Bitte beachten Sie: Aufgrund personeller Engpässe sind wir zurzeit, vor allem telefonisch, nur eingeschränkt zu erreichen.

Holzfeuerungen in der Kritik - das Für und Wider zum Heizen mit Holz

Pressemitteilung vom
Lange galt die Erkenntnis, dass das Heizen mit Holz klimafreundlich sei, weil CO2-neutral. Bei der Verbrennung entstehe die gleiche Menge an CO2, die der Baum während seines Wachstums aufgenommen habe.
Off

Um insgesamt eine umweltfreundliche Alternative zu fossilen Energieträgern zu bieten, sollte Holz zudem ausreichend getrocknet und in Feuerstätten mit hohem Wirkungsgrad und geringen Emissionen eingesetzt werden.

Inzwischen wächst von verschiedenen Seiten die Kritik an der Holzverbrennung – unter anderem mit folgenden Argumenten:

  • Ein Baum, der im Wald verbliebe, würde weiterhin CO2 aufnehmen und damit zum Klimaschutz beitragen.
  • Nachdem ein zum Beispiel 50 Jahre alter Baum gefällt worden sei, würde dessen Holz in kurzer Zeit verbrannt – anschließend müsse man dann 50 Jahre warten, bis die CO2-Neutralität wiederhergestellt sei.
  • Würde das Holz für die Möbelherstellung oder für Baukonstruktionen genutzt werden, so wäre der Effekt einer CO2-Neutralität höher als bei der Verbrennung, da der Kohlenstoff längerfristig gebunden bliebe.
  • Die Holzentnahme schade der Artenvielfalt im Wald, da weniger für Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen wichtiges Totholz im Wald verbliebe.

„Die Argumente scheinen auf den ersten Blick nachvollziehbar“, so Helmut Pertz, Energieberater der Verbraucherzentrale Saarland, „man muss sie jedoch hinterfragen“. Laut Pertz stehen der Kritik an der Holzverbrennung überzeugende Argumente entgegen:

  • Ein junger Baum legt pro Jahr deutlich mehr an Wachstum zu als ein alter Baum, und bindet somit jährlich auch mehr CO2.
  • Eine CO2-Bilanz kann nicht auf einen einzelnen Baum bezogen werden. Solange der Wald - und damit dessen Holzbestand - zunimmt (was in Deutschland der Fall ist), ist die CO2-Bilanz positiv. Der Wald nimmt insgesamt mehr CO2 auf, als bei der Verbrennung des entnommenen Holzes freigesetzt wird.
  • Holz, das für Möbel und Bauelemente genutzt wird, geht nach der Nutzung in die Verbrennung oder vermodert, so dass dadurch ebenfalls die entsprechende CO2-Menge freigesetzt wird. Der Zyklus ist zwar länger als bei der sofortigen energetischen Nutzung, langfristig stellt sich jedoch auch hier ein Gleichgewicht zwischen Holzentnahme und CO2-Freisetzung ein.
  • Zertifizierte Holzpellets werden aus Holzabfällen aus der Möbelherstellung, aus Schreinereiabfällen und Ähnlichem produziert. Deren Nutzung ist damit grundsätzlich als positiv zu bewerten.
  • Das Argument bezüglich Artenvielfalt ist wichtig und nicht zu kritisieren. Um deren Aufrechterhaltung zu garantieren, ist eine verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung notwendig. Baumkronen und Schwachholz müssen im Wald verbleiben, die Holzentnahme muss schonend erfolgen und es muss ein vernünftiges Verhältnis zwischen bewirtschafteten und naturbelassenen Wäldern gewahrt sein. Im Saarland wurden so zum Beispiel 10% der Waldfläche aus der Bewirtschaftung genommen.

„Grundsätzlich muss mit Holz als Brennstoff verantwortungsvoll umgegangen werden, von der ökologischen Waldbewirtschaftung bis zur emissionsarmen Verbrennung“, so Helmut Pertz, „dann steht dieser Art der Nutzung nichts entgegen“. Es sollte daher vor allem auf Folgendes geachtet werden:

  • Woher stammen die Hackschnitzel, die Holzscheite oder die Holzpellets?
  • Handelt es sich um zertifizierte Produkte (z. B. bei Holzpellets)?
  • Wurde das Holz ausreichend getrocknet?
  • Erfüllen Öfen und Feuerungsanlagen die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Wirkungsgrad und Emissionsgrenzen?

Fragen zum Brennstoff Holz und zu Holzfeuerstätten beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale. Sie geben darüber hinaus eine Reihe genereller Empfehlungen zum Thema Energie, insbesondere dazu, wie der Energiebedarf verringert werden kann, um diesen dann mit möglichst geringem Energieeinsatz decken zu können. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-saarland.de. Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale sind die Beratungsgespräche in den Beratungsstellen und telefonisch kostenfrei.

Termine zur persönlichen Beratung können unter 0681 50089-15 oder unter 0800 809802400 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.