Widerrufsregeln

Stand:
Seit dem 13.06.2014 gelten neue gesetzliche Regeln für Fernabsatz- (Online-Handel) und außerhalb von Geschäftsräumen (früher: Haustürgeschäfte) geschlossenen Geschäften. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengestellt.

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Was bedeutet Widerruf?

Sie können Verträge in bestimmten Fällen einseitig und ohne Angabe von Gründen durch den Widerruf wieder auflösen. Meistens ist dies bei Geschäften möglich, bei denen Sie überraschend oder übereilt einem Vertrag zugestimmt haben oder keine Möglichkeit hatten, das Produkt vorher zu prüfen. Bei Fernabsatzverträgen (z.B. telefonische, postalische oder Onlinegeschäfte) und bei Geschäften außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens (früher: Haustürgeschäfte) kann der Vertrag widerrufen werden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie die Widerrufserklärung rechtzeitig abgeben, wird der bereits geschlossene Vertrag wieder aufgelöst. Sie und der Händler sind somit nicht mehr an den Vertrag gebunden. Als Käufer müssen Sie die erhaltene Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Der Händler kann den Kaufpreis solange einbehalten, bis die Ware wieder bei ihm eingetroffen ist oder Sie zumindest einen Beleg für die Absendung vorlegen können.

Form des Widerrufs

Seit dem 13.06.2014 gelten gesetzliche Regeln für den Fernabsatz (Online-Handel) und für außerhalb von Geschäftsräumen (früher: Haustürgeschäfte) geschlossene Geschäfte. Die wichtigsten Änderungen für Sie als Verbraucher betreffen das Widerrufsrecht und die Informationspflichten des Händlers. Sie müssen seitdem entweder schriftlich, per E-Mail, Fax oder per Telefon den Widerruf ausdrücklich erklären. Das kommentarlose Zurücksenden der Ware an den Händler ist nicht mehr ausreichend!

Unser Tipp:

Sie können den Widerruf auch telefonisch erklären. Um den Widerruf beweisen zu können, sollten Sie allerdings statt Telefon besser E-Mail, Fax oder einen Einschreiben-Rückschein-Brief nutzen. Die Händler sind verpflichtet, Ihnen im Internet, per E-Mail oder im Warenpaket ein Widerrufsmuster bereitzustellen. Legen Sie dieses der Rücksendung ausgefüllt mit Ihren persönlichen Daten bei, ist der Widerruf wirksam.
Noch besser ist es, den Widerruf zusätzlich getrennt von Ware an den Händler zu senden.

Die Widerrufsbelehrung

Die Unternehmen sind bei Fernabsatzgeschäften gesetzlich verpflichtet, vor dem Vertragsschluss darüber zu informieren, ob und wie Sie das Widerrufsrecht wahrnehmen können. Die Belehrung muss folgende Informationen beinhalten:

  • Informationen über Bedingungen, Fristen und das Verfahren des Widerrufs sowie über das Muster-Widerrufsformular
  • Informationen über die Kosten für die Rücksendung der Waren
  • und ggf. Informationen über die Leistung des Käufers gegenüber dem Händler bei einem Wertersatz für einen Wertverlust der Ware

Die Händler haben auch die Möglichkeit, eine europaweit einheitliche Muster-Widerrufsbelehrung zu verwenden, die Ihnen vor dem Vertragsschluss schriftlich zur Verfügung gestellt werden muss. Verwendet der Händler die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung und sendet Ihnen diese "in Textform" zu, zum Beispiel per Post, Fax oder E-Mail, können Sie in der Regel davon ausgehen, dass diese in Ordnung ist.

Muster-Widerrufsformular

Vor Vertragsschluss muss das Unternehmen in klarer und verständlicher Form, sei es per Post, Fax oder E-Mail, Informationen zum Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Ihnen ist es freigestellt, ob Sie das Muster-Widerrufsformular nutzen oder auf andere Weise (z. B. per E-Mail) widerrufen wollen. Die Unternehmen können Ihnen auch anbieten, das Widerrufsformular über ihre Internetseite auszufüllen und online abzusenden. Verwenden Sie das Online-Formular, so muss der Händler Ihnen den Zugang Ihres Widerrufs sofort bestätigen.

Unser Tipp:

  • Es ist ratsam, das Musterformular zu verwenden
  • Es reicht nicht, die bestellte Ware ohne Kommentare zurückzusenden
  • Erforderlich ist eine ausdrückliche Erklärung, die schriftlich erfolgen sollte
  • Von einer telefonischen Widerrufserklärung ist abzuraten
  • Es genügt eine rechtzeitige Absendung/Erklärung des Widerrufs
  • Wichtig: Der Kunde trägt die Beweislast für die rechtzeitige Absendung des Widerrufs!
  • Ratsam ist es, eine Kopie des Widerrufsformulars und eine Quittung über den Rückversand gut aufzubewahren
  • Für den Käufer ist es nicht wichtig, wann die Widerrufserklärung und die Ware beim Verkäufer eingeht

Die Frist – darauf sollten Sie achten!

In der Europäischen Union gilt nunmehr einheitlich eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Vertragsschluss, bei Fernabsatzverträgen aber erst mit der Übergabe der Ware (z. B. der Übergabe einer SIM-Karte). Bei der Widerrufsfrist kommt es auf den Tag an, an dem Sie die Erklärung abgesendet haben und nicht auf den Tag, an dem die Erklärung beim Unternehmen angekommen ist. Außerdem wird für den Fristbeginn vorausgesetzt, dass der Händler Sie über sein Widerrufsrecht korrekt unterrichtet hat. Anders als früher endet die Widerrufsfrist aber in jedem Fall 12 Monate und 14 Tage nach dem ordnungsgemäßen Beginn der Widerrufsfrist. Das hat zur Folge, dass auch bei nicht korrekter oder fehlender Belehrung kein unbegrenztes Widerrufsrecht mehr besteht.

 

Unser Tipp:

Im Rahmen des vom Projekt durchgeführten Marktchecks zu Ethnotarifen sind die Widerrufsbelehrungen und Formulare einiger Telekommunikations-Unternehmen für Mobilfunkverträge geprüft worden. Es hat sich herausgestellt, dass einige Unternehmen fehlerhafte Belehrungen oder Widerrufsformulare verwenden. Diese Verträge sind somit widerrufbar. Wenn Sie sicher gehen wollen, lassen Sie dies durch die Verbraucherzentralen prüfen.

Ausschluss und Erlöschen des Widerrufsrechts

Nicht alle Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr und Fernabsatzhandel können widerrufen werden. Beim Verkauf von digitalen Inhalten (z. B. Download von Musik, Videos, Streaming, Apps, E-Books, Online-Spiele) erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Unternehmer mit der Leistung begonnen hat und der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat.

Unser Tipp:

Der Händler muss vor Beginn des Downloads eine ausdrückliche Zustimmung von Ihnen als Käufer einholen. Die Zustimmung zum Beginn der Leistung und die Bestätigung der Kenntnisnahme müssen klar und deutlich sein und dürfen nicht mit anderen Bestätigungen vermischt werden, z. B. der Bestätigung der Kenntnisnahme von AGBs oder der Widerrufsbelehrung. Vorangekreuzte Kästchen sind daher nicht zulässig.

Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

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