Lauch-Quiche

Mit fertigem Blätterteig aus dem Kühlregal schnell auf den Tisch gebracht.
Eine Lauch-Quiche auf einem Teller
Off

Zutaten: Für 4 Portionen

 

300 gBlätterteig (Kühlregal)
2 StangenLauch
1Zwiebeln
150 gSchinken
20 gButter
150 gParmesan
200 gSahne
2Eier

 

Zubereitung:

  • In einer runden, gefetteten Form den Teig dünn ausrollen, sodass ein 2-3 cm hoher Rand entsteht.
  • Schinken in kleine Würfel schneiden, geschälte Zwiebeln fein hacken und den Lauch in dünne Scheiben schneiden. In einer Pfanne hellgelb dünsten und kurz auskühlen lassen.
  • In einer Schüssel Käse, Eier und Sahne vermischen und die Schinken-Zwiebel-Lauch-Masse untermischen. Anschließend würzen und auf dem Teig verteilen.
  • Im Backofen bei etwa 200 °C den Teig ca. 30 Minuten backen.

 

Zubereitungszeit: 15 Minuten, Backzeit: ca. 30 Minuten

Ein Schildchen mit der Aufschrift "Zero Waste" liegt zwischen Lebensmittel auf einem Tisch.

Resteverwertung von A-Z

Für die unterschiedlichsten Lebensmittelreste gibt es tolle Verwendungsmöglichkeiten. Auf dieser Seite finden Sie alphabetisch nach Lebensmitteln geordnet Vorschläge zur Verwertung von Resten und Rezeptbeispiele.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.