Laut „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV) hat jeder Kunde das Recht, einmal pro Jahr die Wärmeleistung anpassen zu lassen. Wird diese um nicht mehr als 50% reduziert, bedarf es hierzu keines weiteren Nachweises. Da jedes „kW“ zum Beispiel in Saarbrücken mit mehr als 40 € pro Jahr abgerechnet wird, kann es sich lohnen, beim Fernwärmelieferanten eine Anpassung zu beantragen.
Die Energiepreise steigen – auch für Fernwärme. Neben dem Arbeitspreis, mit dem jede Kilowattstunde des Verbrauchs abgerechnet wird, spielt hier auch der Leistungspreis eine Rolle.
Der Verbrauch und die damit verbundenen Kosten kann man sowohl durch das Nutzerverhalten als auch durch die Optimierung der Regelung und andere Maßnahmen verringern. Hierzu gehören zum Beispiel die Reduzierung der Raumtemperatur, die Einstellung einer Nachtabsenkung, die Anpassung der Heizkurve oder der Einsatz von Thermostatköpfen mit Zeitschaltuhr. Aber auch die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie der hydraulische Abgleich und die Reduzierung des Warmwasserverbrauchs durch sparsame Duschköpfe und verkürzte Duschzeiten sind sinnvolle Maßnahmen.
Bei der Fernwärme wird mit dem Leistungspreis jedes Kilowatt vorgehaltener Heizleistung abgerechnet. Diese orientiert sich an der sogenannten Heizlast, vergleichbar mit der Kesselleistung, welche notwendig ist, um die Räume eines Gebäudes am kältesten Wintertag auf der gewünschten Temperatur zu halten. In vielen Fällen wurde die Leistung jedoch zu hoch angesetzt, was zu überteuerten Rechnungen führt, sagt Helmut Pertz, Energieberater der Verbraucherzentrale.
Eine erste Einschätzung, ob die vom Versorger angenommene Leistung zum Gebäude passt, kann anhand der Abrechnung erfolgen. Dieser entnimmt man die für ein Jahr abgerechnete Wärmemenge in Kilowattstunden (kWh) sowie die Kilowatt-Zahl (kW), die im Zusammenhang mit der Berechnung des Leistungspreises angegeben ist. Dividiert man nun die „kWh“ durch die „kW“, so erhält man die sogenannten „Volllaststunden“. Liegen diese deutlich unter 1800, so ist die Heizleistung wahrscheinlich zu hoch angesetzt.
Laut „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV) hat jeder Kunde das Recht, einmal pro Jahr die Wärmeleistung anpassen zu lassen. Wird diese um nicht mehr als 50% reduziert, bedarf es hierzu keines weiteren Nachweises. Da jedes „kW“ zum Beispiel oin Saarbrücken mit mehr als 40 € pro Jahr abgerechnet wird, kann es sich lohnen, beim Fernwärmelieferanten eine Anpassung zu beantragen.
Mehr Informationen zur Fernwärme-Abrechnung und zu Energiesparmaßnahmen gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale sind die Rückruf- und die Video-Beratung ebenso kostenfrei wie die Beratung in einer der Niederlassungen im Saarland. Terminvereinbarung landesweit unter 0681-50089-15 oder unter der kostenfreien bundesweiten Hotline 0800 809 802 400.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz