Schimmel in der Zimmerecke

Pressemitteilung vom
Ein typisches Winterproblem plagt viele Mieter und Hauseigentümer. Speziell in Zimmerecken und in schlecht geheizten Schlafzimmern wächst Schimmel auf kalten Wandbereichen.

- Wärmebrücken und Schwachstellen dämmen

- Nutzerverhalten anpassen

- ausreichend Heizen und Lüften

Off

Ein typisches Winterproblem plagt viele Mieter und Hauseigentümer. Speziell in Zimmerecken und in schlecht geheizten Schlafzimmern wächst Schimmel auf kalten Wandbereichen. Bei solchen Schwierigkeiten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Saarland, indem sie Tipps und Hinweise zur Schimmelvermeidung gibt.

In jedem Fall ist es Feuchtigkeit, die das Schimmelwachstum begünstigt, sagt Dr. Werner Ehl, Energieberater der Verbraucherzentrale. Wenn es draußen kalt ist, kann jedes Gramm Wasser, das beim Kochen oder Duschen in die Raumluft gelangt, das Schimmelwachstum fördern. Speziell in diesem Winter wollen viele Menschen Energie sparen und verzichten auf ausgiebiges Lüften.

Dabei ist zu bedenken, dass die relative Luftfeuchtigkeit vor kalten Wänden ansteigt, sagt der Fachmann. Wenn diese nicht regelmäßig abgeführt wird, kann sich Schimmel bilden. Besonders gefährdet sind sogenannte geometrische Wärmebrücken wie Zimmerecken, die durch zwei Außenwände gebildet werden. Auch dünne Wände von Heizkörpernischen können von Schimmel befallen werden, wenn der Heizkörper nicht genutzt wird.

Eine erste Beratung zur Schimmelvermeidung bietet die Verbraucherzentrale in verschiedenen Stützpunkten im Saarland an oder als Rückruf- oder Video-Beratung. Diese Beratung ist Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale kostenfrei.

Mehr Informationen zum Dämmen, Heizen und Lüften unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder https://www.verbraucherzentrale-saarland.de. Terminvereinbarung landesweit unter 0681 50089-15. Die Kontaktaufnahme ist auch möglich unter Energieberatung@vz-saar.de  

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Ratgeber-Tipps

Feuchtigkeit und Schimmelbildung
Feuchtigkeit und Schimmel in den eigenen vier Wänden – mittlerweile ganzjährig ein Problem. Durch den extrem feuchten…
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.