Das Wichtigste in Kürze:
- Wenn Sie Dinge in Lebensmitteln finden, die dort nicht hinein gehören, reklamieren Sie die Produkte beim Händler oder Hersteller.
- Auch die Ämter der Lebensmittelüberwachung sind in solchen Fällen geeignete Ansprechpartner.
- Um nicht sichere Lebensmittel aus dem Handel zurück zu holen, nutzen Hersteller Rücknahmen und Rückrufe.
Salmonellen oder Coli-Bakterien, Glas-, Metall- oder Kunststoffteilchen – die Gründe, aus denen vor Lebensmitteln gewarnt wird, sind leider vielfältig. Wenn die betroffenen Produkte die Gesundheit gefährden, für den Verzehr ungeeignet, ekelerregend oder erheblich täuschend sind, dann werden sie aus dem Verkehr gezogen und, falls sie Verbraucher:innen schon erreicht haben, diese darüber informiert. Was passiert hinter den Kulissen? Hier sind Antworten.
Wer etwas im Lebensmittel findet, das dort nicht hin gehört, kann sich ans zuständige Lebensmittelüberwachungsamt wenden. Die Zuständigkeiten sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Verbraucher:innen können sich in jedem Fall an das Amt ihres Wohnorts wenden und nach der Zuständigkeit fragen. Möglich ist auch eine Beschwerde beim Hersteller. Wichtig ist, dass Fremdkörper und ähnliches gemeldet werden, damit die Lebensmittelüberwachung oder der Hersteller entsprechende Maßnahmen zum Schutz aller Verbraucher:innen treffen können.
Mehr Info zum Reklamieren von Lebensmitteln
Besteht Anspruch auf Ersatz?
Verbraucher:innen haben das Recht auf einwandfreie Produkte. Der Händler ist bei Beanstandungen erster Ansprechpartner für sie. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung können betroffene Kunden mit dem Kassenbon als Kaufnachweis ihr erworbenes Produkt zunächst gegen ein einwandfreies Lebensmittel umtauschen. Ist ein Umtausch nicht möglich, können sie ihr Geld zurück verlangen.
Wer überwacht die Qualität von Lebensmitteln?
Fremdkörper beispielsweise können an jeder Stelle des Produktionsprozesses ins Lebensmittel geraten – sei es ein Käfer im Spinat, eine Metallschraube aus einer Maschine, Splitter aus einem verwendeten Glasbehälter oder ein Haar eines Mitarbeiters.
Schon bei den Rohstoffen fängt deshalb die Gefahrenanalyse an, geht über sämtliche Prozesse der Produktion, betrifft die Personalhygiene und die Kontrolle von Maschinen. Hersteller sind dazu verpflichtet, das Risiko einer Kontamination mit Fremdkörpern zu minimieren. Die Methoden reichen von einfachen Sieben, Filtern oder Magneten bis hin zu aufwändigen Geräten, die mit Hilfe von Röntgenstrahlen, Mikrowellen, Laser oder Ultraschall Fremdkörper verschiedenster Art erkennen können. Die Auswahl und der Einsatz der jeweiligen Maßnahmen hängen vom Produkt, dem Risiko von Fremdkörpern und der Unternehmensgröße ab.
Um Belastungen beispielsweise mit Keimen auszuschließen, lassen viele Hersteller die Lebensmittel in einem Labor untersuchen. Generell überprüft die amtliche Lebensmittelüberwachung durch Betriebs- und Produktkontrollen, ob Unternehmer die lebensmittelrechtlichen Vorschriften erfüllen.
Mehr Informationen zu zuständigen Behörden und Abläufen finden Sie in unserem FAQ.
Was ist eine Rücknahme?
Stellt ein Lebensmittelproduzent fest, dass seine Produkte, die noch nicht an Verbraucher:innen verkauft wurden, nicht einwandfrei sind, kann er sie aus dem Handel zurücknehmen. Das findet meist still und ohne öffentlichen Hinweis statt. Die Händler nehmen die Ware einfach aus den Regalen. Damit kann z.B. ein Imageverlust vermieden werden, wenn die Qualität des Produkts nicht stimmt. Eine Pflicht zur Rücknahme besteht, wenn Produkte gesundheitsschädlich, nicht zum Verzehr geeignet, also beispielsweise verdorben, ekelerregend oder erheblich täuschend sind.
Was ist ein Rückruf?
Bei einem Rückruf werden sowohl betroffene Produkte aus dem Handel genommen als auch Warnungen an Verbraucher:innen veröffentlicht, wenn das Produkt Verbraucher:innen bereits erreicht haben könnte. Entdeckt ein Unternehmen, dass eines seiner produzierten Lebensmittel zu einer Gesundheitsgefährdung führen kann und unsicher ist, so ist es zum Rückruf verpflichtet. Ruft das Unternehmen nicht zurück, muss die zuständige Behörde die Verbraucherschaft informieren. In diesen Fällen nehmen in der Regel alle Händler, die das Lebensmittel im Sortiment haben, das Produkt auch ohne Kaufnachweis zurück und erstatten den Kaufpreis.
Auf dem Online-Portal www.lebensmittelwarnung.de werden die öffentlichen Rückrufe vom Bund und von den Ländern veröffentlicht.
Mehr Informationen zu zuständigen Behörden und Abläufen finden Sie in unserem FAQ.
Anzahl der Rückrufe steigt stetig
Zwischen 2015 und 2021 ist die Zahl der Rückrufe von Lebensmitteln in Deutschland gestiegen. Das zeigt die Auswertung von www.lebensmittelwarnung.de:
2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
---|---|---|---|---|---|---|
100 | 148 | 161 | 186 | 236 | 273 | 282 |
Das zeigt die Bedeutung wirksamer Eigenkontrollen und eines schnellen, zielgerichteten Krisenmanagements seitens der Lebensmittelunternehmer. Sie sind verantwortlich für sichere und gesetzeskonforme Lebensmittel und müssen durch geeignete Eigenkontrollen sicherstellen, dass nur einwandfreie Lebensmittel in Verkehr gebracht werden - sodass mangelhafte Ware erst gar nicht in die Privathaushalte von Verbraucher:innen gelangt.
Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit geht der Anstieg der Lebensmittelrückrufe u.a. darauf zurück, dass Unternehmen heutzutage Rückrufen weniger kritisch durch ein verantwortungsvolles Management gegenüber stehen, Analyse- und Testmethoden sich weiterentwickelt haben und Absenkungen zulässiger Höchstmengen mehr Meldungen erzeugen können.
Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es u.a., die Eigenkontrolle der Unternehmen zu überprüfen. Sie ist also die "Kontrolle der Kontrolle". Doch auch hier gibt es Lücken. Denn die Zahl der Lebensmittelkontrollen in Deutschland ist zwischen 2007 und 2019 um 19 Prozent gesunken. Zudem bringt der wachsende Onlinehandel mit Lebensmitteln Herausforderungen mit sich. Er findet nicht mehr nur über entsprechende Marktplätze oder klassische Onlineshops und -supermärkte statt, er spielt zunehmend auch in Social-Media und unterschiedlichsten App-Anwendungen eine Rolle. So manche Online-Produkte, die unsicher sind oder rechtliche Vorschriften missachten, stellen somit nicht nur Verbraucher:innen, sondern auch Kontroll- und Aufsichtsbehörden vor große Aufgaben.