Nahrungsergänzungsmittel aus dem Drogeriemarkt

Stand:
Gibt es einen Unterschied zwischen Nahrungsergänzungsmitteln aus der Apotheke und dem Drogeriemarkt?
Off

Frage

Macht es bei Nahrungsergänzungmitteln etwas aus, wenn man statt der teuren Apothekenprodukte die preislich erheblich günstigeren beim Drogeriemarkt erwirbt (und auch beim Drogeriemarkt nicht die Markenprodukte sondern die hauseigenen Produkte)?

Antwort

Nein.

Bei Nahrungsergänzungsmitteln aus Apotheken wird zum Teil der Eindruck erweckt, es würde sich um geprüfte und zugelassene Produkte mit nachgewiesener Wirkung handeln. Tatsächlich unterscheiden sich diese Produkte nicht von anderen. In der Apotheke besteht im Gegensatz zum Drogeriemarkt zwar die Möglichkeit sich persönlich über das Produkt beraten zu lassen. Allerdings hilft in beiden Fällen letztendlich nur der Blick auf die Zutatenliste, die Informationen zu der Zusammensetzung bietet.

Ob aus der Apotheke oder der Drogerie, bei allen Produkten muss immer bedacht werden: Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel – auch wenn sie den Anschein erwecken. Nahrungsergänzungsmittel gehören rechtlich zu den Lebensmitteln. Daher müssen sie keine behördliche Zulassung durchlaufen, bei der Nutzen und Risiken überprüft werden ehe sie auf den Markt kommen. Nahrungsergänzungsmittel dienen nur dazu, die Ernährung zu ergänzen und die normalen Körperfunktionen zu erhalten. Sie können keine Krankheiten heilen, lindern oder verhüten. Dies ist die Aufgabe von Arzneimitteln, die bezüglich ihrer Wirkungen und Nebenwirkungen geprüft und zugelassen werden müssen.

Daher ist grundsätzlich zu überlegen, ob die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln überhaupt notwendig ist. Hier hilft unsere Checkliste Nahrungsergänzungsmittel - ja oder nein.

 

Weitere Informationen:

Unterschiede zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Produktgruppen

Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln

Mindestmengen: So viel von Vitaminen oder Mineralstoffen muss drin sein!

Wie sind Nahrungsergänzungsmittel geregelt?

Endlich Klartext bei Nahrungsergänzungsmitteln

 

Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.