Herkunft von Lebensmitteln: Woher kommen Fleisch, Eier & Obst?

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Woher stammen unsere Lebensmittel? Wir zeigen, bei welchen Lebensmitteln Sie darüber informiert werden, woher sie stammen und wie Sie erkennen, woher etwa Fleisch, Eier stammen.
Auf einem Marktstand liegen Gemüse und Salate aus, ein Schild weist auf regionale Hersteller hin.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei einigen Lebensmitteln steht eine Angabe zur Herkunft auf der Verpackung oder einem Schild bei der Ware.
  • Vorgeschrieben ist eine solche Herkunftsangabe aber nur für bestimmte Lebensmittel, zum Beispiel für die meisten frischen Obst- und Gemüsearten, Eier, Fisch und unverarbeitetes Fleisch.
  • Lebensmittel-Produzenten können zudem freiwillig Angaben zur Herkunft ihrer Ware machen.
  • Auch wenn eine Herkunftsangabe vorgeschrieben ist, ist diese nicht immer eindeutig.
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Vielen Verbraucher:innen ist wichtig zu wissen, woher ihre Lebensmittel kommen. Für bestimmte Nahrungsmittel besteht innerhalb der EU eine gesetzliche Pflicht zur Angabe der Herkunft. Auf der Verpackung oder auf Schildern, die sich unmittelbar am Lebensmittel befinden, können Sie dann ablesen, aus welchem Land oder aus welcher Region das Produkt stammt. Eine solche Herkunftsangabe ist jedoch nicht für alle Lebensmittel vorgeschrieben und selbst wenn ja, ist diese Angabe nicht immer eindeutig, zum Beispiel bei Honig.

Woher kommt mein Fleisch?

Bei verpacktem Fleisch müssen Sie auf dem Etikett eine Information darüber finden, in welchem Land bzw. Ländern die Tiere aufgezogen und geschlachtet wurden. Vorgeschrieben ist diese Herkunftsangabe für Fleisch von:

  • Rind
  • Schwein
  • Geflügel
  • Schaf
  • Ziege

Die Herkunftskennzeichnung hat jedoch Lücken:

  1. Woher das Fleisch kommt, muss nur dann angegeben werden, wenn es sich um unverarbeitetes Fleisch und Hackfleisch handelt. Sobald weitere Zutaten hinzugefügt werden, entfällt die Pflicht zur Information über die Herkunft des Fleisches.
  2. Ist das Fleisch nicht verpackt, etwa bei Fleisch in Bedientheken, ist die Herkunftskennzeichnung seit 1. Februar 2024 auch für unverpacktes Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege verpflichtend. Für unverpacktes Rindfleisch war es das schon zuvor.
    Diese Vorschrift betrifft Supermärkte, Metzgereien, Hofläden sowie Wochenmärkte gleichermaßen.
  3. Handelt es sich nicht um Rindfleisch, gibt es eine weitere Einschränkung: Bei Schweinefleisch etwa muss das Geburtsland nicht genannt werden.
  4. Für Hackfleisch gilt eine Sonderregelung: Hier reicht teilweise – nämlich dann, wenn weniger als 50 Prozent Rindfleisch enthalten sind — die Herkunftsinformation, ob die Tiere in oder außerhalb der EU aufgewachsen und geschlachtet wurden.

Woher kommt mein Fisch?

Bei frischem Fisch, bearbeitetem Fisch, etwa gefroren, gesalzen oder geräuchert, sowie für Krebs- und Weichtiere muss das Fanggebiet angegeben werden. Je nach Produktionsmethode müssen Sie dabei eine der folgenden Angaben auf der Verpackung finden können:

  • "Gefangen" (gefolgt vom Fanggebiet)
  • "Aus Binnenfischerei" (gefolgt von der Angabe des Landes, in dem der Fisch seinen Ursprung hat)
  • "Aus Aquakultur" oder "gezüchtet" (gefolgt von der Angabe des Landes, in dem der Fisch seine letzte Entwicklungsphase durchlaufen hat). Findet die Aquakultur in mehreren Mitgliedstaaten oder Drittländern statt, so können entsprechend verschiedene Staaten angegeben werden.

Die Angabe des Fanggebiets ist jedoch sehr grob gefasst. Insgesamt können Sie bei allen Fisch-Herkunftsangaben lediglich zwischen 12 Fanggebieten (sogenannten „FAO-Gebieten“) unterscheiden. Eine präzise Zuordnung ist dadurch nicht immer möglich. Ein Beispiel: Fanggebiet Nordostatlantik (FAO-Gebiet Nr. 27).

Der Hersteller darf auf freiwilliger Basis präzisere Angaben dazu machen, wo der Fisch gefangen wurde (z.B. ob der Fisch im Nordostatlantik in der Nordsee oder der Biscaya gefangen wurde), Sie haben darauf als Käufer jedoch keinen Anspruch.

Für stärker verarbeitete Erzeugnisse, zum Beispiel panierte oder marinierte Produkte oder Fischsalat, besteht hingegen keine entsprechende Kennzeichnungspflicht. Beispiel: Während bei gefrorenem Seelachs "natur" auf der Verpackung angegeben werden muss, aus welchem Fanggebiet er stammt, erhalten Sie bei paniertem Seelachsfilet keine Information dazu.

Woher kommen meine Eier?

In allen Ländern der Europäischen Union ist eine einheitliche Eierkennzeichnung mit Hinweisen zur

  • Herkunft,
  • Haltung
  • und Frische

der Eier gesetzlich vorgeschrieben.

Sind Eier verpackt und nach Güte- und Gewichtsklassen sortiert, muss ein gestempelter Zifferncode (zum Beispiel 0-DE-0500081) auf der Schale verraten, woher die Eier kommen:

  • Eine "Null" (0) an erster Stelle gibt die Herkunft aus ökologischer Erzeugung an.
  • Eine "Eins" (1) an erster Stelle steht für Freilandhaltung.
  • Eine "Zwei" (2) an erster Stelle bedeutet Bodenhaltung.
  • Eine "Drei" (3) an erster Stelle weist auf eine Käfighaltung der Tiere hin.

An nächster Stelle offenbaren Länderkürzel das Herkunftsland. So steht DE für Deutschland oder NL für die Niederlande.

Um die Herkunft von Eiern vom Verkauf bis zum Stall zurückverfolgen zu können, zeigt der abschließende siebenstellige Zahlencode auf deutschen Eiern das jeweilige Bundesland sowie die entsprechende Betriebs- und Stallnummer an.

Aber Vorsicht: Der Erzeugercode steht immer nur auf dem Ei. Nicht zu verwechseln mit der Nummer der Packstelle auf der Verpackung - dieser ähnliche Code bezeichnet nur die Stelle, an der die Eier abgepackt, aber nicht, wo die Eier gelegt wurden. Es kann vorkommen, dass Eier in den Niederlanden gelegt werden und erst in Deutschland in den Karton wandern.

Mehr zur Kennzeichnung, Herkunft und Färbung von Eiern erfahren Sie hier.

Woher kommt mein Obst und Gemüse?

Bei den meisten frischen Obst- und Gemüsearten müssen die Produzenten bzw. der Handel Sie über das Ursprungsland informieren. Mit einigen Ausnahmen wie Früh- und Speisekartoffeln, frische Bananen, Oliven, Zuckermais, Kokosnüsse, Paranüsse, Datteln, usw. Diese Liste ist nicht abschließend. Bei eingelegtem oder getrocknetem Obst besteht die Kennzeichnungspflicht ebenfalls nicht.

Bei diesen Früchten kann der Händler eine freiwillige Kennzeichnung vornehmen.

Woher kommt mein Honig?

Kaufen Sie Honig, müssen Sie auf dem Glas eine Information zum Ursprungsland oder den Ursprungsländern, in dem oder denen der Honig erzeugt wurde, vorfinden können. Bei mehr als einem Ursprungsland kann bei Honig eine der folgenden Angaben gemacht werden:

  • "Mischung von Honig aus EU-Ländern"
  • "Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern"
  • "Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern"

Bei diesen Angaben können Sie jedoch weder die einzelnen Herkunftsländer noch den Anteil der einzelnen Honige an der Honigmischung erkennen. Diese Herkunftsangabe ist somit nur wenig aussagekräftig.

Ausblick: Zukünftig müssen bei Honigmischungen alle Herkunftsländer sowie der prozentuale Anteil des Honigs aus dem jeweiligen Land auf dem Etikett angegeben werden. Die Reihenfolge gibt dabei an, aus welchem Land der mengenmäßig größte Anteil stammt. Bis zur Umsetzung dieser neuen EU-Richtlinie wird es jedoch noch einige Zeit dauern.

Kennzeichnung verarbeiteter Lebensmittel

Für verarbeitete Produkte sind grundsätzlich keine Angaben zum Herkunftsland vorgeschrieben. Beispiele: Hersteller von Erdbeer-Konfitüre müssen nicht offenlegen, wo das verarbeitete Obst geerntet wurde. Dasselbe gilt auch für Milch im Joghurt.

Häufig bleibt bei verarbeiteten Produkten sogar der Hersteller, durch Aufdrucke wie "hergestellt für XY (Name der Supermarktkette oder des Discounters)", unbekannt. Gemäß den Vorschriften kann statt des Herstellers auch nur der Verpacker oder der Verkäufer angegeben werden.

Kennzeichnung regionaler Produkte

Bevorzugen Sie Lebensmittel aus Ihrer Region? In manchen Fällen können Sie diese durch Herkunftsangaben auf der Verpackung erkennen. Die Angabe zur Region ist jedoch freiwillig. Mehr zu regionalen Lebensmitteln erfahren Sie hier.

EU-weit geschützte Herkunftsangaben

Für bestimmte traditionelle Produkte sind Herkunftsangaben durch EU-weit gültige Siegel rechtlich geschützt: geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und geschützte geografische Angabe (g.g.A.).

  • Geschützte Ursprungsbezeichnung - klare Herkunft
    Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" gibt eindeutig Auskunft über die Herkunft: Produkte mit diesem Siegel müssen innerhalb der EU, in einem festgelegten Gebiet und nach bestimmten Kriterien erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden.
    Beispiele: Allgäuer Emmentaler oder Parmaschinken.
    Das Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" finden Sie allerdings nur bei sehr wenigen Lebensmitteln. Welche das sind, erfahren Sie in der DOOR Datenbank für geschützte Produktbezeichnungen der Europäischen Kommission.
  • Geschützte geografische Angabe - Aussage unklar
    Die EU-weite Kennzeichnung "Geschützte geografische Angabe“ weist darauf hin, dass eine Stufe der Produktion im genannten Gebiet stattfinden muss. 
    Beispiel: Das Schweinefleisch für die Nürnberger Rostbratwurst könnte aus Dänemark oder den Niederlanden stammen und nur die Wurstherstellung in der Region erfolgen.

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