben, dass jeweils der verwendete Hafer und die verwendeten Lupinen aus Deutschland stammten.
Ärgerlich war die Werbung auf einem Produkt: "Qualität aus der Region", die so manche:n Verbraucher:in zur Annahme verleiten könnte, dass die wesentlichen Zutaten aus dem näheren Umkreis oder zumindest aus Deutschland stammen. Doch außer dieser werbewirksamen Phrase fanden sich keine Angaben zur Herkunft der Zutaten. Da die Zutat Kokos in diesem Eis definitiv nicht aus Deutschland stammen kann, scheint sich die Angabe "aus der Region" lediglich auf den Standort des Herstellerbetriebs in Nordrhein-Westfalen zu beziehen.

Aussagen zum Klimaschutz sind selten auf den Eisverpackungen. Häufiger wird über den nachhaltigen Kakaoanbau informiert.

Was genau bedeutet "klimaneutral"?

Auf 4 Produkten war die Kennzeichnung "klimaneutral" zu finden, 1 Produkt ist sogar "mit negativer CO2-Bilanz" ausgelobt. Jedoch gibt es bei keinem dieser 5 Produkte Informationen darüber, wie diese "Klimaneutralität" bzw. "negative CO2-Bilanz" erreicht wird und worauf sich die Angabe konkret bezieht. Mehrere Gerichtsurteile, die die pauschale Werbung mit "klimaneutral" ohne weitere Erläuterungen als irreführend eingestuft haben, lassen vermuten, dass diese auf den Eisprodukten gefundenen Angaben ebenfalls Täuschungspotenzial haben könnten. Denn Verbraucher:innen erhalten beim Kauf keine Informationen darüber, auf welche Art und Weise sie erreicht werden. Die Anbieter sollten angeben, ob sie ihre Treibhausgasemissionen in den Produktionsprozessen reduzieren oder ob und welche Zertifikate sie lediglich kaufen, um die unverminderten Emissionen aus dem Herstellungsprozess zu kompensieren.

Nachhaltiger Kakao

30 Produkte enthielten Kakao oder Schokolade. Auf gut der Hälfte dieser kakaohaltigen Produkte wurde mit Siegeln darauf hingewiesen, dass der Kakao auf nachhaltige Weise erzeugt wurde. Dabei handelte es sich 3-mal um "FairTrade", 12-mal um "Rainforest Alliance" und 2-mal um "UTZ". Während der Schwerpunkt von "FairTrade" auf sozialen Kriterien wie insbesondere Mindestpreise für die Erzeuger:innen liegt, legen "Rainforest Alliance" und "UTZ" ihren Fokus größtenteils auf Umweltschutzaspekte. Daneben werden aber auch bei "FairTrade" zusätzlich ökologische und bei "Rainforest Alliance"/"UTZ" zusätzlich soziale Verbesserungen angestrebt. Mehr Infos über die Grundsätze, Produktsiegel, Label sowie Organisationen und Eigenmarken des fairen Handels finden Sie hier.

Unsere Forderungen an Hersteller und Politik

  • Vegane und vegetarische Lebensmittel sind so zu bezeichnen, dass Verbraucher:innen beim Einkauf eine bewusste Wahl treffen können. Zur klaren Information über vegane Eisprodukte ist es wichtig, dass direkt auf der Schauseite gut lesbar und deutlich sichtbar die Angabe "vegan" (als Schriftzug oder als Siegel) und die ersatzweise verwendeten Zutaten wie "mit Süßlupinen" angegeben werden. Zudem gehören aus unserer Sicht auch eine eindeutige, verständliche Bezeichnung der Ersatzzutat und ihr Mengenanteil in Prozent auf die Vorderseite der Produkte. Das ist insbesondere bei veganem cremigen Eis wichtig, da ersetzende Zutaten wie zum Beispiel Mandeln nicht immer die Hauptzutat sind und pflanzliche Fette und Öle, insbesondere Kokosfett, mitunter mengenmäßig eine größere Rolle spielen, aber nicht als Ersatzzutat auf der Vorderseite angegeben werden.
  • Die Herkunft der Primärzutaten, also zum Beispiel Zutaten mit einem Anteil von mehr als 50 Prozent oder Zutaten, die wertgebend für das Eis sind, sollten angegeben werden. Damit können Verbraucher:innen eine informierte und auch nachhaltige Kaufentscheidung treffen – beispielsweise wenn sie ein Produkt mit europäischem Soja einem anderen mit Soja aus Übersee vorziehen möchten. Wenn Herkunftsangaben für wesentliche Zutaten stärkere Verbreitung finden, erhöht das den Anreiz für die Hersteller, die Zutaten aus möglichst kurzen Entfernungen zu beziehen. Auf nichtssagende Aussagen zum Thema Nachhaltigkeit sollte grundsätzlich verzichtet werden.
  • Handlungsbedarf besteht im Hinblick auf die Fertigverpackungsverordnung. Füllmengen und damit Grundpreis- sowie Nährwertangaben sollten bei Speiseeis nach Gewicht in Kilogramm/Gramm und nicht nach Volumen in Liter/Milliliter gekennzeichnet werden. Das ermöglicht Verbraucher:innen eine bessere Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Eisprodukten, deren Lufteinschläge variieren können. Mindestens sollte zur Angabe nach Volumen zusätzlich das Gewicht gekennzeichnet werden.
  • Auch freiwillige Angaben auf den Eisbechern, die nicht unter die Pflichtkennzeichnung fallen und damit nicht zwingend in deutscher Sprache gekennzeichnet werden müssen, sollten ebenso leicht verständlich in deutscher und nicht in englischer Sprache erfolgen. Das betrifft zum Beispiel Werbebotschaften auf der Vorderseite zu Produktzutaten oder Angaben zu "glutenfrei" und "laktosefrei".
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