Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung

Pressemitteilung vom
„Wer Fördermittel beantragen will, muss in der Regel anspruchsvollere Sanierungsmaßnahmen umsetzen als die gesetzlichen Mindestanforderungen verlangen. Trotz der damit verbundenen höheren Investitionskosten ist das empfehlenswert“, rät Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale. Langfristig werden nämlich mehr Heizkosten eingespart und klimafreundlicher geheizt.

Wer nachträglich Wärmedämmung in Außenwände oder Dach einbaut oder sein Haus mit neuen Fenstern oder Haustüren ausstattet, bekommt 15 Prozent Zuschuss. Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans sind zusätzliche 5 % iSFP-Bonus möglich.

Off

„Wer Fördermittel beantragen will, muss in der Regel anspruchsvollere Sanierungsmaßnahmen umsetzen als die gesetzlichen Mindestanforderungen verlangen. Trotz der damit verbundenen höheren Investitionskosten ist das empfehlenswert“, rät Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale. Langfristig werden nämlich mehr Heizkosten eingespart und klimafreundlicher geheizt.

Die Bundesregierung schafft weiterhin interessante Anreize durch die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt für Heizungsanlagen, die erneuerbare Energien nutzen, zahlreiche Zuschüsse. Wärmepumpen werden mit 25 % bezuschusst, mit der Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erhält man 5 % Zusatzbonus. Biomasseanlagen (z.B. Pelletheizungen) werden jedoch nur noch mit 10 % gefördert, sofern sie mit Solarthermie oder Wärmepumpe kombiniert werden. Einen Heizungstausch-Bonus gibt es für den Austausch von Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie für mehr als 20 Jahre alte Gasheizungen. Weiterhin förderfähig sind auch solarthermische Anlagen oder ein Fernwärmeanschluss, ebenso eine Brennstoffzellenheizung.

Auch die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die nicht älter als 20 Jahre sind, fördert die Bundesregierung in Gebäuden bis 5 Wohneinheiten. Einen Zuschuss von 15 % erhält, wer dazu einen hydraulischen Abgleich durchführen lässt. Darüber hinaus sind dann alle weiteren Maßnahmen zur Optimierung des Systems förderfähig.

Wer nachträglich Wärmedämmung in Außenwände oder Dach einbaut oder sein Haus mit neuen Fenstern oder Haustüren ausstattet, bekommt 15 Prozent Zuschuss. Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans sind zusätzliche 5 % iSFP-Bonus möglich. Für Sanierung, Bau oder Kauf eines Effizienzhauses können bei der KfW bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit beantragt werden. Vorteil ist dabei die Gewährung eines Tilgungszuschusses zwischen 5 und 25 %. Die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten ist bei allen förderfähigen Maßnahmen mit 50 % vorgesehen.

Eigenheimbesitzer, die sich für Fördermittel interessieren, sollten sich vor einer Entscheidung zunächst anbieterunabhängig beraten lassen, etwa zu der Frage, welche Heizung überhaupt geeignet ist oder welche zusätzlichen Maßnahmen sinnvoll sind. Die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ ist vor Vergabe des Auftrags an das Fachunternehmen notwendig. „Zur Ermittlung möglicher Förderung beraten die Energieberater der Verbraucherzentrale gern“, sagt Cathrin Becker.

Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale ist die Beratung in den Niederlassungen im Saarland ebenso kostenfrei wie die Rückruf- und die Videoberatung. Terminvereinbarung saarlandweit unter Tel.: 0681 5008915 oder unter der kostenfreien bundesweiten Hotline 0800 809 802 400.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.