- Leistungen der Pflegeversicherung erhalten nur Personen, für die ein Pflegegrad im Rahmen einer Pflegebegutachtung festgestellt wurde.
- Zur Vorbereitung der Begutachtung bieten die Verbraucherzentralen einen neuen Pflegegradrechner an:
www.verbraucherzentrale.de/pflegegradrechner - Mit dem kostenlosen Pflegegradrechner können Interessierte eine Selbsteinschätzung vornehmen.
Wer Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, wie zum Beispiel Pflegegeld, erhalten möchte, muss pflegebedürftig im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung sein. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt immer im Wege einer Begutachtung des Medizinischen Dienstes, bei privat pflegeversicherten Personen durch Medicproof. Wer bereits vor Antragstellung einschätzen will, ob ein Pflegegrad vorliegt und ob es sich lohnt, einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu stellen, dem hilft der neue Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen – kostenlos, werbefrei und mit vielen praktischen Erläuterungen.
Bettina M. stellte vor zwei Jahren einen Antrag auf einen Pflegegrad. Sie konnte die Fenster in ihrer Altbauwohnung nicht mehr putzen und brauchte Unterstützung beim Einkaufen. Sie erreichte damals keinen Pflegegrad, da sie in allen anderen Bereichen des Lebens selbstständig war und kein weiterer Hilfedarf festgestellt wurde. Nach einem Schlaganfall änderte sich die Situation. Frau M. braucht jetzt Unterstützung bei der Körperpflege und regelmäßige Begleitung zur Physio- und Ergotherapie. Auf Anraten ihrer Tochter stellte Frau M. einen neuen Antrag.
Welche Kriterien entscheiden über den Pflegegrad?
Mit Hilfe des Pflegegradrechners können Frau M. und ihre Tochter vorab einschätzen, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. Sie können bei der Nutzung des Rechners erkennen, dass Fragen zur Selbstständigkeit und zu Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen, den Modulen, gestellt werden. Sie können sich so auch auf eine Begutachtung vorbereiten.
„Der Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen ist nicht nur kostenlos und werbefrei“, sagt Désirée Fuchs, Juristin der Verbraucherzentrale Saarland. „Die vielen Erläuterungen machen die Anwendung verständlich. Zudem lässt sich die Bearbeitung jederzeit unterbrechen und später fortführen.“
Der Pflegegradrechner ersetzt keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Erstbegutachtung muss immer persönlich erfolgen, Folgebegutachtungen sind auch telefonisch möglich.
Weitere Informationen
Zusätzlich zum Pflegegradrechner sind auf der Webseite der Verbraucherzentrale viele Informationen rund um das Thema „der Weg zum Pflegegrad“ zusammengestellt. Sie geben einen Überblick von der Antragstellung über die Pflegebegutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse und den Möglichkeiten, auf eine Ablehnung zu reagieren.
Die Verbraucherzentrale Saarland berät selbst nicht zum Thema Pflege, empfiehlt aber bei weitergehenden Fragen eine Pflegeberatung, wie zum Beispiel bei den Pflegestützpunkten.