„Die Verbraucher stehen mit dem Rücken zur Wand“

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Saarland tritt für die Rechte der Fernwärmekund:innen von Energie SaarLorLux (ESLL) ein und gibt klare Handlungsempfehlungen zum Umgang mit den neuen Verträgen.
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Angefangen hatte alles mit einem Brief, der Ende August die Fernwärmekund:innen des Saarbrücker Energieunternehmens Energie SaarLorLux erreichte. Darin wurde den Kund:innen mitgeteilt, man werde die Fernwärmepreise zum 1. Oktober 2024 um 26 Prozent erhöhen und die bestehenden Verträge daher kurzfristig, mit Wirkung zum 30. September 2024, kündigen. Die Begründung dafür sei eine veränderte Bezugs- und Erzeugungssituation, die bereits Anfang 2023 eingetreten sei, die aber erst zum jetzigen Zeitpunkt Auswirkungen auf die Berechnung des Fernwärmepreises habe. Und das, obwohl man noch im Juni 2024 die Preise um 15 Prozent gesenkt hatte.

Dem Kündigungsschreiben beigefügt waren die neuen Vertragsunterlagen, die binnen vier Wochen unterzeichnet werden sollten, um übergangslos weiter mit Fernwärme beliefert zu werden. Alternativen? Mangelware.

Verbraucherzentrale Saarland fordert Rücknahme der außerordentlichen Kündigungen – Energie SaarLorLux lehnt ab

Die Verbraucherzentrale Saarland sieht diese außerordentliche Kündigung als nicht gerechtfertigt an. Eine außerordentliche Kündigung ist ein gravierender Schritt − um ihn zu gehen, braucht es eine tragfähige Begründung. Eine solche Begründung fehlt jedoch aus Sicht der Verbraucherzentrale. In einem Schreiben vom 5. September hat sie den Saarbrücker Energieversorger daher zur Rücknahme der außerordentlichen Kündigungen aufgefordert, was Energie SaarLorLux am 11. September allerdings schriftlich ablehnte.

„Die Verbraucher stehen hier mit dem Rücken zur Wand,“ meint Elke Ferner, Vorstandsvorsitzende der Verbraucherzentrale Saarland und selbst betroffene Fernwärmekundin von ESLL. „So kann man nicht mit Kunden umgehen. Deshalb müssen Monopole wie die Fernwärmeversorgung reguliert und staatlich überwacht werden.“

Was Verbraucher nun tun können

Die Verbraucherzentrale Saarland empfiehlt den Betroffenen: Wer den neuen Vertrag mit Energie SaarLorLux unterzeichnet, sollte zugleich ausdrücklich dazu schreiben, diesen nur deshalb abzuschließen, weil momentan keine andere Heizmöglichkeit bestehe. Und weiterhin, dass der Kunde sich die Rückforderung von zu viel bezahlten Entgelten ausdrücklich vorbehalte, sollte sich bestätigen, dass die außerordentliche Kündigung sowie die neuen AGB mitsamt der Preiserhöhung unwirksam sind.

Mit wenigen Kniffen können Verbraucher:innen auch selbst Einfluss auf ihren Fernwärmeverbrauch ausüben:

1.    Anschlusswert reduzieren lassen

Der Fernwärmepreis setzt sich aus einem Arbeitspreis und einem Leistungspreis zusammen. Der Arbeitspreis ist verbrauchsabhängig, der Leistungspreis richtet sich nach der Anschlussleistung pro Kilowatt. Oftmals ist er  jedoch zu hoch angesetzt. Fernwärmekunden besitzen das Recht, einmal pro Jahr die Wärmeleistung anpassen zu lassen.


2.    Einstellungen am Heizungssystem verbessern

Neben der Warmwassertemperatur im Speicher sollten die Heizkurve, die Rohrleitungsdämmung sowie der eingestellte Tag- und Nachtbetrieb überprüft werden. Auch ein hydraulischer Abgleich ist sinnvoll, um dauerhaft sparsamer zu heizen. Neue Heizkörper verringern den Wasserdurchfluss im Heizungssystem, so dass eine niedrigere Vorlauftemperatur benötigt wird. Alle Optimierungsmaßnahmen werden mit 15 Prozent über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst  – auch Gebäude mit Fernwärmeanschluss.

3.    Raumtemperatur reduzieren

Bereits die Absenkung um ein Grad Celsius je Raum verringert den Heizenergieverbrauch um 6 Prozent. Zudem sollten nur genutzte Räume beheizt werden, nicht genutzte aber eine Mindesttemperatur von 16 Grad Celsius aufweisen. Regelmäßiges Lüften sorgt dafür, dass keine Feuchtigkeit kondensiert und zu Schimmelbildung führt. Mehrmals tägliches Stoßlüften bei vollständig geöffneten Fenstern ist ausreichend.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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