Corona: Welchen Schutz gibt es für Mund und Nase?

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FFP2-Masken und medizinische Masken (sogenannte OP-Masken) verringern Infektionsmöglichkeiten mit dem Coronavirus. Welche Regelungen derzeit gelten und was Sie beim Tragen von Masken beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Eine Frau zieht sich eine FFP2-Maske auf.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab Anfang Februar 2023 gilt im Fernverkehr keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen der Maske wird aber weiterhin empfohlen.
  • Auf Flugreisen gibt es zunächst keine Maskenpflicht.
  • FFP2-Masken haben eine hohe Filterwirkung und schützen auch den Träger und sein Umfeld vor einer Ansteckung.
  • Wichtig ist, die Abstands-, Hygiene- und Lüftungsgebote einzuhalten, auch wenn Sie eine Maske tragen.
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Maskenpflicht: Das gilt bundesweit

Eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht gibt es ab Anfang Februar 2023 nur noch in folgenden Bereichen:

  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen, therapeutische Praxen sowie sonstige Einrichtungen im Gesundheitswesen,
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, hier auch mit Testpflicht. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von mindestens 50 Euro. In einzelnen Bundesländern werden auch höhere Beträge fällig.
  • Ausgenommen sind Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund- und Nasenbedeckung tragen können. Sie müssen dies aber nachweisen, etwa durch eine aussagekräftige ärztliche Bescheinigung.

Auf Flugreisen gibt es inzwischen keine Verpflichtung mehr, eine Maske zu tragen. Auch die bundesweite Maskenpflicht im Fernverkehr wird ab 2. Februar 2023 ausgesetzt

Verschiedene Bundesländer wie Sachsen-Anhalt, Bayern, Schleswig-Holstein und Sachsen haben die Maskenpflicht im Nahverkehr bereits aufgehoben. Weitere Bundesländer haben eine Aufhebung der Maskenpflicht bereits angekündigt:

  • Baden-Württemberg zum 30. Januar 2023,
  • Hamburg, Rheinland-Pfalz, jeweils zum 1. Februar 2023,
  • Brandenburg, Bremen, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, jeweils ab dem 2. Februar 2023,
  • Thüringen ab dem 3. Februar 2023.

Zum Eigenschutz wird aber empfohlen, weiterhin eine Maske zu tragen, insbesondere bei vulnerablen Gruppen.

Informieren Sie sich, welche Regelungen in Ihrem Bundesland gelten.

Was sind FFP2-Masken?

FFP2-Masken sind partikelfiltrierende Halbmasken und wurden ursprünglich als Staubschutzmasken konzipiert. Die englische Abkürzung steht für "filtering face piece". Filtermasken werden nach ihrer Durchlässigkeit für kleine Teilchen wie Staub oder Viren entsprechend der Filterleistung in drei Klassen eingeteilt: Es gibt FFP1-, FFP2- und FFP3-Masken:

  • FFP1-Masken filtern 80 Prozent der Partikel in der Atemluft. Staub oder Rauch sind Beispiele für Partikel.
  • FFP2-Masken filtern 95 Prozent der Partikel und Aerosole.
  • FFP3-Masken filtern bis zu 99 Prozent der Partikel und Aerosole.

Das Robert-Koch-Institut und der Arbeitsausschuss für biologische Arbeitsstoffe empfehlen bei Tätigkeiten mit SARS-CoV-2 bevorzugt FFP2-Masken oder darüber hinausgehenden Atemschutz zu tragen.

Detailliertere Infos zu unterschiedlichen Masken bieten zum Beispiel die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege.

FFP2-Masken dienen auch dem Eigenschutz des Trägers. Sie filtern mehr und auch kleinere Partikel und bieten daher mehr Schutz für den Träger.

Ihre Schutzfunktion ist europaweit durch die Norm DIN EN 149:2009-08 normiert. Entsprechend dieser Norm müssen die FFP2-Masken mindestens 94 Prozent der Partikel abfiltern. Bei FFP3-Masken liegt die Norm bei mindesens 99 Prozent der Testaerosole filtern. In der Maske befindet sich eine spezielle Filterschicht, welche elektrostatisch aufgeladen ist. Es werden auch die deutlich kleineren, aber gefährlichen Aerosol-Tröpfchen aus der Ein- und Ausatemluft entfernt.

Wie erkenne ich eine FFP2-Maske?

Wenn Sie FFP2-Masken erwerben, sollten Sie auf folgende Kennzeichnungen achten:

  • FFP2-Masken müssen ein CE-Kennzeichen haben.
  • Sie müssen eine 4-stellige Nummer vorweisen, die Rückschluss auf die zugelassene Prüfstelle gibt. Angegebene Prüfnummern können in der sogenannten NANDO-Datenbank auf der Website der EU-Kommission überprüft werden. In Deutschland gibt es aktuell folgende zugelassenen Prüfstellen: 0044 (TÜV Nord), 0121 und 0418 (DGUV), 0158 (DEKRA) und 0757 (ift Rosenheim).
  • Neben der Klasse (z.B. FFP2) folgt eine Leerstelle und entweder der Zusatz "NR" für non reusable, d.h. nicht wiederverwendbar (laut Arbeitsschutz nur für den Einsatz in einer Arbeitsschicht zugelassen), der Zusatz "R" für reusable, dh. wiederverwendbar oder der Zusatz "D", der für Dolomitstaubtest bestanden steht.
  • Die Nummer und das Jahr der Veröffentlichung der Europäischen Norm müssen auf der Maske angegeben sein.
  • Auf der Maske soll ein Herstellername oder eine Marke abgedruckt sein.
  • Auf der Verpackung konformer Masken stehen die Angaben und die Anschrift des Herstellers oder des Unternehmens, das die Maske in Verkehr bringt.

Zudem sollte Ihnen beim Kauf der Maske eine Bedienungs- oder Gebrauchsanleitung mitgegeben werden. Fehlen diese genannten Kennzeichnungselemente, kann das ein Hinweis darauf sein, dass die Maske nicht die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt.

Getestete und zurückgerufene Masken

Im Februar 2021 hat die Stiftung Warentest ein Testergebnis für 10 FFP2-Masken veröffentlicht. Die Filterwirkung war bei allen Masken hoch, bei drei Masken bekommt man aber vergleichsweise schlecht Luft und manche Masken saßen nicht bei allen Probanden dicht.

Es gibt zahlreiche Masken, die als "gefährliche Produkte" gelten und zurückgerufen werden. Das kann z.B. der Fall sein, wenn sie nicht ausreichend schützen oder gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Die Liste der betroffenen Masken gibt es unter anderem bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in der Produktkategorie "Schutzausrüstung".

An wen wende ich mich mit Beschwerden über falsche Kennzeichnung?

Wenn Sie FFP2-Masken erwerben, die nicht den oben genannten Anforderungen entsprechen oder Sie aus anderen Gründen den Verdacht haben, dass die Masken nicht den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen, können Sie sich an die Bezirksregierung Ihres Wohnorts oder die in Ihrem Bundesland zuständige Behörde wenden.

Beispiel für eine richtig gekennzeichnete FFP2-Maske:

Herstellerangabe
Typ/Modellnummer
EN 149:2001+A1:2009
FFP2 NR - CE 0000

Ungültige CE-Kennzeichnungen 
Die folgenden Institute sind zum Beispiel keine zugelassene Zertifizierungsstellen für Atemschutzmasken:

  • CE 1282 - ECM (Ente Certificazione Macchine)
  • CE 2703 - ICR Polska
  • CE 2037 - CELAB
  • CE 0865 - ISET Srl Unipersonale
  • CE 1299 - TSU Slovakia (Technicky skusobny ustav Piestany)
  • CE 2468 - Zavod za ispitivanje kvalitete d.o.o.
  • CE 2466 - Zavod za ispitivanje kvalitete robe d.o.o.

Welche stark filternden Masken gibt es noch?

Neben den FFP2-Masken gibt es noch weitere Masken, die eine andere Bezeichnung tragen: KN95- und N95-Masken.

Die KN95-Masken stammen aus China, N95-Masken werden in den USA zugelassen. Zertifizierungs- oder Zulassungsanforderungen für Atemschutzmasken können in den verschiedenen Ländern leichte Unterschiede aufweisen. Aufgrund ähnlicher Anforderungen haben die Schutzklassen für Atemschutzmasken mit der Bezeichnung KN95 und N95 eine ähnliche Filterwirkung und bieten damit einen vergleichbaren Schutz.

Seit dem 1. Oktober 2020 dürfen die KN95-Masken ohne EU-Zertifizierung nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Nur wer eine Sondererlaubnis der zuständigen Marktüberwachungsbehörde aus der Zeit vor dem 1. Oktober vorweisen kann, darf seinen bereits in der EU befindlichen Bestand noch abverkaufen. Auch dürfen auf den KN95-Masken keine CE-Kennzeichen angebracht sein, um eine Verwechslung mit den echten FFP2-Masken auszuschließen.

Eine Kopie dieser Bestätigung bzw. ein Zertifikat ist an alle Käufer der Masken beizufügen.

Apotheken dürfen auch Masken mit der Kennung KN95 aus China abgeben, sofern diese über das erforderliche Zertifikat verfügen und damit in Deutschland verkehrsfähig sind. KN95-Masken ohne eine entsprechende Bestätigung dürfen nicht als persönliche Schutzausrüstung abgegeben werden. Äußerlich ist nicht erkennbar, ob eine KN95-Maske qualitativ einer FFP2-Schutzmaske entspricht oder nicht. Dies lässt sich nur der schriftlichen Bestätigung der Überwachungsbehörde entnehmen, die der abgebenden Apotheke vorliegt.

Was muss ich beim Tragen von FFP2-Masken beachten?

Auch FFP2-Masken bieten keinen hundertprozentigen Schutz. Wichtig ist daher, auch bei Tragen einer FFP2 -Maske die Abstands-, Hygiene- und Lüftungsgebote einzuhalten.

Wichtig: Der Schutzeffekt einer FFP2-Maske ist deutlich besser, wenn sie richtig und dicht anliegend getragen wird. Eine richtig angelegte FFP2-Maske schließt dicht am Gesicht ab, so dass sie beim Einatmen wie auch beim Ausatmen effektiv die Luft filtert. Problematisch ist das allerdings für Bartträger, da hier die Maske unter Umständen nicht dicht abschließt.

Das dichtere Material erhöht den Atemwiderstand. Gemäß der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kann die Tragedauer bei leichter körperlicher Arbeit bis mehr als 100 Minuten betragen, wegen situations- und personenbezogener Faktoren können aber keine verbindlichen Vorgaben gemacht werden.

Kann ich FFP2-Masken wiederverwenden?

FFP2-Masken werden in der Regel im Gesundheitswesen in Bereichen mit einem erhöhten Infektionsrisiko eingesetzt. FFP2-Masken sollten an sich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich in der Regel um Einmalprodukte handelt, was auch am Aufdruck NR für "non-reusable", nicht wiederverwendbar, erkennbar ist. FFP2-Masken sind für den Arbeitsschutz gemacht und halten in der Gesamtsumme mindestens acht Stunden. Man kann die Zeit beim Tragen auch aufaddieren - etwa wenn man sie nur beim Busfahren und beim Einkaufen trägt.

Allerdings können Viren auf den Masken mehrere Tage infektiös sein.

Die Fachhochschule (FH) Münster hat, gefördert vom Bundesamt für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte, zusammen mit Expert:innen aus Virologie, Mikrobiologie, Hygiene und weiteren Fachbereichen die Wiederverwendbarkeit und Möglichkeiten zur Desinfektion von FFP2-Masken untersucht. Sie fanden heraus, dass unter bestimmten Bedingungen eine Reinigung und Wiederverwendung der Masken möglich ist. Die Broschüre der FH Münster zur Wiederverwendbarkeit steht zum Download zur Verfügung und wird gemäß weiterer Forschung regelmäßig aktualisiert.

Je eine Maske pro Wochentag. Kaufen Sie sich sieben Masken und tragen Sie jeweils eine pro Tag. Hängen Sie jede Maske am Ende Ihres Tages für eine Woche an einen Haken. Mögliche Viren auf dem Material werden im Laufe dieser Zeit inaktiv. Danach können Sie die Maske wieder tragen. Dieser Zyklus lässt sich bis zu fünfmal wiederholen. Entsorgen Sie die Maske anschließend im Hausmüll.

Kann ich OP-Masken wiederverwenden?

Viele Menschen tragen inzwischen sogenannte OP- oder medizinische Gesichtsmasken. Mit einer Zulassung nach DIN EN 14683 gilt dieser Maskentyp als medizinische Gesichtsmaske. Sie bestehen aus speziellen Kunststoffen und sind mehrschichtig aufgebaut. Sie schützen Menschen in der nahen Umgebung vor Tröpfchen, die der Maskenträger etwa beim Sprechen oder Husten aus Mund und Nase abgibt.

Sie verringern die Geschwindigkeit und Distanz, mit der sich auch sogenannte Aerosole nach vorn ausbreiten. Medizinische Gesichtsmasken sind Medizinprodukte und wurden für den Fremdschutz entwickelt. Sie schützen vor allem Ihr Gegenüber vor abgegebenen infektiösen Tröpfchen des Mundschutzträgers. Zudem sind medizinische Gesichtsmasken zum einmaligen Gebrauch vorgesehen.

Eine Studie des Max-Planck-Instituts Göttingen zeigte, dass selbst schlecht sitzende FFP2-Masken noch immer besser schützen als eine gut sitzende OP-Maske. Die Studie bestätigte aber auch, dass OP-Masken einen deutlich höheren Schutz bieten als maskenlos Abstand zu halten.