Aufgrund von Krankheit entfällt die offene Sprechstunde der Schuldner- und Insolvenzberatung am 19. März 2026. In dringenden Fällen vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0681 54019.

Beraterin mit zwei Ratsuchenden in einem Büro
Brauerstr. 5
66663 Merzig
Telefon: +49 681 50089-55

Verbraucherrecht

In welchen Fällen wird die Verbraucherzentrale Saarland aktiv?

Die Verbraucherzentrale Saarland informiert und unterstützt Sie als privaten Endverbrauchenden bei der Durchsetzung Ihrer Verbraucherrechte gegenüber Händlern, Handwerkern und Herstellern vor und nach einem Vertragsabschluss. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Kaufverträge – Umtauschrecht und Gewährleistung oder Garantie
  • Handwerkerverträge – schlecht ausgeführte Arbeiten oder unklare Rechnungen,
  • Reiseverträge – Reisemängel, Flug- und Fahrgastrechte
  • Telekommunikationsverträge – Festnetz, Mobilfunk, Drittanbieter
  • Schlüsseldienste, Partnervermittlungen, Fitnessstudios, Ticketbörsen
  • und viele weitere Fälle.

Oftmals geht es um Onlinegeschäfte, um untergeschobene Verträge oder Abofallen. Auch wenn sich Inkassofirmen einschalten, sind vielfach verbraucherrechtliche Fragestellungen betroffen.


In welchen Fällen kann die Verbraucherzentrale Saarland Sie nicht unterstützen?

  • Sobald Sie einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben oder die Sache bei einem Gericht anhängig ist.
  • Wenn schon ein Mahnbescheid ergangen ist.
  • Bei Streitigkeiten unter Privatleuten.
  • In Angelegenheiten Gewerbetreibender und Selbständiger
  • In mietrechtlichen Angelegenheiten
  • Bei Fragen zum Rundfunkbeitrag (GEZ).

Preise und Ermäßigungen*

  • Verbraucherrechts-Beratung: 20,00 Euro pro 20 Minuten
  • Rechtsbesorgung (Schriftverkehr, Telefonate, u.ä.): 40,00 Euro pauschal
  • Kurzberatung (vor Ort): 5,00 Euro pauschal
  • Kurzberatung mit Musterschreiben u.ä. (vor Ort): 10,00 Euro pauschal
     

* Mitglieder der Arbeitskammer des Saarlandes zahlen bei der Verbraucherrechts-Beratung nur die Hälfte der Kosten, allerdings nicht mehr als 20,00 Euro inkl. Rechtsbesorgung.

* Bezieher von Arbeitslosengeld I/II/Grunderwerbsleistungen/BAföG (Nachweise erforderlich) zahlen eine ermäßigte Pauschale von 10,00 Euro für die Beratung zzgl. 15,00 Euro für die Rechtsbesorgung.

 

Preise
Persönliche Beratung
20 Minuten
20,00 Euro