Bei einer Pfändung wird Geld vom Bank-Konto gepfändet.
Sie können Ihr Geld aber schützen.
Dafür gibt es das Pfändungsschutz-Konto.
Hier lesen Sie mehr darüber.
Ich kann meine Schulden nicht zurückzahlen. Was kann ich tun?
Pfändung bei Schulden
Haben Sie Schulden,
die Sie nicht zurückzahlen? Dann kann ein Gericht entscheiden, dass Ihr Bank-Konto gepfändet wird. Das heißt: Der Gläubiger darf Geld von Ihrem Bank-Konto abbuchen. Ein Gläubiger ist jemand, dem Sie Geld schulden. Zum Beispiel eine Firma.
Sie können Ihr Bank-Konto aber schützen. Dafür gibt es das Pfändungsschutz-Konto.
Das Pfändungsschutz-Konto
Das Pfändungsschutz-Konto ist ein normales Bank-Konto. Man sagt dazu auch: P-Konto. Das P-Konto hat eine Schutz-Funktion. Durch diese Schutz-Funktion bleibt ein Freibetrag auf Ihrem Bank-Konto. Ein Freibetrag ist Geld, dass nicht gepfändet werden darf.
Wer braucht ein P-Konto?
Haben Sie Schulden, die Sie zurückzahlen müssen? Oder hat ein Gericht entscheiden, dass Ihr Bank-Konto gepfändet wird? Dann ist es gut, wenn Sie ein P-Konto haben. Alle anderen brauchen kein P-Konto.
Wie bekomme ich ein P-Konto?
Sie müssen Ihr Bank-Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Geben Sie Ihrer Bank Bescheid. Ihre Bank muss Ihr Bank-Konto dann umwandeln. Das steht so im Gesetz.
Wichtig: Gibt es für Ihr Bank-Konto
eine Pfändung? Dann muss Ihre Bank Sie informieren. Sie müssen Ihr P-Konto dann innerhalb eines Monats eröffnen. Eröffnen Sie Ihr P-Konto später? Dann kann in dem Monat auch der Freibetrag gepfändet werden.
Was kostet ein P-Konto?
Ein P-Konto darf nicht mehr kosten, als ein normales Bank-Konto.
Deshalb dürfen Banken keine zusätzlichen Gebühren berechnen. Auch die Umwandlung vom Bank-Konto muss kostenlos sein. Das steht so im Gesetz.
Informations-Pflicht der Bank
Ihre Bank muss Sie einmal im Monat informieren:
Wie hoch ist Ihr Freibetrag?
Wie viel Geld kann gepfändet werden?
Der Freibetrag
In Deutschland ist es so: Sie dürfen bei einer Pfändung immer einen bestimmten Geld-Betrag behalten. Man nennt das: Freibetrag.
Mit dem Freibetrag können Sie Ihre Kosten weiterhin bezahlen. Zum Beispiel Miete und Essen.
Der Freibetrag wird jedes Jahr im Juli geändert. Bis Juli 2023 ist es so: Der Freibetrag für eine Person beträgt 1.340 Euro im Monat.
Der Freibetrag kann erhöht werden. Das heißt, Sie dürfen jeden Monat mehr Geld behalten. Das geht zum Beispiel,
wenn Sie für jemanden Unterhalt bezahlen. Zum Beispiel für ein Kind oder einen Ehepartner.
wenn Ihr Kind oder Ihr Ehepartner bei Ihnen wohnt.
wenn auf Ihr Bank-Konto Sozial-Leistungen eingehen. Sozial-Leistungen sind zum Beispiel Elterngeld oder Wohngeld.
Wollen Sie, dass Ihr Freibetrag erhöht wird? Dann brauchen Sie eine Bescheinigung. So bekommen Sie die Bescheinigung:
Stellen Sie einen Antrag bei der Stelle, von der das Geld kommt. Zum Beispiel beim Sozialamt.
Sie bekommen die Bescheinigung. Machen Sie eine Kopie für sich.
Geben Sie die Bescheinigung dann bei Ihrer Bank ab.
Bekommen Sie Geld von vielen Stellen? Dann gehen Sie am besten zu einer Schuldner-Beratungsstelle. Die Schuldner-Beratungsstelle berät Menschen, die Schulden haben.
Pfändung beim Gemeinschafts-Konto
Haben Sie ein Gemeinschafts-Konto? Zum Beispiel mit Ihrem Partner? Dann können Sie Ihr Bank-Konto nicht in ein P-Konto umwandeln lassen. Denn ein P-Konto gibt es nur für Einzelpersonen.
Das können Sie tun: Sie können bei Ihrer Bank ein P-Konto nur für sich eröffnen. Übertragen Sie Ihr Geld vom Gemeinschafts-Konto auf Ihr P-Konto.
Auch Ihr Partner kann ein eigenes Bank-Konto eröffnen.
Und er kann sein Geld auf das Bank-Konto übertragen.
Deshalb ist unser Tipp bei einer Pfändung vom Gemeinschafts-Konto:
Jeder eröffnet schnell ein eigenes Bank-Konto. Am besten ist ein P-Konto.
Jeder überträgt sein Geld auf das neue eigene Bank-Konto.
Danach kündigen Sie das Gemeinschafts-Konto.
Teilen Sie Ihre neuen Bank-Daten mit. Zum Beispiel bei der Arbeit und Ämtern. Dann werden die Geldeingänge auf Ihr neues Bank-Konto gebucht. Geldeingänge sind zum Beispiel Ihr Gehalt und Sozial-Leistungen. Nutzen Sie dann nur noch Ihr neues Bank-Konto.
Hilfe bei Unpfändbarkeit
Sie bekommen jeden Monat Geld.
Zum Beispiel Gehalt. Ist das Geld geringer als der Freibetrag? Dann ist Ihr Bank-Konto unpfändbar. Das heißt: Sie können Ihren Gläubigern vorerst kein Geld zahlen.
Ein Gericht kann beschließen,
dass niemand Ihr Konto pfänden darf. Das Gericht heißt: Vollstreckungsgericht. Sie müssen beim Vollstreckungsgericht einen Antrag stellen. Und Sie müssen nachweisen, dass Sie weniger Geld als den Freibetrag erhalten. Zeigen Sie dafür Ihre Konto-Auszüge der letzten 6 Monate vor.
Wichtig:
Der Beschluss vom Vollstreckungsgericht gilt nur höchstens 12 Monate. Danach kann ihr Bank-Konto wieder gepfändet werden.
Haben Sie danach immer noch weniger Geld als den Freibetrag? Dann müssen Sie einen neuen Antrag
beim Vollstreckungsgericht stellen.
Geld sparen trotz Pfändung
Bleibt am Ende des Monats Geld vom Freibetrag übrig? Dann dürfen Sie das Geld 3 Monate behalten. Sie können das Geld für große Ausgaben sparen. Zum Beispiel für eine Waschmaschine.
Wichtig: Geben Sie das gesparte Geld
nach 3 Monaten nicht aus? Dann kann auch Ihr gespartes Geld gepfändet werden. Unser Tipp: Nehmen Sie das gesparte Geld vom Bank-Konto. Und geben Sie das Geld bald aus.
Beratung und Fragen
Haben Sie Fragen zum P-Konto? Oder haben Sie Schulden und brauchen Sie eine Beratung? Dann melden Sie sich bei einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. Die Beratungsstellen gibt es überall in Deutschland.
Auf dieser Internet-Seite stehen die Beratungsstellen:
Da der P-Kontoschutz auch für Kontopfändungen wirkt, die bis zu 1 Monat vor Umwandlung bei der Bank zugestellt wurden, müssen Sie nicht unbedingt im Vorgriff auf eine drohende Pfändung umwandeln.
Umstellung kostenlos: Die Umwandlung des bestehenden Girokontos in ein P-Konto muss kostenfrei sein – nicht jedoch die Kontoführung. Diese darf allerdings nicht teurer werden als zuvor. Die Bank ist verpflichtet, die Umwandlung spätestens nach 4 Geschäftstagen vorzunehmen, wenn das Konto gepfändet wurde.
Mehr Schutz mit Bescheinigung: Auf dem P-Konto können weitere Beträge geschützt sein. Kindergeld, Unterhaltsverpflichtungen zum Beispiel für Ehegatten und Kinder sowie Sozial- oder Asylbewerberleistungen, die für weitere Personen im gemeinsamen Haushalt entgegengenommen werden, können den Grundfreibetrag um weitere Freibeträge erhöhen.
So steht Ihnen für die erste Person, der Sie aufgrund des Gesetzes Unterhalt gewähren (zum Beispiel Ehepartner, Kind) ein weiterer Freibetrag von 585,23 Euro zu. Hinzu kommen zusätzliche Freibeträge von jeweils 326,04 Euro, sofern Unterhalt für weitere gesetzlich Berechtigte geleistet wird.
Gleiches gilt, sofern Sie für sich und andere Personen in einer Bedarfsgemeinschaft (neben dem eigenen Kind zum Beispiel auch Lebensgefährt:in, Stiefkind) Leistungen entgegennehmen.
Für eine unterhaltsberechtigte Personen liegt der Freibetrag bei 2.145,23 Euro.
2 Personen: 2.471,27 Euro
3 Personen: 2.797,31 Euro
4 Personen: 3.123,35 Euro
5 Personen: 3.449,39 Euro
Voraussetzung ist allerdings, dass Sie als Kontoinhaber:in Ihrer Bank eine Bescheinigung vorlegen, dass es sich um solche geschützten Freibeträge oder Geldeingänge handelt. Familienkassen und Sozialleistungsträger müssen, anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen oder auch Arbeitgeber:innen können eine solche Bescheinigung ausstellen.
Durch eine Bescheinigung können Sie außerdem noch andere über die oben genannten pauschalierten Freibeträge hinausgehende Freibeträge gegenüber Ihrer Bank nachweisen (z.B. einmalige Sozialleistungen oder laufende Leistungen, die Sie zum Ausgleich eines durch gesundheitlichen Schaden bedingten Mehraufwandes erhalten), so dass dann auch diese Beträge auf dem Konto nicht gepfändet werden können.
Den gleichen Schutz können Sie auch durch einen Antrag beim Vollstreckungsgericht erreichen, wenn Sie vor Ort sonst keine Bescheinigung erhalten oder Ihre Bank die vorgelegte nicht akzeptiert.
Höhere Freibeträge: Wenn das pfändungsfreie Einkommen höher ist als durch die Bescheinigung geschützt werden kann, sollten Sie zusätzlich beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf individuelle Kontofreigabe stellen. Bei einer Pfändung durch eine öffentliche Stelle (z.B. Finanzamt) stellen Sie den Antrag direkt dort.
Hilfe bei dauernder Unpfändbarkeit: Erhalten Sie regelmäßig Guthaben unterhalb Ihres Freibetrages, können Sie beim Vollstreckungsgericht gemäß § 907 ZPO für jeweils maximal 12 Monate die "Anordnung der Unpfändbarkeit" des Kontoguthabens beantragen. Damit ist das Konto insgesamt frei, alle Pfändungen laufen für diesen Zeitraum ins Leere und Ihr Kreditinstitut muss weder Freibeträge beachten noch Überwachungen durchführen.
Das ist für alle Bezieher:innen von geringen, regelmäßigen Einkünften unterhalb des Freibetrages sinnvoll sowie bei einer Doppelpfändung von Lohn und Konto. Anhand Ihrer Kontoauszüge müssen Sie den unpfändbaren Geldeingang nachweisen.
Kostenfrei. Vertraulich. Ohne Voranmeldung – das ist die offene Sprechstunde der Schuldner- und Insolvenzberatung in Saarbrücken. Haben Sie Schulden oder Geldsorgen, können Sie jeden 3. Donnerstag im Monat zwischen 17 und 19 Uhr ohne Termin vorbeikommen. Unsere Experten bieten Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch.
Do, 18. Juni 2026, 17:00
- 19:00
Kredit, Schulden, Insolvenz
Schuldner- und Insolvenzberatung, Ursulinenstr. 63, 66111 Saarbrücken
Fordern Sie Ihre Bank zur Offenlegung der gespeicherten personenbezogenen Daten auf und zur Neuabrechnung des Kredits wegen des Verstoßes gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung.
Immobilienfinanzierung ist eine komplexe Angelegenheit. Gerade deshalb ist es wichtig, sich umfassend zu informieren und zu wissen, welche Konsequenzen bestimmte Entscheidungen nach sich ziehen. Denn nur dann können Sie die Angebote der Finanzinstitute beurteilen und das Beste für sich herausholen.
Wer den Traum von den eigenen vier Wänden realisieren möchte, braucht sichere Orientierungs- und Entscheidungshilfen. Am Anfang steht immer die Frage: Kann ich mir eine eigene Immobilie überhaupt leisten? Ist der Finanzrahmen klar, begleitet der Ratgeber Schritt für Schritt bis zum Kauf.
Die Praxis zeigt: Viele Planungen, Baubeschreibungen und Verträge sind unvollständig, ungenau und sehr riskant für Verbraucher. Der Ratgeber hilft , diese großen und kostenintensiven Risiken zu erkennen und gezielt gegenzusteuern.