Sie haben Probleme mit Ihrem Strom- oder Gasanbieter?
Die Verbraucherzentrale unterstützt Sie, wenn Sie Schwierigkeiten
- beim Wechsel des Versorgers haben oder
- Ihnen fehlerhafte Abrechnungen vorliegen. Auch bei
- zu hohen Abschlägen,
- untergeschobenen Verträgen (zum Beispiel bei Haustürgeschäften oder per Telefon) sowie
- Fragen zu Laufzeit und Kündigung
stehen Ihnen die Energieexpert:innen mit Rat und Tat zur Seite.
Bringen Sie bitte Vertragsunterlagen und vorhandenen Schriftwechsel zur Beratung mit.
In welchen Fällen kann die Verbraucherzentrale Saarland Sie nicht unterstützen?
- Sobald Sie einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben oder die Sache bei einem Gericht anhängig ist.
- Wenn schon ein Mahnbescheid ergangen ist.
- Bei Streitigkeiten unter Privatleuten.
- In Angelegenheiten Gewerbetreibender und Selbständiger
- In mietrechtlichen Angelegenheiten
- Bei Fragen zum Rundfunkbeitrag (GEZ).
Ermäßigte Preise
Mitglieder der Arbeitskammer des Saarlandes zahlen bei der Verbraucherrechts-Beratung nur die Hälfte der Kosten, allerdings nicht mehr als 20,00 Euro inkl. Rechtsbesorgung.
Bezieher von Arbeitslosengeld I/II/Grunderwerbsleistungen/BAföG (Nachweise erforderlich) zahlen eine ermäßigte Pauschale von 10,00 Euro für die Beratung zzgl. 15,00 Euro für die Rechtsbesorgung.