Aufgrund von Krankheit entfällt die offene Sprechstunde der Schuldner- und Insolvenzberatung am 19. März 2026. In dringenden Fällen vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0681 54019.
Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Im Gegensatz zu "normalen" Girokonten wird ein Kontoguthaben hier gegen Pfändung, Ver- und Aufrechnung geschützt.