Unsere Telefonservices

Unsere telefonischen Angebote im Überblick.
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Verbraucherrechtstelefon

0681-50089-50

Dienstag und Donnerstag von 10.00 - 12.00 Uhr

Verbraucherrechtliche Fragen tauchen zum Beispiel auf bei

  • Kaufverträgen – Umtauschrecht und Gewährleistung oder Garantie
  • Handwerkerverträgen – schlecht ausgeführte Arbeiten oder unklare Rechnungen,
  • Reiseverträgen – Reisemängel, Flug- und Fahrgastrechte
  • Telekommunikationsverträge – Festnetz, Mobilfunk, Drittanbieter
  • Schlüsseldiensten, Partnervermittlungen, Fitnessstudios, Ticketbörsen
  • und bei vielen anderen Fällen, wo sich Kunden mit Händlern auseinandersetzen.

Oftmals geht es um Onlinegeschäfte, um untergeschobene Verträge und Abofallen. Auch wenn sich Inkassofirmen einschalten, sind vielfach verbraucherrechtliche Fragestellungen betroffen.

Die Beratungen im Rahmen des Verbraucherrechtstelefons sind kostenlos.

Tipp: Unser Verbraucherrechtstelefon ist stark nachgefragt.

Schauen Sie auch nach unseren Musterbriefen.

Termintelefon

Voraussetzung für persönliche Termine:

  • vorherige Terminvereinbarung

Nutzen Sie diese Telefonnummer zur Vereinbarung von persönlichen Beratungsterminen. Wir bitte um Verständnis, dass am Termintelefon keine Beratung stattfinden kann.

0681-50089-55:

Montag und Mittwoch von 9.00 - 11.30 Uhr

Dienstag und Donnerstag von 13.00 - 15.00 Uhr

 


Terminabsage

Sie haben bereits einen Termin, den Sie nicht wahrnehmen können? Sagen Sie Ihren Termin ab, unter:

0681-50089-33


Energieberatung

Terminvereinbarung unter 0681-50089 - 15

oder unter der bundesweiten Hotline: 0800-809 802 400 (kostenfrei)

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.