Seit dem 1. Dezember 2025 gilt die neue Produktnorm DIN VDE V 0126‑95. Unsicherheiten beim Betrieb von Balkonkraftwerken gehören damit der Vergangenheit an. Die neue Norm legt nun technische Standards verbindlich fest, wie Stecker-Solargeräte Strom in das heimische Netz sicher einspeisen. Für Verbraucher:innen bedeutet das vor allem eines: mehr Klarheit und weniger Bedenken beim Strom vom Balkon.
„Mit den neuen Regeln bekommen Verbraucher:innen endlich die Sicherheit und Transparenz bei Balkonkraftwerken. Wer jetzt normgerecht baut, kann auf einen stabilen Rechtsrahmen vertrauen und sein Zuhause mit Solarstrom bereichern“, sagt Martin Brandis, Experte von der Energieberatung der Verbraucherzentrale und gibt einen Über-blick, was sich konkret ändert.
1. Anschluss über die Steckdose möglich
Balkonkraftwerke, im Fachjargon Stecker-Solargeräte genannt, dürfen jetzt offiziell an eine normale Haushaltssteckdose mit Schukostecker angeschlossen werden, wenn
der Stecker über Schutzumhüllungen an den Kontakten oder
einen Trennschalter oder
der Wechselrichter über entsprechende Schutzvorrichtungen verfügt.
Der bisher geforderte spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker („Wieland-Stecker“) bleibt weiterhin zulässig. Damit entfällt die bisherige Unsicherheit, ob der Schuko-Anschluss erlaubt ist. Nicht zulässig ist allerdings der Anschluss über Mehrfachsteck-dosen. Aus diesem Grund müssen die Anschlussleitungen von Stecker-Solargeräten mindestens fünf Meter lang sein.
2. Klare Leistungsgrenzen
Die neue Norm gibt Verbraucher:innen genau vor, wie groß die Leistung ihres Balkonkraftwerks höchstens sein darf, um es als Stecker-Solargerät anschließen zu dürfen.
Die Einspeiseleistung über den Wechselrichter ist auf 800 Watt begrenzt. Die Größe der Solarmodule darf bei Schuko-Anschluss bis zu 20 Prozent mehr, also 960 Watt betragen, bei einem speziellen Energiesteckvorrichtungsstecker sogar bis zu 2000 Watt.
Es darf höchstens ein Balkonkraftwerk pro Haushalt angeschlossen werden.
3. Mechanische Sicherheit
Hersteller müssen entsprechend der Norm benennen, für welche Bereiche die mitgelieferten Montagesysteme geeignet sind. Und das Montagesystem muss für die am Installationsort zu erwartenden Belastungen ausgelegt sein.
4. Weitere Hinweise: Anmeldung und Anbau
Stecker-Solargeräte müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Einzelne Anbieter haben die Registrierung als Service bereits im An-gebot. Eine separate Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich.
Wer als Mieter ein Balkonkraftwerk an Hausfassade oder Balkonbrüstung anbringen will, braucht dafür die Zustimmung des Eigentümers. Da es sich bei Balkonkraftwerken um privilegierte bauliche Veränderungen handelt, darf die Zustimmung nicht grundlos verwehrt werden. Und: Balkonkraftwerke müssen sicher angebracht und ausreichend gegen Absturz sowie Wind- und Schneelasten gesichert werden.
Martin Brandis, Experte von der Energieberatung der Verbraucherzentrale fasst zusammen, warum die Norm wichtig ist:
„Stecker-Solargeräte sind ein einfacher Einstieg in die private Stromproduktion: Die Module werden über einen Steckanschluss mit dem heimischen Stromnetz verbunden und liefern direkt nutzbaren Solarstrom. Bisher herrschte bei Verbraucher:innen Unsicherheit darüber, welche Geräte zulässig sind und wie sie angeschlossen werden dürfen. Die neue Norm beseitigt diese Unsicherheiten, erhöht die Sicherheit im Alltag und sorgt dafür, dass kleine Solaranlagen breiter eingesetzt werden können.“
Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland, ergänzt: „Steckersolar-Geräte mit Energiespeicher werden vom aktuellen Anwendungsbereich der Produktnorm nicht abgedeckt. Ein weiterer Normenteil für diese Geräte ist aber bereits in Planung.“
