Transparenzpflichten für Telekommunikationsunternehmen – Verbraucher sol

Pressemitteilung vom
Sollten Sie Fragen zu den Transparenzpflichten der Anbieter oder ihren Kündigungsmöglichkeiten haben, kontaktieren Sie gerne die Verbraucherzentrale Saarland. Hier werden auch Beschwerden zu Unternehmen entgegengenommen, die diese Pflichten bisher nicht umsetzen.

Telekommunikationsunternehmen müssen Verbraucher über Vertragslaufzeiten, Datenübertragungsraten, Preise, Volumenbeschränkungen usw. in-formieren. Dies kann standardisiert durch Produktinformationsblätter geschehen oder durch Hinweise auf der monatlichen Rechnung.
 

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Seit letztem Jahr gilt die sog. TK-TransparenzVO. Sie richtet sich an Festnetz- und Mobilfunkanbieter und verpflichtet diese, den Kunden gewisse Informationen kosten-frei zur Verfügung zu stellen.

Da es in diesem schnell wachsenden Markt oftmals eher um Verkauf als um Beratung geht – so zumindest die Erfahrungen der Verbraucherschützer – gibt diese Verordnung den Verbrauchern ein Instrument an die Hand, den Überblick zu behalten und wichtige Informationen immer parat zu haben. So sind die Anbieter verpflichtet, folgende Informationen bereitzustellen:

• Name des Produkts und der darin enthaltenen Zugangsdienste

• die Vertragslaufzeit

• Voraussetzungen für eine Verlängerung und Kündigung des Vertrages

• Angaben zur Datenübertragungsrate

• Angaben zu Volumenbeschränkungen

• die Preise.

In Puncto `Vertragslaufzeit und Kündigung´ hapert es in der Praxis häufig. Viele Verbraucher wissen nicht, wie lange ihr Vertrag läuft und wann sie ihn kündigen können“, so Yvonne Schmieder, Juristin der Verbraucherzentrale Saarland. Seit 01.12.2017 müssen sich dazu Hinweise auf der monatlichen Rechnung finden. „Das ermöglicht es Verbrauchern schneller und einfacher zu entscheiden, wann ein Vertragswechsel möglich ist bzw. bis wann die Kündigung erklärt werden muss.“ In der Regel muss die Kündigungserklärung bis 3 Monate vor dem vereinbarten Vertragsende dem Anbieter zugegangen sein. Hier sollte man auf Nummer sicher gehen, und das Ganze schriftlich verfassen und per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg bringen. „Telefonisch eine Kündigung zu erklären, ist definitiv aus Beweisgründen nicht empfehlenswert!“ so Schmieder.

Ratsam ist es auch, sich auf der nächsten Rechnung das angegebene Vertragsende genauer anzusehen und mit den eigenen Vertragsunterlagen abzugleichen. In vielen Fällen wurden Verträge telefonisch verlängert und Verbraucher gehen von falschen Kündigungsfristen bzw. Vertragslaufzeiten aus.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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