Bitte beachten Sie: Aufgrund personeller Engpässe sind wir zurzeit, vor allem telefonisch, nur eingeschränkt zu erreichen.

Abtretungsinkasso: Vorsicht vor Schreiben des Rechtsanwalts Ralf Heyl

Stand:
Rechtsanwalt Ralf Heyl hat fragwürdige Forderungsschreiben an ehemalige Postbankkund:innen verschickt. Darin werden Betroffene zur sofortigen Schuldenbegleichung gedrängt und undurchsichtige Ratenzahlungen angeboten. Wir erklären, wie Sie sich wehren und Ihre Rechte schützen können.
Eine Person hat beim Blick auf ein Forderungsschreiben Fragezeichen im Kopf. Daneben das Wort Warnung in einem Ausrufezeichen.
Off
Icon Warnung

Wovor warnen wir?

 

Rechtsanwalt Ralf Heyl aus Hürth bei Köln hat Forderungsschreiben an Verbraucher:innen versendet, die Kund:innen bei der Postbank waren. Gerichtsurteile (OLG Braunschweig und OLG Frankfurt) haben nun gezeigt, dass Forderungen verjährt, verwirkt oder sogar zweifelhaft sein können.

In den unberechtigten bzw. zweifelhaften Altforderungen werden kurzfristige Zahlungen von Betroffenen aufgrund von Restschulden aus Krediten oder Kontoüberziehungen verlangt. Gleichzeitig wird eine kostenpflichtige Ratenzahlung angeboten, ohne die genauen Kosten transparent zu machen.

In aktuellen Beschwerden - die uns bis Januar 2024 erreicht haben - wird darauf hingewiesen, dass der betreffende Anwalt Forderungen von vor sechs Jahren geltend macht. Es wird angenommen, dass der Anwalt der Postbank 770.000 Altforderungen abgekauft hat, es handelt sich also um viele Betroffene. Inzwischen besteht keine Zusammenarbeit zwischen dem Anwalt und der Postbank mehr.

Rechtsanwalt Ralf Heyl versuchte dennoch, die Forderungen zu Geld zu machen, indem er Forderungsbriefe verschickt und Verbaucher:innen gerichtliche Schritte androht. In einigen Fällen mussten Betroffene tatsächlich vor Gericht, da der Rechtsanwalt Heyl Klage erhob. Doch in den uns bekannten Fällen wurden die Klagen abgewiesen.

Teilweise urteilte das Gericht, das die Forderungen auf Rückzahlung verjährt seien. Denn wurde die Forderung nicht korrekt angemahnt, verjährt sie bereits nach 3 Jahren. In anderen Fällen wies das Gericht die Klage ab, weil es an Beweisen mangele oder die Abtretungsanzeige nicht von der Postbank, sondern vom Anwalt selbst verfasst wurde.

Icon Was tun?

Was können Sie tun?

 

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und begleichen Sie die Forderungen nicht ohne weiteres! Lassen Sie das Forderungsschreiben vorher juristisch prüfen. Die Verbraucherzentralen stehen Ihnen bei der Überprüfung und gegebenenfalls notwendigen rechtlichen Schritte unterstützend zur Seite. Buchen Sie dafür eine Beratung.

Bekommen Sie einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid oder eine Klageschrift von einem Gericht, sollten Sie sich sofort von einer Verbraucherzentrale oder einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen.

Sie können ebenfalls unsere interaktive Briefvorlage nutzen, um dem Rechtsanwalt zu antworten und die vermeintlich unberechtigte Forderung abzulehnen. Auf mögliche darauf folgende Schreiben sollten Sie nicht antworten und auch nicht versuchen, mit Heyls Kanzlei Kontakt aufzunehmen. Lassen Sie sich lieber zum weiteren Vorgehen beraten.

Lassen Sie sich nicht auf eine Ratenzahlung ein! Das kann als Anerkennung der Forderung gewertet werden.

Auch unser Inkasso-Check kann Ihnen helfen. Damit können Sie Inkassoforderungen kostenlos überprüfen lassen: Sie erfahren, ob Sie überhaupt zahlen müssen und ob die Höhe der Kosten gerechtfertigt ist.

Soweit bei unberechtigten Forderungen ein Schufa-Eintrag veranlasst wurde, ist das rechtswidrig. Die Schufa-Daten können Sie abfragen – und korrigieren lassen. Die Kosten trägt der Kläger, der die unberechtigten Forderungen verlangt hat.

Verbreiten Sie die Info auch in Ihrem Umfeld. Leider erreichen die Berichte oft nicht die direkt Betroffenen, weshalb sie gar nicht wissen, dass und wie Sie sich gegen die Forderungen wehren können.

Icon Informationen

Weitere Informationen und Wissenswertes

Beschwerdepostfach-Banner

Ihre Erfahrungen sind wichtig!

Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.

Nutzen Sie unser kostenloses Beschwerdeformular >>


Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.