Unsere Telefonservices

Unsere telefonischen Angebote im Überblick.
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Verbraucherrechtstelefon

0681-50089-50

Dienstag und Donnerstag von 10.00 - 12.00 Uhr

Verbraucherrechtliche Fragen tauchen zum Beispiel auf bei

  • Kaufverträgen – Umtauschrecht und Gewährleistung oder Garantie
  • Handwerkerverträgen – schlecht ausgeführte Arbeiten oder unklare Rechnungen,
  • Reiseverträgen – Reisemängel, Flug- und Fahrgastrechte
  • Telekommunikationsverträge – Festnetz, Mobilfunk, Drittanbieter
  • Schlüsseldiensten, Partnervermittlungen, Fitnessstudios, Ticketbörsen
  • und bei vielen anderen Fällen, wo sich Kunden mit Händlern auseinandersetzen.

Oftmals geht es um Onlinegeschäfte, um untergeschobene Verträge und Abofallen. Auch wenn sich Inkassofirmen einschalten, sind vielfach verbraucherrechtliche Fragestellungen betroffen.

Die Beratungen im Rahmen des Verbraucherrechtstelefons sind kostenlos.

Tipp: Unser Verbraucherrechtstelefon ist stark nachgefragt.

Schauen Sie auch nach unseren Musterbriefen.

Termintelefon

Voraussetzung für persönliche Termine:

  • vorherige Terminvereinbarung

Nutzen Sie diese Telefonnummer zur Vereinbarung von persönlichen Beratungsterminen. Wir bitte um Verständnis, dass am Termintelefon keine Beratung stattfinden kann.

0681-50089-55:

Montag und Mittwoch von 9.00 - 11.30 Uhr

Dienstag und Donnerstag von 13.00 - 15.00 Uhr

 


Terminabsage

Sie haben bereits einen Termin, den Sie nicht wahrnehmen können? Sagen Sie Ihren Termin ab, unter:

0681-50089-33


Energieberatung

Terminvereinbarung unter 0681-50089 - 15

oder unter der bundesweiten Hotline: 0800-809 802 400 (kostenfrei)

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.