Berberin in Nahrungsergänzungsmitteln

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Welche Wirkung haben Nahrungsergänzungsmittel mit Berberin? Darf Berberin überhaupt als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden? Ich habe mal gehört, dass Berberin giftig ist.
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Frage

Welche Wirkung haben Nahrungsergänzungsmittel mit Berberin? Darf Berberin überhaupt als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden? Ich habe mal gehört, dass Berberin giftig ist.

Antwort

Während die Frucht der Berberitze (Berberis, Sauerdorn, auch: Oregon grape, Tree turmeric, Daruharidra) ein Lebensmittel ist, gilt das nicht für die Rinde und die Wurzel(rinde) der Pflanze. Die Rinde gilt als Arzneistoff, hat aber eine sogenannte Negativmonografie aufgrund der Risiken. Das bedeutet, dass die Experten der Arzneikommission das Verhältnis von Nutzen und Risiko als ungünstig bewerteten, keine ausreichenden Belege/Erfahrungen zur Wirksamkeit vorfanden, zu weitgehende Risiken feststellten oder keine nutzbaren Angaben zur Dosierung ermitteln konnten.

Der enthaltene giftige Inhaltsstoff ist das Berberin, ein Alkaloid aus der Gruppe der Isochinolinalkaloide. Die behördliche Meinung in Deutschland ist daher ganz eindeutig: Rinde und Wurzel(rinde) haben in Lebensmitteln (und dazu gehören auch die Nahrungsergänzungsmittel) nichts zu suchen. Berberin ist in deutlich kleinerer Menge auch in den Früchten enthalten, zudem nimmt der Gehalt mit zunehmender Fruchtreife ab.

Eine pauschale Antwort, ob Berberin in Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt ist, können wir nicht geben. Es spricht aber viel dafür, dass es sich bei der Zutat Berberin um ein sogenanntes neuartiges Lebensmittel handelt, welches vor 1997 nicht in Lebensmitteln verwendet wurde und daher einer Zulassung bedarf. Entsprechende Meldungen lassen sich auch seit einiger Zeit im Europäischen Schnellwarnsystem RASFF bzw. beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nachverfolgen. Demnach darf Berberin selber aktuell in Nahrungsergänzungsmitteln nicht verwendet werden. Wohl wäre aber ein berberinhaltiger Berberitzen-Extrakt als Zutat möglich.

Aktuell werden vor allem via Internet schon sehr viele "hochkonzentrierte" Berberin-Nahrungsergänzungsmittel angeboten. Im Sommer 2023 wurde die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA beauftragt, die Sicherheit von Berberin zu prüfen. Dafür können von August bis Oktober 2023 Studiendaten eingereicht werden. Vermutlich ab 2024 ist mit einer EU-Regulierung zu rechnen.

Es kommt jetzt also darauf an, wie der Extrakt der Pflanze aussieht und in welcher Menge Berberin enthalten ist. Vorgaben dafür gibt es keine - ein großes Manko bei Nahrungsergänzungsmitteln im Vergleich mit Arzneimitteln.

Wichtig: Alleine der Hersteller bzw. Produzent ist für die Sicherheit seines Produktes verantwortlich, es gibt keine behördliche Prüfung auf Sicherheit und Richtigkeit der behaupteten Wirkungen vor dem Inverkehrbringen, also dem Beginn des Verkaufs.

Als toxische Wirkungen von Berberin sind beschrieben: Benommenheit, Nasenbluten, Erbrechen, Durchfall, Nierenreizung und Nierenentzündung. Außerdem kann Berberin die Empfindlichkeit gegenüber UVA-Strahlen (Sonnenlicht) erhöhen. Auch Überempfindlichkeits- oder allergische Reaktionen sind beschrieben.

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Untersuchungen (Tierexperimente, Tests an Zellkulturen) zu den pharmakologischen Effekten von Berberin veröffentlicht, zum Beispiel positive Wirkungen auf den Zucker- oder den Fettstoffwechsel (Cholesterin, Triglyceride) und den Blutdruck. Gute wissenschaftliche Nachweise an Menschen gibt es jedoch nicht. Entsprechende Werbeaussagen zu Berberin wie "Blutzuckerregulat" sind für Nahrungsergänzungsmittel verboten. Wichtig: Nahrungsergänzungsmittel haben nicht den Zweck, Krankheiten zu heilen oder zu lindern - dies ist die Aufgabe von Arzneimitteln, deren Wirksamkeit und Nebenwirkungen geprüft sind.

Bei Berberin sind Wechselwirkungen mit Medikamenten wie z.B. Sulfonylharnstoffen (ein Diabetes-Medikament) und Medikamenten, die das Immunsystem unterdrücken sollen. Andere Medikamente können in ihrer Wirksamkeit stark behindert werden. Daher sollte die Verwendung eines Berberin haltigen Nahrungsergänzungsmittel nur nach ärztlicher Rücksprache erfolgen.

 

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