WELTVERBRAUCHERTAG AM 15. MÄRZ: SICHER ONLINE TROTZ FAKESHOPS & PAY LATER

Pressemitteilung vom
Bundesweite Kampagne „Pass auf Deine Mäuse auf“

Visualisierung einer Kostenfalle anhand von Katzen, die versuchen drei kleine Mäuse zu fangen

Im Vergleich zu 2020 hat sich die Anzahl der Beschwerden zu Fakeshops bei den Verbraucherzentralen im Jahr 2023 fast versechsfacht. Gleichzeitig hat der Fakeshop-Finder mittlerweile 56.500 Fakeshops identifiziert. Neue Herausforderungen stellen sich auch durch komplizierte Vertragskonstruktionen bei „buy now, pay later”. Online-Shopping steht deshalb im Zentrum der bundesweiten Kampagne der Verbraucherzentralen zum Weltverbrauchertag.

Off

Désirée Fuchs, Juristin der Verbraucherzentrale Saarland e. V., erklärt: „Online-Shopping ist oft bequem, aber man muss genau hinschauen: Manchmal sind die Shops im Internet mit ihren günstigen Waren nichts anderes als schöner Schein und die bestellte Lieferung kommt nie an. Oder es wird mit falschen Werbeversprechen gelockt. Buy now, pay later klingt schön einfach. Aber tatsächlich verbirgt sich dahinter oft nichts anderes als ein Bankkredit. Die Verbraucherzentralen raten deshalb, anderen Bezahlformen den Vorrang einzuräumen.“

Beschwerden wegen Online-Shopping

Bundesweit registrieren die Verbraucherzentralen immer mehr Beschwerden wegen Online-Shopping. Im Jahr 2023 gab es über 6.900 Verbraucherbeschwerden, die sich direkt auf das Thema „Fakeshops“ bezogen. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Beschwerden zu Fakeshops kontinuierlich gestiegen und hat sich seit dem Jahr 2020 annähernd versechsfacht.

Fakeshop-Finder

Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen hat sich als wirkungsvolles und alltagstaugliches Tool erwiesen, das Online-Shopping sicherer macht. Auf www.fakeshop-finder.de können Verbraucher:innen Shop-Adressen eingeben und eine Einschätzung erhalten, ob es sich um seriöse Anbieter handelt. Durchschnittlich geben sie im Monat etwa 200.000 Mal Shop-Adressen ein. Insgesamt wurden so 1,48 Millionen Websites überprüft und 56.500 Fakeshops identifiziert.

Pay later – Das gegenteil von Bequem

Immer öfter bieten insbesondere Online-Shops Möglichkeiten an, die Zahlung des gekauften Artikels zu „verzögern“. Obwohl Werbeversprechen genau diesen Eindruck vermitteln, handelt es sich tatsächlich meist um einen gewöhnlichen Bankkredit bei einem Drittanbieter. Das verkompliziert den Kauf erheblich, weil die Verbraucher:innen nun auch diese Vertragsunterlagen genau prüfen müssen, und erhöht zudem das Verschuldungsrisiko.

Informationsangebote der Verbraucherzentralen

Den Fakeshop-Finder finden Sie hier

Den Zugang zu den Web-Seminaren über Onlineshopping und „buy now, pay later“ finden Sie hier

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.