Acht Anzeichen, an denen Sie einen Fake-Shop erkennen
Bei der Online-Jagd nach Schnäppchen landet man schnell in überzeugend gestalteten Fake-Shops. "Sie bestellen dort Ware, die anschließend gar nicht oder nur in minderwertiger Qualität geliefert wird", sagt Eva Ludwig, Juristin bei der Verbraucherzentrale Saarland. "Dabei haben Sie als Kunde bereits per Vorkasse bezahlt." Eva Ludwig erklärt, woran man Schein-Portale erkennt:
Die Betreiber gehen äußerst raffiniert vor und nutzen die gewachsene Komplexität des Onlineshoppens aus. Manchmal stellen Abzocker sogar identische Kopien von Internetseiten echter Anbieter ins Netz.
Fake-Shops bieten Produkte meistens extrem günstig an. Es wird der Eindruck erweckt, sie seien ein echtes Schnäppchen. Zudem erlauben Fake-Shops oft verschiedene Bezahlmöglichkeiten. Aus scheinbar technischen Gründen funktioniert häufig jedoch nur die Vorauskasse. Bezahlen Sie auf diese Weise, ist Ihr Geld weg.
Typische Anzeichen für einen Fake-Shop
- Es gibt kaum Kontaktmöglichkeiten, und die Unternehmeridentität ist unklar.
- Das Impressum fehlt oder ist unvollständig. Die Seiten des Shops sehen hingegen ziemlich professionell aus.
- Im Browser fehlt in der Adresszeile das Kürzel "https://" mit Vorhängeschloss.
- Die Kundenbewertungen auf der Internetseite sind immer "sehr gut" und erwecken den Eindruck, es handele sich um einen anerkannten Shop.
- Von mehreren Bezahlmöglichkeiten bleiben während des Bestellvorganges nur die Vorauskasse, Direktüberweisung und der Versand per Nachnahme übrig.
- Wertvolle Vertrauenssiegel werden missbräuchlich verwendet.
- Der Bestellbutton kann falsch beschriftet sein (z. B. mit "einkaufen" oder "weiter")
- Am Ende des Bestellprozesses erhalten Sie keine oder eine ungenügende Bestellbestätigung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale www.vz-saar.de sowie in den Beratungsstellen
Terminvereinbarung oder telefonische Beratung unter 0681 50089 55 bzw. - 50
Die Informationen werden gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages im Rahmen des Projektes Wirtschaftlicher Verbraucherschutz.