Bundesgerichtshof hält Erhöhung von Bankgebühren für rechtswidrig

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Saarland berät zum Umgang mit Rückzahlungsansprüchen
Der Bundesgerichtshof hat in einem Verfahren gegen die Postbank entschieden, dass die bisherige Praxis Preise oder Geschäftsbedingungen zu ändern rechtswidrig ist. Bislang reichte es aus, wenn Banken und Sparkassen ihre Kunden
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Bundesgerichtshof hält Erhöhung von Bankgebühren für rechtswidrig

Verbraucherzentrale Saarland berät zum Umgang mit Rückzahlungsansprüchen

Der Bundesgerichtshof hat in einem Verfahren gegen die Postbank entschieden, dass die bisherige Praxis Preise oder Geschäftsbedingungen zu ändern rechtswidrig ist. Bislang reichte es aus, wenn Banken und Sparkassen ihre Kunden mindestens zwei Monate vorher über die Änderungen informierten. Diese galten dann als angenommen, wenn die Kunden dem nicht widersprachen. Das aktuelle Urteil besagt nun, dass Schweigen nur dann Zustimmung bedeutet, wenn sich die Bedingungen nicht verschlechtern. „Das Urteil betrifft zunächst nur Kunden der Postbank, aber es hat Signalwirkung auf die ge-samte Bankenlandschaft in Deutschland“, so Konrad Diwo, Berater im Bereich Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale in Saarbrücken.

Betroffene Bankkunden haben demnach grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung. „Dies betrifft nicht nur Gebührenerhöhungen, sondern auch neu eingeführte Entgelte wie z.B. für die Nutzung des Kontoauszugsdruckers oder für beleghafte Überweisungen“, erklärt der Verbraucherschützer.

Zu beachten ist aber, dass das Recht auf Erstattung von Beträgen, die vor dem 1. Januar 2018 gezahlt wurden, verjährt ist.

Grundsätzlich müssen nun die betroffenen Kunden ihre Rückerstattungsansprüche geltend machen. Hierzu können sie einen dafür vorgesehen Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden. Die Erläuterung des gesamten Sachverhaltes und den Musterbrief können Verbraucher auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-saarland.de/aktuelle-meldungen abrufen.

„Es ist nach dem Urteil damit zu rechnen, dass die Banken und Sparkassen neue Geschäftsbedingungen entwickeln und zeitnah die Zustimmung der Kunden zu diesen Änderungen einfordern. Möglicherweise werden sie die Gelegenheit nutzen, geplante Preiserhöhungen mit einzuarbeiten“, so Konrad Diwo.

Wenn Kunden die Änderungen der Bank oder Sparkasse annehmen, sollten sie darauf achten, nicht auf ihr Recht auf Erstattung für bisher rechtswidrig erhobene Gebührenerhöhungen zu verzichten.

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