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Honorarkräfte (m/w/d) mit Fachkenntnissen aus den Bereichen Recht und/oder Finanzen und/oder Soziale Arbeit und/oder im pädagogischen Bereich

Zu den Aufgaben gehört es, Bildungsveranstaltungen an saarländischen Schulen bis Sekundarstufe 2 und/oder mit jungen Erwachsenen im außerschulischen Bereich durchzuführen. Das Ziel besteht darin, der Zielgruppe verbraucherrechtliche Fragestellungen rund um die Themen Recht, Finanzen und Medien näherzubringen und sie für ihre Verbraucherrolle zu sensibilisieren. Weitere Infos im Jobangebot

Energieberater:innen (m/w/d) auf Honorarbasis

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir mehrere Energieberaterinnen und Energieberater auf Honorarbasis.
Information unter https://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/ueber_uns/berater_werden.html
 

 

 

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.