Unsere Telefonservices

Unsere telefonischen Angebote im Überblick.
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Verbraucherrechtstelefon

0681-50089-50

Dienstag und Donnerstag von 10.00 - 12.00 Uhr

Verbraucherrechtliche Fragen tauchen zum Beispiel auf bei

  • Kaufverträgen – Umtauschrecht und Gewährleistung oder Garantie
  • Handwerkerverträgen – schlecht ausgeführte Arbeiten oder unklare Rechnungen,
  • Reiseverträgen – Reisemängel, Flug- und Fahrgastrechte
  • Telekommunikationsverträge – Festnetz, Mobilfunk, Drittanbieter
  • Schlüsseldiensten, Partnervermittlungen, Fitnessstudios, Ticketbörsen
  • und bei vielen anderen Fällen, wo sich Kunden mit Händlern auseinandersetzen.

Oftmals geht es um Onlinegeschäfte, um untergeschobene Verträge und Abofallen. Auch wenn sich Inkassofirmen einschalten, sind vielfach verbraucherrechtliche Fragestellungen betroffen.

Die Beratungen im Rahmen des Verbraucherrechtstelefons sind kostenlos.

Tipp: Unser Verbraucherrechtstelefon ist stark nachgefragt.

Schauen Sie auch nach unseren Musterbriefen.

Termintelefon

Voraussetzung für persönliche Termine:

  • vorherige Terminvereinbarung

Nutzen Sie diese Telefonnummer zur Vereinbarung von persönlichen Beratungsterminen. Wir bitte um Verständnis, dass am Termintelefon keine Beratung stattfinden kann.

0681-50089-55:

Montag und Mittwoch von 9.00 - 11.30 Uhr

Dienstag und Donnerstag von 13.00 - 15.00 Uhr

 


Terminabsage

Sie haben bereits einen Termin, den Sie nicht wahrnehmen können? Sagen Sie Ihren Termin ab, unter:

0681-50089-33


Energieberatung

Terminvereinbarung unter 0681-50089 - 15

oder unter der bundesweiten Hotline: 0800-809 802 400 (kostenfrei)

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.