Sanierungsempfehlungen im Energieausweis

Pressemitteilung vom
Wird ein Haus oder eine Wohnung vermietet oder verkauft, müssen Eigentümer:innen einen Energieausweis vorlegen können. Energieausweise enthalten auf Seite 5 Empfehlungen zur Modernisierung des Gebäudes. Sie weisen auf kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz hin, ersetzen jedoch keine Energieberatung.
Energieausweis (7)
Energieausweis vzbv

Vor einer Modernisierung sollten die Eigenheimbesitzer:innen den Rat der Expert:innen bei der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen. Dieser erläutern die Empfehlungen, die im Energieausweis stehen und geben Hinweise, worauf bei Wärmedämmung und Heizungsoptimierung besonders geachtet werden soll.

Off

Wer ein Haus oder eine Wohnung vermietet oder verkauft, braucht einen Energieausweis. Das Dokument enthält auf Seite 5 Empfehlungen zur Modernisierung des Gebäudes. Genannt werden kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Die allgemein gehaltenen Hinweise ersetzen jedoch keine Energieberatung, sagt Reinhard Schneeweiß, Architekt und Energieberater der Verbraucherzentrale. Es sind lediglich Tipps, wie sich der bauliche Wärmeschutz und die Heizungsanlage optimieren und erneuerbare Energien nutzen lassen. Der Ausweisaussteller gibt zu den einzelnen Empfehlungen auch an, ob diese sinnvollerweise als Einzelmaßnahmen oder in Zusammenhang mit größeren Modernisierungen durchgeführt werden sollten. Zusätzlich kann er die geschätzten Amortisationszeiten und die Kosten pro gesparter Kilowattstunde Energie nennen. Diese Angaben sind allerdings nicht verpflichtend.

Speziell Eigenheimbesitzer:innen, die selbst im Gebäude wohnen und zusätzlich Wohnungen vermieten, werden durch die Empfehlungen angeregt, über eine Modernisierung ihres Gebäudes nachzudenken. Wenige Jahre nach Ausstellung des Energieausweises verändern sich eventuell die Rahmenbedingungen, so dass die Empfehlungen möglicherweise schon veraltet sind, wenn die Renovierung beginnt, gibt der Experte zu bedenken. Aktuell ist hier z. B. die Novellierung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu nennen, dass in einer Vielzahl von Fällen den Nachweis erneuerbarer Energien verlangt. Daher empfiehlt Schneeweiß den Eigenheimbesitzer:innen sich vor einer Modernisierung anbieterunabhängig beraten zu lassen. Worauf bei Wärmedämmung und Heizungsoptimierung besonders geachtet werden soll, erklären die Fachberater:innen der Verbraucherzentrale. Zudem erhalten die Verbraucher:innen Hinweise auf mögliche Fördermittel.

Telefonische Auskünfte zum Thema Energieausweis erhalten interessierte dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale unter der bundesweiten Hotline 0800 809 802 400 kostenfrei.

Weitere Informationen unter https://www.verbraucherzentrale-saarland.de. Terminvereinbarung zur persönlichen Beratung in einer der Niederlassungen im Saarland kann ebenfalls unter 0800-809 802 400 (kostenfrei) getroffen werden oder mit der Beratungsstelle.

In Saarbrücken finden die Beratungen bei der Verbraucherzentrale, Trierer Straße 40, statt. Anmeldung unter 0681 - 5008915.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Ratgeber-Tipps

Klimafreundlich bauen und sanieren
Beim Haus der Zukunft spielen die richtigen Baustoffe und auch die passende Haustechnik eine wichtige Rolle. Ziel ist…
Energieprojekt
Ein vollbesetztes Fußballstadion

Fußball EM 2024: Bekommt man noch legale Tickets?

Keine Tickets für die Fußball-EM 2024 bekommen? Wir zeigen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie noch versuchen wollen, an Tickets zu kommen.
Hand hält Smartphone mit dem Logo von PayPal

Geld von Unbekannt bei PayPal erhalten? Möglicher Betrugsversuch!

Bei PayPal hat eine unbekannte Person Geld gezahlt und bittet um Rückzahlung per "Freunde und Familie"? Achtung: Das könnte ein Betrugsversuch sein. Nutzen Sie stattdessen die Option "Rückzahlung senden". Wir erklären warum und wie das geht.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Erster Erfolg bei primaholding: So funktioniert die Erstattung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen zwei Unternehmen der primaholding-Gruppe wegen unzulässiger Preiserhöhungen Musterklagen eingereicht und Vergleiche abgeschlossen. Mit ihnen und zwei weiteren Unternehmen verhandelt der vzbv derzeit noch wegen Widerrufen und Kündigungen.