Ist für ein Balkonkraftwerk ein neuer Zähler notwendig?

Pressemitteilung vom
„Stecker-Solargeräte (auch Balkonkraftwerke genannt) werden in letzter Zeit stark nachgefragt“, berichtet die Verbraucherzentrale. Diese Geräte produzieren Strom für den Eigenbedarf, sind aber nicht für die Netzeinspeisung gedacht.

Es kann vorkommen, dass herkömmliche Zähler (Ferraris-Zähler) rückwärts laufen, denn diese Zähler sind nicht mit einer Rücklaufsperre ausgestattet. Der Netzbetreiber wird in diesem Fall einen modernen elektronischen Zähler einbauen.

Off

„Stecker-Solargeräte (auch Balkonkraftwerke genannt) werden in letzter Zeit stark nachgefragt“, berichtet die Verbraucherzentrale. Diese Geräte produzieren Strom für den Eigenbedarf, sind aber nicht für die Netzeinspeisung gedacht. Die Verbindung mit dem Stromnetz erfolgt über ein Kabel mit einer Steckverbindung.

Sind die Module sicher montiert und Stecker sowie Steckdose geeignet, kann direkt Strom produziert und verbraucht werden. „Aber auch, wenn die Geräte für den Eigenverbrauch gedacht sind, kann Strom ins Netz fließen“, erklärt Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland. Es kann vorkommen, dass herkömmliche Zähler (Ferraris-Zähler) rückwärts laufen, denn diese Zähler sind nicht mit einer Rücklaufsperre ausgestattet. Der Netzbetreiber wird in diesem Fall einen modernen elektronischen Zähler einbauen. Die Kosten für den Zählertausch sind im jährlichen Messpreis bereits enthalten und dürfen nicht extra in Rechnung gestellt werden.

„Die Verbraucherzentrale empfiehlt, darauf zu achten, dass Herstellerfirmen für das Stecker-Solargerät den DGS-Sicherheitsstandard einhalten“, ergänzt die Expertin. Voraussichtlich 2024 wird eine Produktnorm für Stecker-Solar vorliegen. Diese soll Vereinfachungen bringen und wird zurzeit erarbeitet.

Derzeit sind zwei Anmeldungen notwendig: beim örtlichen Stromnetzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister. Hilfestellung bei der Anmeldung erhält man bei manchen Herstellerfirmen von Balkonmodulen. Viele Netzbetreiber stellen auch Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung, manche versenden sie auf Anfrage oder bieten eine Online-Anmeldung an.

Bei weiteren Fragen zum Thema Stecker-Solargeräte hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale im Rahmen ihrer Rückruf- und Videoberatung. Die Berater informieren dabei anbieterunabhängig und individuell. Dank der Bundesförderung sind die Rückruf- und die Videoberatung kostenfrei. Falls erforderlich bieten die Energieberater:innen auch Beratungstermine am Objekt an um konkretere Tipps und Hinweise zu geben. Die Eigenbeteiligung für einen Termin am Objekt beträgt 30 Euro.

Terminvereinbarung landesweit unter 0681-50089-15.

Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.