Musterklage gegen Erzgebirgssparkasse

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Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Musterfeststellungsklage gegen die Erzgebirgssparkasse eingereicht.
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Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Erzgebirgssparkasse

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat wegen fehlerhafter Zinsberechnungen bei Sparverträgen ("Prämiensparen flexibel“) eine Musterfeststellungsklage gegen die Erzgebirgssparkasse eingereicht. Die Sparkasse hat nach Berechnungen der Verbraucherzentrale vielen Prämiensparern jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Gespräche, die zu einer akzeptablen Kompromisslösung führen sollten, sind gescheitert. Deshalb hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterfeststellungsklage gegen die Erzgebirgssparkasse erhoben. So müssen die Sparer nicht allein um ihr Recht und ihr Geld kämpfen. Betroffene Sparer können sich ab sofort anschließen und so unkomplizierter ihr Geld nachfordern.

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VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.