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Kaspressknödel

In diesem Klassiker aus unserem Nachbarland Österreich lassen sich wunderbar Reste von Brötchen und Käse verwerten.
Brötchen liegen auf einem Küchenhandtuch
Off

Zutaten: Für 4 Portionen

 

250 gBrötchen vom Vortag
ca. 150 gKäsereste
1kleine Zwiebel
1 ZeheKnoblauch
200 mlMilch
2Eier
 Salz, Pfeffer, Majoran
2 ELÖl

 

Zubereitung:

  • Brötchen in Würfel schneiden und in eine Schüssel geben.
  • Zwiebel und Knoblauch schälen und klein würfeln. In einer Pfanne in etwas Öl anschwitzen.
  • Angeschwitzte Zwiebel und Knoblauch zusammen mit der Milch zu den Brötchenwürfeln geben.
  • Käse reiben und zusammen mit den Eiern und Gewürzen in die Schüssel geben und alles gut vermischen. Den Knödelteig etwa 20 Minuten durchziehen lassen. Ab und zu umrühren.
  • Kleine Knödel formen, diese flachdrücken und im heißen Öl knusprig ausbacken.
  • Knödel zusammen mit einem frischen Pflücksalat anrichten.


Zubereitungszeit: 35 Minuten

Ein Schildchen mit der Aufschrift "Zero Waste" liegt zwischen Lebensmittel auf einem Tisch.

Resteverwertung von A-Z

Für die unterschiedlichsten Lebensmittelreste gibt es tolle Verwendungsmöglichkeiten. Auf dieser Seite finden Sie alphabetisch nach Lebensmitteln geordnet Vorschläge zur Verwertung von Resten und Rezeptbeispiele.

Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.