Wie stark schmälern Kosten die Rendite?
Die Wirkung der Kosten wird oft unterschätzt. Selbst kleine Prozentpunkte machen einen enormen Unterschied. Ein großer Teil der Erträge landet nicht bei Ihnen, sondern beim Versicherer oder bei den Vermittlern.
Die folgende Tabelle zeigt, wie stark Effektivkosten die Erträge bei 100 Euro Sparrate pro Monat über 40 Jahre reduzieren.
Beispiel: Bei einer Rendite von 1 Prozent pro Jahr fressen die Effektivkosten von 1 Prozent pro Jahr die gesamten Erträge vollständig auf. Bei einer Rendite von 5 Prozent reduzieren Effektivkosten von 2 Prozent, was ein branchenüblicher Satz für fondsgebundene Rentenversicherungen ist, die Erträge um 56 Prozent, also rund um die Hälfte.
| Effektivkosten 1 Prozent pro Jahr | Effektivkosten 2 Prozent pro Jahr | Effektivkosten 3 Prozent pro Jahr | |
| Rendite vor Kosten 1 Prozent pro Jahr | 100 Prozent | ||
| Rendite vor Kosten 2 Prozent pro Jahr | 57 Prozent | 100 Prozent | |
| Rendite vor Kosten 3 Prozent pro Jahr | 43 Prozent | 75 Prozent | 100 Prozent |
| Rendite vor Kosten 4 Prozent pro Jahr | 36 Prozent | 63 Prozent | 84 Prozent |
| Rendite vor Kosten 5 Prozent pro Jahr | 32 Prozent | 56 Prozent | 75 Prozent |
Wie wichtig es deshalb ist, dass Sie sich genau über die Kosten Ihrer Versicherungen informieren, lesen Sie im Artikel Vermeiden Sie unnötig hohe Kosten bei Finanzprodukten.
Welche Haken gibt es bei den Garantieleistungen?
Bei klassischen Renten- und Lebensversicherungen werden garantierte Leistungen versprochen. Maßgeblich für die Berechnung ist der sogenannte Höchstrechnungszins (Garantiezins). Dabei gilt:
- Der Garantiezins wird nur auf den Teil Ihrer Beiträge gewährt, der nach Abzug von Kosten und Risikovorsorge übrigbleibt.
- Nicht jeder Versicherer rechnet mit demselben Zinssatz, selbst im gleichen Abschlussjahr.
- Die tatsächliche Rendite der bezahlten Beiträge wird nirgends ausgewiesen und ist wegen der Kosten in den ersten Jahren negativ.
- In einer schweren Krise des Versicherers können sogar garantierte Leistungen gekürzt werden.
- Der Garantiezins ist außerdem bei der Berechnung der Rentenfaktoren relevant und betrifft dadurch auch fondsgebundene Rentenversicherungen. Der Rentenfaktor besagt, wieviel Rente Ihnen pro 10.000 Euro Vorsorgekapital monatlich ausgezahlt wird. Auch vertraglich garantierte Rentenfaktoren können unter Umständen gesenkt werden.
Der Garantiezins Ihres Vertrages darf nicht höher sein als der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende, gesetzlich vorgegebene Höchstrechnungszins. Er kann dem Höchstrechnungszins entsprechen oder niedriger sein. Welcher Garantiezins damit zulässig war, als Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben, können Sie folgender Tabelle entnehmen:
| Höchstrechnungszins | |
| 1942 bis 06/1986 | 3,00 Prozent |
| 07/1986 bis 06/1994 | 3,50 Prozent |
| 07/1994 bis 06/2000 | 4,00 Prozent |
| 07/2000 bis 12/2003 | 3,25 Prozent |
| 01/2004 bis 12/2006 | 2,75 Prozent |
| 01/2007 bis 12/2011 | 2,25 Prozent |
| 01/2012 bis 12/2014 | 1,75 Prozent |
| 01/2015 bis 12/2016 | 1,25 Prozent |
| 01/2017 bis 1/2021 | 0,90 Prozent |
| 01/2022 bis 12/2024 | 0,25 Prozent |
| Ab 01/2025 | 1,00 Prozent |
Bieten private Rentenversicherungen einen Steuervorteil?
Nein, ungeförderte private Rentenversicherungen bieten meist keinen Steuervorteil. Dennoch werden sie wegen eines angeblichen Steuervorteils bezüglich der Kapitalerträge verkauft.
- Ausnahme Altverträge: Verträge bis 31. Dezember 2004 konnten unter Umständen steuerfrei sein. Damals gab es noch Steuervorteile, danach aber nicht mehr.
- Seit 2005 unterliegen Erträge grundsätzlich der Abgeltungssteuer, also 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, mit vielen Sonderregeln.
- Bei Auszahlung in einer Summe können besondere Bedingungen gelten.
- Lebenslange Renten werden mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert.
In der Praxis ist der Steuervorteil oft gering oder gar nicht vorhanden. Das hat die Stiftung Warentest Finanzen nachgerechnet. Wenn Sie unsicher sind und ein Angebot prüfen lassen wollen, helfen Ihnen die Expert:innen in den Verbraucherzentralen gerne weiter.
Wie Ihr Vertrag nach geltendem Recht zu versteuern ist, kann Ihnen auf Anfrage Ihr Vertragspartner mitteilen. Oft finden Sie auch in den Vertragsunterlagen einen Absatz zur Versteuerung.
Die Verbraucherzentralen dürfen eine Steuerberatung nicht anbieten. Sie können sich beim Thema Steuern entweder selbst kundig machen, etwa indem Sie zum Thema Steuern in der Rente unseren Ratgeber lesen oder sich bei der Stiftung Warentest informieren. Alternativ können Sie sich aber auch an einen qualifizierten Steuerberater wenden.
Was tun, wenn Sie bereits eine private Rentenversicherung haben?
Die Verbraucherzentralen können nicht pauschal zu einer Kündigung oder einer Beitragsfreistellung raten. Was die beste Option ist, hängt vom Vertrag und Ihrem individuellen Bedarf ab. Prüfen Sie Ihre Optionen:
- Nutzen Sie geeignete Rechner, um Ihre Rendite zu ermitteln. Dies funktioniert aber nur bei klassischen Policen mit Garantien.
- Wenn Sie Schulden haben: Vergleichen Sie die Rendite Ihres Vertrags mit dem Darlehenszins. Manchmal ist die Entschuldung sinnvoller.
- Prüfen Sie, ob Sie von monatlicher auf jährliche Zahlung umstellen können. Das spart Kosten.
- Bei Fondspolicen: Tauschen Sie teure Fonds gegen günstigere ETFs.
- Prüfen Sie, ob Sie Zusatzversicherungen, zum Beispiel Unfalltod oder Berufsunfähigkeit, wirklich brauchen und kündigen Sie diese, wenn dies nicht der Fall ist.
- Im Zweifel: Lassen Sie Ihren Vertrag von den Expert:innen der Verbraucherzentralen prüfen und sich vorrechnen, was Kündigung, Beitragsfreistellung oder Fortführung bedeuten würden. Fragen Sie, welche Alternativen gegebenenfalls für Ihre Altersvorsorge in Frage kommen.
Was passiert, wenn ich meine Rentenversicherung vorzeitig kündige?
Die meisten Verträge werden nicht bis zum Ende durchgehalten. Bei fondsgebundenen Policen rechnet die Finanzaufsicht damit, dass jedes Jahr mehr als 3 Prozent der Verträge vorzeitig beendet werden. Über 40 Jahre Laufzeit werden so mehr als 70 Prozent der Verträge vorzeitig aufgelöst.
Wegen hoher Abschlusskosten und Stornoabschläge führt eine Kündigung fast immer zu deutlichen Verlusten. Machen Sie sich aber bewusst: diese Verluste waren von Anfang an in Ihrem Vertrag angelegt. Wenn Sie ihn fortsetzen, bekommen Sie die bezahlten Abschluss- und Vertriebskosten nicht zurück. Sie vermeiden aber weitere Kosten. Deshalb kann es dennoch vorteilhaft sein, den Vertrag zu kündigen oder beitragsfrei zu stellen.
Welche Alternativen zur privaten Rentenversicherung gibt es für die Altersvorsorge?
Einfache Lösungen wie ETF-Sparpläne, Festgeld, Sparbriefe oder eine Mischung daraus bringen meist deutlich bessere Ergebnisse für die Altersvorsorge.
Altersvorsorge ist in erster Linie Vermögensaufbau. Eine gute Strategie sollte:
- flexibel genug für Ihre Situation sein,
- nicht riskanter, als Sie es möchten,
- und möglichst rentabel.
Lassen Sie sich in Ihrer Verbraucherzentrale zur Altersvorsorge beraten, besuchen Sie unsere Online Seminare zur Altersvorsorge oder lesen Sie den Ratgeber der Verbraucherzentralen.