Lebensmittel retten XXL mit der Verbraucherzentrale Saarland

Stand:
Lebensmittel richtig lagern ist nicht immer einfach – oder hätten Sie beispielsweise gewusst, dass Milch nicht in die Kühlschranktür gehört? Der XXL-Kühlschrank von Zu gut für die Tonne! hält überraschendes Wissen und Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Lagerung und Wertschätzung von Lebensmitteln für Sie bereit.
Kühlschranktour, 4 Meter hoher Kühlschrank auf Deutschlandtour 2024
Off

Lebensmittel lagern leicht gemacht 

Lebensmittel retten beginnt bei der richtigen Lagerung. Denn: So unterschiedlich Milchprodukte, Gemüse, Obst & Co. sind, so unterschiedlich sind auch ihre Bedürfnisse. Nicht immer ist der Kühlschrank die beste Wahl. Doch mit ein paar einfachen Tipps können Sie viele Lebensmittel vor der Tonne retten. Die Initiative Zu gut für die Tonne! macht auf das Thema aufmerksam: Im Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) schickt sie einen XXL-Kühlschrank auf große Deutschlandtour. Vom 27.08 bis zum 30.08 macht der vier Meter hohe Kühlschrank Halt auf dem Platz vor der Europagalerie in Saarbrücken im Saarland.

Ein Kühlschrank für Augen und Ohren

In und um den Kühlschrank erwarten Sie visuell gestaltete Szenen und Audioinhalte, die auf humorvolle Art und Weise über die richtige Lagerung von Lebensmitteln informieren – von Brot, das sich selbst eintütet, bis hin zum Joghurt, der die Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums erklärt. Unsere Kolleginnen und Kollegen beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Lebensmittelwertschätzung und geben hilfreiche Tipps für den Alltag. 

Kommen Sie vorbei, lassen Sie sich überraschen und nehmen Sie praktische Materialien für zuhause mit. Die neue Broschüre „Weniger Lebensmittel wegwerfen – so geht's" von Zu gut für die Tonne! gibt hilfreiche Tipps, um Lebensmittelabfälle auch im Alltag zu reduzieren. Die neuen „Iss mich zuerst!“-Etiketten können Sie direkt auf unverpackte Lebensmittel (wie Obst und Gemüse), auf Vorratsdosen oder auf Verpackungen kleben. Sie erinnern Sie daran, welche Lebensmittel bald aufgegessen werden sollten.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.