Seit über 60 Jahren Dienstleister und Anwalt der Verbraucher

Die Verbraucherzentrale Saarland stellt sich vor
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Irgendwo hat man es einmal gelesen: Eine bestimmte Digitalkamera hat im Test am besten abgeschnitten, ein Fahrrad-Sturzhelm für Kinder ist besonders sicher, eine Versicherung hält bei weitem nicht das, was ihre Werbung verspricht. Steht dann aber ein Kauf an, hat man längst vergessen, was die Tipps und Hinweise aussagten. Ein Besuch bei der Verbraucherzentrale Saarland e. V. hilft in solchen Fällen.

Die Verbraucherzentrale leistet wertvolle Dienste. Sie unterstützt mit Rechtsrat und Korrespondenz, wenn fehlerhafte Produkte oder falsche Rechnungen, beispielsweise von einem Telefonanbieter, reklamiert werden müssen.

Seit über 60 Jahren steht die Verbraucherzentrale den saarländischen Verbraucherinnen und Verbrauchern mit kompetentem Rat zur Seite. Was ist dies eigentlich für eine Institution, die sich unabhängig von wirtschaftlichen Interessen dem Wohle des Konsumenten verschrieben hat?

Eingetragener Verein

Die Verbraucherzentrale Saarland e. V. ist ein eingetragener Verein, dessen Zielsetzungen die Beratung und Information über alle den privaten Konsumenten betreffenden Fragen ist. Sie ist als gemeinnützig anerkannt. Zudem vertritt die Verbraucherzentrale die Verbraucherinteressen gegenüber Anbietern von Waren und Dienstleistungen zur Durchsetzung von Verbraucherrechten und pflegt dazu enge Kontakte zu Politik und Verwaltung. Um diese Aufgaben zu verwirklichen übernimmt die Verbraucherzentrale auch Projekte, teilweise über die Grenzen des Saarlandes hinaus.

Doch nicht nur in der unmittelbaren Beratungsarbeit ist die Verbraucherzentrale aktiv. So werden über die Medien, über Vorträge, Ausstellungen und dieses Internet-Angebot wichtige Informationen einem breiten Publikum zugänglich gemacht. Insbesondere mit Vorträgen in Schulen hilft sie Jugendlichen, sich auf ihre Rolle als Konsument in der Gesellschaft vorzubereiten.

Um ihre Ziele verwirklichen zu können, wird die Verbraucherzentrale finanziell gefördert vom saarländischen Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz  sowie aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Weitere Förderer wie Landkreise, Kommunen und Sparkassen- und Giroverband Saar tragen ebenfalls zur Sicherung der Beratungsangebote bei. Über die laufende Förderung hinaus erhält die Verbraucherzentrale Projektmittel zur Finanzierung der landesweiten Energieberatung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Über Gelder der Landeshauptstadt, des Regionalverbandes Saarbrücken und des saarländischen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit wird die in Saarbrücken angebotene Schuldner- und Insolvenzberatung finanziert. Nicht zuletzt ermöglicht die Förderung der saarländischen Arbeitskammer für ihre Mitglieder ein gesondertes Beratungsangebot durch die Verbraucherzentrale im Rahmen einer seit 1996 bestehenden Kooperation.

Um als ‚Anwalt der Verbraucher’ stets vor Ort zu sein, unterhält die Verbraucherzentrale  2 Beratungsstellen, in Saarbrücken und Dillingen sowie flächendeckend weitere Stützpunkte für die Energieberatung.

Rund 30 Angestellte, überwiegend in Teilzeit, und 20 auf Honorarbasis arbeitende qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen den saarländischen Verbrauchern ihre Kompetenz zur Verfügung. Regelmäßige Teilnahmen an Fortbildungsveranstaltungen und Expertengremien stellen sicher, dass die Beratungen stets auf dem aktuellen Stand sind.

Breite Themenpalette

Das reichhaltige Informations- und Beratungsangebot erstreckt sich über eine große Bandbreite von Themenbereichen. Rund 45.000 Verbraucherkontakte kommen so jährlich zustande. Zudem nehmen bis zu 80.000 Internetbesucher die Serviceangebote der saarländischen Verbraucherzentrale im Netz in Anspruch.

Die Mitarbeiter helfen bei speziellen Problemen mit einer ausführlichen persönlichen Beratung. Auch telefonisch berät die Verbraucherzentrale bei unkomplizierten Sachverhalten. Die Klärung von verbraucherrechtlichen Problemen in den unterschiedlichsten Bereichen ist der Alltag im Beratungsbereich der Verbraucherzentrale. Spezialberatungen und Informationen über eine Fragen zur Ernährung, die Wahl der richtigen Versicherung, den Aufbau einer privaten Altersvorsorge, die richtige Finanzierungsstrategie bei einem Bauvorhaben, die Budgetplanung eines privaten Haushaltes sowie über die Möglichkeiten der Energieeinsparung und den Einsatz regenerativen Energien runden die gesamte Angebotspalette ab.

Auch überschuldeten Haushalten hilft sie mit ihrer Schuldner- und Insolvenzberatung aus deren Ausweglosigkeit. Gemeinsam mit den Betroffenen entwickelt sie Entschuldungsstrategien, setzt sich mit Gläubigern auseinander und falls notwendig, unterstützt sie auf dem Weg in das private Insolvenzverfahren.

Seit einigen Jahren kommt auch die Verbraucherzentrale Saarland nicht daran vorbei, für die meisten ihrer Beratungsleistungen Gebühren zu erheben. Angesichts knapper öffentlicher Mittel kann sie ihre Handlungsfähigkeit nur über eine Beteiligung Ratsuchender an den Kosten erhalten. Die Gebühren liegen zwischen 10 Euro für ermäßigungsberechtigte Personen und 20 Euro für eine Regelberatungszeit von 20 Minuten. Bei aufwendigeren Beratungen fällt der Kostenbeitrag mehrfach an.

Gesonderte Gebühren werden für Beratungen zur Baufinanzierung und Energiesparberatung erhoben..

Seit 2010 ist auch die Energieberatung für ermäßigungsberechtigte Personen unentgeltlich.

Kooperation mit der Arbeitskammer

Ein ‚Bonus’ gilt für Arbeitskammer-Mitglieder sowie deren Ehegatten und Kinder ohne eigenes Einkommen: Für sie sind die Gebührenzahlungen für die persönliche Beratung in den Bereichen Verbraucherrecht und private Altersvorsorge effektiv ermäßigt, denn die Hälfte der Kosten übernimmt die Arbeitskammer mit einem verbleibenden Eigenanteil auf maximal 20,- € begrenzt. Gemeinsame Aktionen mit der Arbeitskammer runden die Kooperation ab. Grundlage dieser langjährigen Zusammenarbeit ist ein seit Herbst 1996 wirksamer Kooperationsvertrag zwischen der Verbraucherzentrale und der Arbeitskammer, mit dem letztere zugleich ihren Gesetzesauftrag erfüllt, "Maßnahmen zum Verbraucherschutz im Interesse der im Saarland Beschäftigten zu initiieren und durchzuführen".

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