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Lehrkräftefortbildung "Verbraucherbildung in der Grundschule"

Stand:
In dieser Fortbildung für Lehrkräfte befassen wir uns damit, warum Verbraucherbildung auch bereits in der Grundschule sinnvoll ist, welche Herausforderung es bei der Umsetzung gibt und wie wir diesen begegnen können.
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Die Verweise zur Leitperspektive Verbraucherbildung in den Bildungsplänen der Grundschule sind vielfältig und ebenso vielfältig sind unsere Ansätze, wie Sie diese im Unterricht umsetzen können. In der Fortbildung sprechen wir über die besonderen Herausforderungen der Umsetzung von Verbraucherbildung in der Grundschule und wie man diesen begegnen kann anhand vieler Umsetzungsbeispiele für den Unterricht.

Die Fortbildung kann sowohl in Präsenz als auch online durchgeführt werden!

 

Mindestteilnehmendenzahl 
5 Personen

Zielgruppe

Grundschullehrkräfte

Ausstattung
Es ist keine besondere Ausstattung notwendig.

Zeitaufwand
90min

Kosten
Die Kosten betragen EUR 100 plus eventuelle Fahrkosten der Referent:innen.

Terminvereinbarung
Schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit Ihrer Terminanfrage samt gewünschtem Zeitraum  an bildung@vz-bw.de. Bitte nennen Sie uns die voraussichtliche Teilnehmendenzahl als auch den gewünschten Veranstaltungsort.

 

Hand auf einem Heizkörper

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Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

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Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.