Energetische Sanierungen werden umfangreich gefördert - sowohl die eigentliche Bauleistung als auch die energetische Beratung. Doch gibt es Unterschiede. Während bei Dämmmaßnahmen der Gebäudehülle die energetische Beratung zusätzlich zu den Bauleistungen angerechnet werden kann, ist bei Heizungserneuerungen die energetische Beratung in dem Betrag für Bauleistungen bereits enthalten.
„Die bereits recht komplizierten Förderbedingungen werden durch solche Regelungen leider nicht verständlicher“, kritisiert Reinhard Schneeweiß, Energieexperte der Verbraucherzentrale Saarland. Um es verständlicher zu machen, helfen zwei Beispiele:
Wird die Gebäudehülle saniert, so stehen standardmäßig maximal 30 000 Euro je Wohneinheit als Förderhöchstsumme für die Baumaßnahme zur Verfügung, die mit 15 Prozent gefördert werden. Durch vorherige Durchführung eines individuellen Sanierungsfahrplans können die Beträge deutlich erhöht werden. Hinzu kommen Ausgaben für den oder die Energieberater: in von maximal 5000 Euro bei Ein- bis Zweifamilienhäusern, bzw. 2000 Euro je Wohneinheit ab drei Wohneinheiten. Bei diesen Maßnahmen ist eine externe Energieberatung gemäß des Förderprogramms vorgeschrieben.
Das gilt bei neuen Heizungsanlagen
Wird eine neue Heizungsanlage eingebaut, so werden bei Einfamilienhäusern maximal 30 000 Euro gefördert. Die Basisförderung beträgt 30 Prozent. Hinzu kommen eventuell Effizienzbonus, Beschleunigungsbonus und Bonus für Haushalte mit geringem Einkommen. Bei mehreren Wohneinheiten staffelt sich die Förderung je Anzahl der Wohneinheiten. Bei dieser Förderung ist eine externe Energieberatung nicht vorgeschrieben. Eine zusätzliche finanzielle Förderung für die Energieberatung gibt es nicht.
Allerdings zeigen die Erfahrungen der Verbraucherzentrale, dass eine externe Energieberatung gerade in den Fällen des Heizungsaustauschs deutlich zur Verbesserung der Ergebnisse beiträgt. „Grundlage zur Einholung von vergleichbaren Angeboten kann nur die vorherige fachtechnische Planung durch einen Ingenieur oder Energieberater sein“, erklärt Energieexperte Schneeweiß. „Ohne diese vorherige Planung wissen Verbraucher:innen nicht, welche Größe die Wärmepumpe haben soll, welche Heizkörper ausgetauscht werden müssen und mit welcher Vorlauftemperatur das Heizungssystem betrieben werden muss.“
Angebote ohne diese Grundlage sind in der Regel nicht passend und können zum Einbau falsch dimensionierter Wärmepumpen führen. Insbesondere bei dieser Heizungstechnik ist das aber fatal, da die Technik nur dann effizient läuft, wenn sie passend zum Haus geplant und realisiert wurde.
Verbraucherzentrale hilft Verbraucher:innen bei Angebotsprüfung
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale unterstützt Verbraucher:innen bei der Konzeptionierung im Vorfeld der Angebotseinholung. Auch wenn schon Angebote vorliegen, können die Energieberater:innen diese im Rahmen des Wärmepumpen-Angebotsvergleichs auf Plausibilität und Vollständigkeit prüfen.
