Unterrichtsmaterial "Consumer Citizenship"

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Laden Sie hier die Unterrichtseinheit aus Baden-Württemberg für die Sekundarstufe I herunter, in der sich die Schülerinnen und Schüler mit Einflussmöglichkeiten auf ihre Konsumumwelt auseinandersetzen.
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In dieser Unterrichtseinheit bekommen die Schülerinnen und Schüler anschaulich die Grundlagen der Consumer Citizenship vermittelt. Sie setzen sich mit den Möglichkeiten des politischen Konsums auseinander und reflektieren, wie sie politische Rahmenbedingungen für ihre Anliegen als Verbraucherinnen und Verbraucher verändern können. Das Unterrichtsmaterial verbindet so Verbraucherbildung und Demokratiebildung.

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Lehrerhandreichung

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Schülerarbeitsblatt - Niveau G

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Schülerarbeitsblatt - Niveau M

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Schülerarbeitsblatt - Niveau E

 

Zusatzmaterial
Illustration: Consumer Citizenship Niveau G + M
Illustration: Consumer Citizenship Niveau E

Hintergrundwissen zu Consumer Citizenschip

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.2.1 Konsum

Inhaltliche Kompetenzen
(5) an ausgewählten Beispielen erläutern (G), analysie­ren (M) und erörtern (E), wie Konsumenten politische Rahmenbedingungen beeinflussen können (Consumer Citizenship)

Konkretisierende/r Begriff/e
Verbraucherrechte

Klassenstufe und Niveau
Klasse 10 – E/M/G

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
2 Schulstunden

Vorkenntnisse
Die SuS wissen, wann sie Verbraucherinnen sind bzw. als Verbraucher handeln (vgl. das Unterrichtsmaterial Verbraucherrechte). Es ist von Vorteil, wenn die SuS gelernt haben, Ziele zu formulieren (SMART-­Regel).

Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

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