Musterfeststellungsklage

Verbraucherzentrale Saarland begrüßt diesen entscheidenden Schritt im Verbraucherschutz

Damit kann auch das Verfahren im Bundesrat zeitnah beginnen. Die Chancen sind somit gut, dass die Musterfeststellungsklage am 01. November 2018 in Kraft treten kann, um aktuell den VW-Kunden kostenintensive und langwierige Einzelverfahren ersparen zu können. Andernfalls würde Verjährung drohen.

 

 

 

 

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Offensichtlich sollen Verbraucherzentralen und andere Verbraucherverbände, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, klagebefugt sein. Verbraucher können somit die Anspruchsvoraussetzungen vor einem Gericht über eine solch qualifizierte Einrichtung kostengünstig feststellen lassen. Das Prozessrisiko verbleibt bei der Einrichtung, die den Prozess führt.

 

Die saarländische Verbraucherzentrale dankt auch dem saarländischen Verbraucherschutzminister Reinhold Jost für seine Initiative in der letzten Verbraucherschutzminister-Konferenz im April 2017 um diese Musterfeststellungsklage auf den Weg zu bringen.

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