Fassaden-Check nach dem Winter: So sanieren Sie richtig!

Pressemitteilung vom
Winterliche Schäden an Fassaden erfordern oft Reparaturen, die für energetische Sanierungen genutzt werden können. Heimwerker sollten vorsichtig sein, da Fehler, insbesondere bei der Dämmung, zu Wärmebrücken und Schimmel führen können.
Fassade alt und neu
Off

Der Winter hinterlässt oft Spuren an der Hausfassade, denn Frost, Nässe und Stürme haben den Außenwänden zugesetzt und machen Reparaturen erforderlich. Viele Hausbesitzer nutzen diese Gelegenheit, um gleichzeitig Maßnahmen zur Energieeinsparung umzusetzen – sei es durch eine neue Dämmung oder moderne Fenster.
„Sind größere Putzflächen, das heißt mehr als 10 Prozent, zu sanieren, dann sind die Vorgaben des GEG* einzuhalten“, weiß Reinhard Schneeweiß, Architekt und Energieberater der Verbraucherzentrale Saarland. „In diesen Fällen sollte eine Dämmung der gesamten betroffenen Fassadenseite in Erwägung gezogen werden.“ Die nachträgliche Wärmedämmung sei förderfähig und reduziere nicht nur die Heizkosten, sondern leiste auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.


Vorsicht beim Selbermachen!


Doch Heimwerker sollten vorsichtig sein: „Das eigenständige Sanieren birgt Risiken“, warnt der Fachmann. Besonders bei der Fassadendämmung gilt es, typische Fehler zu vermeiden. So muss auch der Sockelbereich mitgedämmt werden, um Wärmebrücken (im Volksmund auch als Kältebrücken bezeichnet) zu verhindern – andernfalls kann es zu Schimmelbildung kommen.
Um Bauschäden und Fehlinvestitionen zu vermeiden, empfiehlt es sich, vorab eine fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Verbraucherzentrale bietet hierzu unabhängige Informationen und individuelle Beratung an, damit Sanierungsmaßnahmen effizient und nachhaltig umgesetzt werden können. 


*Gebäude-Energie-Gesetz
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.