Geschenke-Horror unterm Weihnachtsbaum - das sind eure Rechte

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In diesem Video erklären euch die beiden Juristinnen Elif Tanto und Désirée Fuchs, welche Rechte ihr bei Geschenken habt und geben Tipps, damit beim Schenken nichts schief geht.
Drei Personen mit Geschenken und Weihnachtsdekoration

Wer kennt es nicht: Das Geschenk gefällt leider so garnicht oder die geschenkten Konzerttickets gefallen zwar, der Konzerttermin passt aber zeitlich nicht. Beim Schenken kann so einiges schief gehen.

Wir erklären euch in diesem Video, worauf ihr achten könnt, damit es beim Schenken zu keinen bösen Überraschungen kommt.

Viel Spaß beim ansehen.

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Video: "Geschenke-Horror unterm Weihnachtsbaum - das sind eure Rechte"

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00:14 Was tut man mit Geschenken, die nicht gefallen?
01:34 Was, wenn ein gekaufter Artikel kaputt ist?
02:26 Können Tickets umgetauscht werden?
03:40 Gutscheine verschenken: So macht ihr es richtig.

Ein Paar prüft die Rechung

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Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
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