Mündliche Verhandlung gegen Sparkasse Leipzig startet

Stand:
Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen: Am 22. April 2020 verhandelt das Oberlandesgericht Dresden die Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig.

 

Was Betroffene jetzt wissen müssen

  • Betroffene können sich bis zum 17. Januar 2023 beim Klageregister des Bundesamtes für Justiz anmelden, um von der Klage zu profitieren. Wenn sie sich bereits angemeldet haben, müssen sie nichts weiter tun.
  • Die Frist zur Abmeldung endet mit Ablauf des 18. Januar 2023.
  • Ein Urteil ist am 18. Januar 2023 noch nicht zu erwarten.
Off

Die Verbraucherzentrale hatte geklagt, weil die Sparkasse Leipzig vielen Prämiensparern ihrer Ansicht nach jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt hat. Sparer können sich nur noch bis zum 21. April 2020 der Musterklage anschließen und sich in das Klageregister eintragen.

Mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden rechnet die Verbraucherzentrale 2020. Sollte der Fall bis zum Bundesgerichtshof gehen, dürfte die endgültige Entscheidung 2021 fallen.

Das Gerichtsverfahren ist öffentlich. Es gelten die von der Landesregierung angeordneten Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie. Die Sitzplätze sind begrenzt.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.