In der Verbraucherzentrale Saarland e.V. mehren sich derzeit die Beschwerden über untergeschobene Stromverträge und ungewollte Anbieterwechsel – denn die Rahmenbedingungen haben sich geändert. Seit Juni 2025 gelten neue Regeln der Bundesnetzagentur, die den Wechsel des Stromversorgers erheblich beschleunigen sollen. Der technische Prozess des Wechsels muss werktags innerhalb von 24 Stunden abgewickelt werden. Das kann für Verbraucher:innen unangenehme Konsequenzen haben.
Problem untergeschobener Verträge
Immer wieder kommt es vor, dass Menschen an der Haustür auftauchen, um Verträge abzuschließen. Nicht selten berichten Verbraucher:innen, dass diese Vertreter:innen sich zunächst als Mitarbeitende der lokalen Stadtwerke ausgeben. Sie fragen nach Vertragsunterlagen und insbesondere nach der Zählernummer. Hier ist größte Vorsicht geboten, um nicht ungewollt einen neuen Stromvertrag abzuschließen. Da der Stromanbieterwechsel nun technisch innerhalb von 24 Stunden umgesetzt wird, verschärft sich das Problem: Es können schneller Fakten geschaffen werden als es Verbraucher:innen lieb ist. Betroffene Verbraucher:innen müssen sich um die Rückabwicklung zwischen neuem und altem Anbieter sowie dem Netzbetreiber selbst kümmern.
Dabei ist wichtig, dass die 24-Stundenfrist nur den technischen Prozess der Umstellung auf einen neuen Stromanbieter meint. Die vereinbarten Kündigungsfristen haben damit nichts zu tun; die mit dem bisherigen Stromlieferant vereinbarten Vertragslaufzeiten gelten weiterhin. Das kann dazu führen, dass Verbraucher:innen bei einem ungewollten Anbieterwechsel zwar den neuen Vertrag innerhalb von 14 Tagen wirksam widerrufen, die technische Umstellung durch den Netzbetreiber aber schon durchgeführt wurde. Korrekturen sollen nur noch für in Zukunft liegende Termine möglich sein.
Und hier gehen die Probleme weiter: Verbraucher:innen berichten, dass der ungewollte Stromanbieter den Widerruf ignoriert und stattdessen einen neuen Tarif anbietet. Betroffene müssen in solch einem Fall sowohl gegenüber dem Netzbetreiber als auch dem bisherigen sowie dem ungewollten neuen Anbieter tätig werden – eine sehr komplexe Situation, die viele überfordert.
MaLo-ID für Umsetzung wichtig
Für den 24-Stunden-Anbieterwechsel hat die sogenannte Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID) eine wichtige Bedeutung bekommen. Ihre Einführung erfolgte bereits 2018, sie hat die bisherige Zählpunktbezeichnung abgelöst. Diese elfstellige Nummer identifiziert Orte, an denen Energie verbraucht wird. Steht sie einmal fest, darf sie nicht mehr geändert werden und bleibt auch bei einem Zählerwechsel bestehen. Die Malo-ID soll die Kommunikation zwischen Stromanbietern, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber erleichtern. Die MaLo-ID befindet sich auf der Stromabrechnung. Die Zählernummer wird nur zweitrangig für den Wechsel herangezogen. Der Netzbetreiber erstellt und verwaltet die Marklokation.
Fazit
- Bei Haustürbesuchen oder Telefonanrufen sollten keine wichtigen Unterlagen oder Informationen herausgegeben werden. Stellen sich die Personen als Mitarbeitende der lokalen Stadtwerke vor, sollten sich Verbraucher:innen den Ausweis zeigen lassen oder bei den Stadtwerken rückversichern.
- Vor allem die MaLo-ID und die Zählernummer sollten nicht an unberechtigte Stellen weitergeben werden, um einen automatisierten Anbieterwechsel zu vermeiden.
- Technik darf Recht nicht überholen. Bei untergeschobenen Verträgen werden die Hürden für eine Rückabwicklung untergeschobener Verträge sehr viel höher.
- Generell rät die Verbraucherzentrale dazu, Anbieterwechsel sorgfältig zu planen und nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragskonditionen zu schauen.