Energieverbrauch im Blick behalten - Verbraucherzentrale rät zum Zähler-Check

Pressemitteilung vom
Gegen Ende des Sommers ist eine gute Zeit, Zwischenbilanz über den Energieverbrauch zu ziehen. Wenn es um den Stromverbrauch geht, zählt jeder Monat fast gleich.
Beim Heizen konzentriert sich der Verbrauch natürlich auf die Wintermonate.

Wer bei der Zwischenablesung feststellt, dass der Verbrauch schon jetzt höher ist als erwartet, kann noch vor Beginn der Heizperiode Maßnahmen ergreifen.

Off

Der Herbstbeginn ist eine gute Zeit, Zwischenbilanz über den Energieverbrauch zu ziehen. Wenn es um den Stromverbrauch geht, zählt jeder Monat fast gleich. „Einen größeren Unterschied macht es allerdings, wenn zusätzlich elektrisch geheizt wird“, erläutert Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland. Beim Heizen konzentriert sich der Verbrauch natürlich auf die Wintermonate. Betrachtet man beispielsweise den Gasverbrauch von Januar bis Dezember, so hat man bei durchschnittlichem Witterungsverlauf bis zur Jahresmitte bereits über die Hälfte des Gesamtverbrauchs erreicht. Genau genommen liegt der durchschnittliche Jahresverbrauch bis Ende Juni sogar bei fast 60 Prozent, weil die Monate zu Anfang des Jahres immer kälter sind als die Monate zum Jahresende. Nach den sogenannten offiziellen Gradtagszahlen schlagen die Monate Januar, Februar und März im langjährigen Mittel mit 45 Prozent des Jahresverbrauchs zu Buche, die Monate Oktober, November und Dezember dagegen nur mit 36 Prozent. „Wer bei der Zwischenablesung feststellt, dass der Verbrauch schon jetzt höher ist als erwartet, kann noch vor Beginn der Heizperiode aktiv werden“, empfiehlt die Beraterin. Beispielsweise kann es erforderlich sein, schlecht schließende Fenster nachzujustieren oder Heizkörpernischen zu dämmen. „Die Optimierung einer zentralen Heizungsanlage sollte ebenfalls nicht unterschätzt werden“, sagt die Expertin: „Insbesondere der hydraulische Abgleich oder die Anpassung der Heizkurve sind sehr wirksame Schritte, um Energie zu sparen.“ Welche kleinen oder größeren Sanierungsmaßnahmen im Einzelnen empfehlenswert sind, kann in einer Energieberatung der Verbraucherzentrale besprochen werden, entweder in einer der Beratungsstellen, telefonisch oder gerne auch vor Ort.

Terminvereinbarung landesweit unter 0681 50089-15 oder unter der kostenfreien bundesweiten Hotline 0800 – 809 802 400.

Mehr Informationen unter http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.