Rund um Rückgabe, Garantie und Gewährleistung: Verbraucherzentralen bieten neuen Online-Service
Im weiter andauernden Lockdown boomt der Online-Handel. Möchten Verbraucher:innen dort erworbene Produkte umtauschen, zurückgeben oder reparieren lassen, stehen sie vor zahlreichen rechtlichen Fragen. Abhilfe schafft ab sofort der neue Umtausch-Check der Verbraucherzentralen auf www.umtausch-check.de, der Nutzer:innen eine rechtliche Ersteinschätzung zu ihrem individuellen Fall bietet.
Kann ich das zurückgeben? Wohl jeder kennt die Situation, dass ein Produkt doch nicht gefällt oder, oft noch ärgerlicher, plötzlich kaputt ist. Laut einer repräsentativen Umfrage hat fast jeder zweite Verbraucher in den letzten drei Jahren mindestens einen defekten Artikel reklamiert. Die Umfrage zeigt auch, dass den Betroffenen in der Mehrheit der Fälle nicht bewusst ist, welche Rechte ihnen zustehen.
Für solche Fälle haben die Verbraucherzentralen den Umtausch-Check entwickelt. „Auf der Seite erhalten Verbraucher nach Eingabe einiger Informationen jederzeit eine kostenlose Ersteinschätzung zur Rechtslage in ihrem Fall“, sagt Yvonne Schmieder, Juristin bei der Verbraucherzentrale Saarland. So verrät der Check zum Beispiel, ob ein Käufer die vor drei Wochen online bestellte Jogginghose noch zurückgeben kann.
Auch abseits von online bestellter Ware deckt das Tool Fragen rund um Garantie und Gewährleistung ab. Geht die im Ladengeschäft erworbene Waschmaschine zum Beispiel während des Lockdowns kaputt, erhalten Nutzer auch hierfür rechtliche Erstinformationen und bei Bedarf Vorlagen für einen Brief an den Verkäufer oder Hersteller, mit dem sie ihre Rechte geltend machen können.
„Bleiben nach der Nutzung des Checks doch noch Fragen offen, hilft die Verbraucherzentrale vor Ort weiter“, so Schmieder. Und wer sich ganz allgemein einen Überblick über die Unterschiede zwischen Rückgabe, Garantie und Gewährleistung verschaffen möchte, kann das ebenfalls auf www.umtausch-check.de mit Hilfe einer interaktiven Grafik tun. Die Grafik steht Journalisten zur freien Verfügung.
Die genannten Zahlen wurden im Rahmen einer repräsentativen Onlinebefragung durch hopp Marktforschung erhoben. Befragt wurden im Zeitraum vom 18. bis 28. September 2020 insgesamt 1.000 deutschsprachige Personen im Alter von 16 bis 69 Jahren. Konkrete Fragen zu obengenannten Aussagen:
„Denken Sie einmal an die letzten drei Jahre: wie häufig haben Sie Ihr Gewährleistungsrecht in Anspruch genommen, d.h. einen defekten Artikel beim Verkäufer reklamiert?“ (Auswahl: gar nicht 49%, einmal 20%, zweimal 14%, dreimal 7%, viermal 2%, fünfmal 1%, sechs- bis zehnmal 1%, weiß nicht / keine Angabe 4%)
„Wenn Sie einen Artikel im Laden oder im Internet kaufen, haben Sie gewisse Rechte: Geht der Artikel innerhalb einer bestimmten Frist kaputt, können Sie diesen beim Verkäufer reklamieren. Welche der folgenden Aussagen zur aktuellen Gesetzgebung treffen Ihres Wissens nach in Deutschland zu?“ (Auswahl: Käufer erhalten eine Garantie auf den gekauften Artikel 65%, Käufer erhalten ein Gewährleistungsrecht auf den gekauften Artikel 55%, weiß nicht / keine Angabe 4%)
„Laut aktueller Gesetzgebung haben Käufer ein sogenanntes Gewährleistungsrecht für alle gekauften Artikel. Eine Garantie kann der Verkäufer freiwillig und zusätzlich geben. Wie lange gilt das Gewährleistungsrecht ab dem Kauf Ihres Wissens nach?“ (Auswahl: 14 Tage 24%, 3 Monate 2%, 6 Monate 7%, 12 Monate 17%, 24 Monate 39%, 36 Monate 2%, weiß nicht / keine Angabe 9%)
Der Umtausch-Check wurde unter Federführung der Verbraucherzentralen Brandenburg und Niedersachsen im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.