Der Umzug naht – doch vorher müssen noch schnell die GEZ-Ummeldung und der Post-Nachsendeauftrag eingerichtet werden. Im Trubel landen Verbraucher:innen dabei oftmals auf der Webseite eines privaten Unternehmens, das anbietet, beim Ausfüllen des Antrags zu helfen und die Daten an die offiziellen Stellen weiterzugeben. Dafür ruft es überteuerte Preise auf, obwohl die Dienstleistungen beim offiziellen Anbieter teilweise kostenlos sind.
„Seit Anfang des Jahres wächst die Anzahl an Beschwerden über solche Geschäftspraktiken stetig,” schildert Joanne Groß, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Saarland. „Verbraucher möchten ihre Anträge unkompliziert und bequem online stellen und fallen im Internet schnell auf diese Preisfallen herein.”
VON KINDERGELDZUSCHLAG BIS KIRCHENAUSTRITT – DIE LISTE AN MÖGLICHKEITEN IST LANG
Durch geschickte Platzierung in Internetsuchmaschinen wie Google geraten die Verbraucher:innen ungewollt auf Webseiten privater Anbieter, welche für die Weiterleitung des Antrags überteuerte Entgelte verlangen. Dass sie nicht auf der offiziellen Internetseite der Behörde, des Rundfunkbeitrags oder der Post waren, merken die Betroffenen in der Regel erst, wenn sie die Rechnung erhalten.
Um sich vor überzogenen Kosten zu schützen, rät die Verbraucherzentrale Saarland, zu überprüfen, mit welchem Anbieter man es zu tun hat. Dafür reicht oftmals schon der Blick auf die URL, in das Impressum und die AGB der aufgerufenen Webseite. „Wichtig ist es,“ so Verbraucherrechtsexpertin Groß, „zu überprüfen, welche Dienstleistung überhaupt erbracht werden soll und welcher Preis verlangt wird.“
Denn viele Antragstellungen sind eigentlich kostenlos, wie beispielsweise der Kindergeldzuschlag bei der Familienkasse. Oder können generell nicht online erklärt werden, wie der Kirchenaustritt, welcher persönlich beim Standesamt der Wohnsitzgemeinde stattfinden muss. Was zunächst als schnelle Abwicklung im Fernabsatzverkehr aussieht, entpuppt sich im Nachhinein als teure Angelegenheit.
VERTRAGSABSCHLUSS UND WIDERRUFSVERZICHT?
Rechtlich gesehen ist es möglich, eine Online-Dienstleistung in Form einer Ausfüllhilfe und Antragsweiterleitung gegen Entgelt anzubieten. „Vor dem Bestellvorgang sollten Verbraucher:innen sich jedoch über den Gesamtpreis informieren und nicht vorschnell auf ihr Widerrufsrecht verzichten”, so Joanne Groß.
Denn oft berufen sich die Anbieter darauf, dass die Verbraucher:innen der sofortigen Ausführung der Dienstleistung zugestimmt und dadurch auf ihr Widerrufsrecht verzichtet hätten. Ob jedoch tatsächlich eine Dienstleistung – bei einem Nachsendeauftrag zum Beispiel die Datenweitergabe an die Deutsche Post – erbracht wurde, können Verbraucher:innen in der Regel nicht nachprüfen.
Wer auf eine solche Masche hereingefallen ist, kann sich gerne bei der Verbraucherzentrale Saarland melden. Diese prüft, ob es tatsächlich zu einem rechtsgültigen Vertragsabschluss gekommen ist und ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Loslösung vom Vertrag möglich ist.
DANKE FÜR IHREN HINWEIS
Sind Sie auf einen unseriösen Anbieter hereingefallen, so melden Sie uns Ihren Fall. Gerne können Sie sich dafür an das kostenfreie Verbraucherrechtstelefon unter der 0681-50089-50 wenden (dienstags und donnerstags von 10 bis 12 Uhr).